Common use of Verpackung Clause in Contracts

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 5.1. Die Verpackung wird gesondert besonders berechnet. 6.2 Soweit 5.2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung Verpackungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, . Der Käufer ist der Käufer in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer Verkäufer mit dem Verkäufer Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichtenverzichtet, ist er dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet. 6.3 5.3. Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 ... % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 . Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen folgendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer bzw. werden auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werdenzugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesenDer Lieferant garantiert, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnenVerpackung, in der er die Produkte anliefert, unbedenklich für die Verwendung mit Lebensmitteln ist und ihm eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung so- wie eine Spezifikation des Verpackungsmittelherstellers vorliegen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die jederzeit von der KTG hergestellt werdenlehmann na- tur GmbH eingesehen werden können. Weiter sichert der Lieferant zu, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung Lizenzentgelte für mit „grünem Punkt“ oder vergleichbaren Zeichen versehene Verpackungen ordnungsgemäß an den Systembetreiber bzw. ab Lizenzgeber abgeführt zu haben. Im Fall einer DSD Gebührenzahlung übersendet der Lieferant an die lehmann natur GmbH als Anlage eine von Ihm unterzeichnete Bestätigung darüber, dass die Gebühren unter der ange- gebenen Kundennummer an das Duale System Deutschland abgeführt werden. Der Lieferant stellt sicher, dass alle geltenden EU-Verordnungen zu Verpackungen und Kennzeich- nung eingehalten werden (Los-Kennzeichnungs VO (LKV), Lebensmittel-Informations VO (LMIV) und ggf. die Fertigpackungs VO), insbesondere auch dass jeder Kolli/Karton/Packung eine Los-Nr. trägt. Zudem stellt er weiter sicher, dass alle direkt mit dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich istLebensmittel in Verbindung kommenden Verpackungsmaterialien für den Direktkontakt mit dem verpackten Lebensmittel geeignet sind. ZiffEs gelten insbesondere die Verordnungen: (EG) Nr. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend1935/2004, (EU) Nr. 10/2011, Bedarfsgegenstände- verordnung (BedGstV), RICHTLINIE 2002/72/EG in der jeweils konsolidierten Fassung, aktuelle Veröf- fentlichungen des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Auf Verlangen hat der Lieferant den Nachweis über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sowie aktuelle Migrationsuntersu- chungen vorzulegen. Der Lieferant sichert zu, dass ein System zur Rückverfolgbarkeit von Verpackungsmitteln existiert (VO 1935/2004) und das alle gelieferten Waren und deren Packmittel der europäischen Richtlinie 94/62 EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle entsprechen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen

Verpackung. 6.1 5.1. Die Verpackung wird gesondert besonders berechnet. 6.2 Soweit 5.2. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung Verpackungsordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, . Der Käufer ist der Käufer in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer Verkäufer mit dem Verkäufer Käufer vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichtenverzichtet, ist er dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet. 6.3 5.3. Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform schriftlich anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 . Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im übrigen folgendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer bzw. werden auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werdenzugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnetvon Trendelkamp besonders in Rechnung gestellt und nicht zurückgenommen. Ist sie jedoch als Eigentum von Trendelkamp bezeichnet worden, muss sie vom Besteller franko an den Abgangsort zurückgeschickt werden. 6.2 Soweit 10.1. Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Absendung der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über. 10.2. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert und versichert. 11.1. Besondere Wünsche betreffend Versand, Transport und Versicherung sind Trendelkamp rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Verkäufer Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. 11.2. Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. 12.1. Trendelkamp wird die Lieferungen und Leistungen soweit üblich vor Versand prüfen. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese besonders zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. 12.2. Der Besteller hat die Lieferungen und Leistungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und Trendelkamp eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Unterlässt er dies, gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt. 12.3. Trendelkamp hat die ihr gemäß Ziffer 12.2 mitgeteilten Mängel so rasch als möglich zu beheben, und der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzwBesteller hat ihr hierzu Gelegenheit zu geben. ab dem 01.01.2019 Nach der Mängelbehebung findet auf Begehren des Bestellers oder von Trendelkamp eine Abnahmeprüfung gemäß Verpackungsgesetz bei Ziffer 12.4 statt. 12.4. Die Durchführung einer Abnahmeprüfung sowie die Festlegung der Entsorgung dafür geltenden Bedingungen bedürfen - vorbehaltlich Ziffer 12.3 – einer besonderen Vereinbarung. Vorbehaltlich anderweitiger Abrede gilt folgendes: - Trendelkamp hat den Besteller so rechtzeitig von der Durchführung der Abnahmeprüfung zu verständigen, dass dieser oder sein Vertreter daran teilnehmen kann. - Über die Abnahme wird ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtetProtokoll erstellt, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten vom Besteller und dem Entsor- gungsunternehmen Trendelkamp oder von ihren Vertretern zu übergebenunterzeichnen ist. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es Darin wird darauf hingewiesenfestgehalten, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnenAbnahme erfolgt ist oder dass sie nur unter Vorbehalt erfolgte oder dass der Besteller die Annahme verweigert. In den beiden letzteren Fällen sind die geltend gemachten Mängel einzeln in das Protokoll aufzunehmen. - Wegen geringfügiger Mängel, insbesondere solcher, die die Funktionstüchtigkeit der KäuferLieferungen oder Leistungen nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der Besteller die Annahme und die Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls nicht verweigern. Solche Mängel sind von Trendelkamp unverzüglich zu beheben. - Bei erheblichen Abweichungen vom Vertrag oder schwerwiegenden Mängeln hat der Besteller Trendelkamp Gelegenheit zu geben, diese innerhalb einer angemessenen Nachfrist zu beheben. Alsdann findet eine weitere Abnahmeprüfung statt. Zeigen sich bei dieser wiederum erhebliche Abweichungen vom Vertrag oder Schwerwiegende Mängel, kann der Besteller im Fall, dass die Vertragsparteien diesbezüglich eine Preisminderung, Entschädigungszahlung oder sonstige Leistungen vereinbart haben, diese von Trendelkamp verlangen. Sind jedoch die bei dieser Prüfung zutage tretenden Mängel oder Abweichungen derart schwerwiegend, dass sie nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden können und die Lieferungen und Leistungen zum bekannt gegebenen Zweck nicht oder nur in erheblich vermindertem Maße brauchbar sind, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Trendelkamp kann nur dazu verpflichtet werden, die Beträge zurückzuerstatten, die ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind. 12.5. Die Abnahme gilt auch dann als erfolgt, - wenn die Abnahmeprüfung aus Gründen, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat, am vorgesehenen Termin nicht durchgeführt werden kann; - wenn der Besteller die Annahme verweigert, ohne dazu berechtigt zu sein; - wenn der Besteller sich weigert, ein gemäß Ziffer 12.4 aufgesetztes Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen; - sobald der Besteller Lieferungen oder Leistungen von Trendelkamp nutzt. 12.6. Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferungen oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche außer den in Ziffer 12.4 sowie Ziffer 13 (Gewährleistung, Haftung für Mängel) ausdrücklich genannten. 13.1. Gewährleistungsfrist (Garantiefrist) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit dem Abgang der Lieferungen ab Werk oder mit der eventuell vereinbarten Abnahme der Lieferungen und Leistungen oder, soweit Trendelkamp auch die Montage übernommen hat, mit deren Beendigung. Werden Versand, Abnahme oder Montage aus Gründen verzögert, die Trendelkamp nicht zu vertreten hat, endet die Gewährleistungsfrist spätestens 18 Monate nach Meldung der Versandbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatzlieferung oder Reparatur, sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für die Lieferungen. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Maßnahmen zur Schadensminderung trifft und Trendelkamp Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. 13.2. Haftung für Mängel in Material, Konstruktion und Ausführung Trendelkamp verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile der Lieferungen von Trendelkamp, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Xxxx auszubessern oder zu ersetzen. Ersetzte Teile werden Eigentum von Trendelkamp. Trendelkamp trägt die in ihrem Werk anfallenden Kosten der Nachbesserung. Ist die Nachbesserung nicht im Werk von Trendelkamp möglich, werden die damit verbundenen Kosten, soweit sie auf ihn entfallendie üblichen Transport-, zu übernehmen hatPersonal-, Reise- und Aufenthaltskosten sowie die Kosten für den Ein- und Ausbau der defekten Teile übersteigen, vom Besteller getragen. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser13.3. Haftung für zugesicherte Eigenschaften Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die von in der KTG hergestellt Auftragsbestätigung oder in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist. Ist eine Abnahmeprüfung vereinbart, gilt die Zusicherung als erfüllt, wenn der Nachweis der betreffenden Eigenschaften anlässlich dieser Prüfung erbracht worden ist. Sind die zugesicherten Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, hat der Besteller zunächst Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch Trendelkamp. Hierzu hat der Besteller Trendelkamp die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren und eine Nachfrist zu setzen. Gelingt diese Nachbesserung auch nach wiederholtem Nachbesserungsversuch nicht oder nur teilweise, hat der Besteller Anspruch auf die für diesen Fall vereinbarte Entschädigung oder, sofern eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, auf eine angemessene Herabsetzung des Preises. Ist der Mangel derart schwerwiegend, dass die Lieferungen oder Leistungen zum bekannt gegebenen Zweck nicht brauchbar sind und ist Trendelkamp nicht in der Lage, diesen Mangel zu beheben, hat der Besteller das Recht, die Annahme des mangelhaften Teils zu verweigern oder, wenn ihm eine Teilannahme wirtschaftlich unzumutbar ist, vom Vertrag zurückzutreten. Trendelkamp kann nur dazu verpflichtet werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTGBeträge zurückzuerstatten, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechenddie ihr für die vom Rücktritt betroffenen Teile bezahlt worden sind.

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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 Die 1. Mit unbeanstandeter Übernahme der Ware seitens des Frachtführers endet die Haftung des Verkäufers wegen nicht sachgemäßer Verpackung wird gesondert berechnetoder Verladung. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung 2. Erfolgt eine Verladung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wirdKesselwagen des Verkäufers, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten die Kesselwagen sofort nach Eintreffen zu entleeren und sofort auf seine Kosten an die Versandstelle zurückzusenden, falls der Verkäufer keine andere Weisung erteilt. Für die Gestellung der Kesselwagen hat der Käufer, falls nicht anders vereinbart, vom Tage ihres Abganges aus dem Entsor- gungsunternehmen Lieferwerk bis zum Tage ihres Wiedereintreffens eine Miete zum jeweiligen Tagesmietsatz zu übergebenzahlen. 3. Soweit Der Käufer haftet für den Verlust, die Beschädigung oder Verunreinigung der vom Verkäufer gestellten Kesselwagen ab Abgang aus dem Lieferwerk bis zu ihrem Wiedereintreffen. Der Verkäufer kann für unbrauchbar gewordene bzw. beschädigte bzw. in Verlust geratene Kesselwagen des Verkäufers Zahlung des Wiederbeschaffungspreises bzw. der Reparaturkosten verlangen Die Kesselwagenmiete ist vom Käufer mit solange zu zahlen, bis die Kesselwagen bzw. die gleichwertigen Ersatzkesselwagen wieder voll einsatzfähig dem Verkäufer zu dessen freier Verwendung zur Verfügung stehen Die Verwendung von Kesselwagen des Verkäufers im Betrieb des Käufers oder für Dritte ist nicht gestattet. 4. Ist die Lieferung in Kesselwagen oder Tankzügen des Käufers vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale so sind diese auf sein Rückgaberecht zu verzichtenAnforderung des Verkäufers sofort franco Lieferwerk und - soweit nicht anders vereinbart - in sauberem, füllfertigem Zustand vorzustellen. Für Verunreinigung oder sonstige Beeinträchtigung der Ware infolge Unsauberkeit oder sonstiger Mängel bzw. Ungeeignetheit der vom Käufer gestellten Behältnisse ist er der Verkäufer nicht verantwortlich. Der Verkäufer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen vom Käufer gestellten Behältnisse auf dessen Kosten zu übergebenreinigen. Eine Haftung des Verkäufers für hierbei auf-tretende Beschädigungen der Behältnisse oder des Füllgutes ist ausgeschlossen, das eine geordnete Entsorgung gemäß wenn die Beschädigung auf einfaches vom Verkäufer zu vertretendes Verschulden zurückzuführen ist. Solange vom Käufer zu stellende, für den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise Versand erforderliche Kesselwagen nicht zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diesestehen, ist der Verkäufer zur Lieferung nicht verpflichtet. Der Verkäufer ist jedoch - bei entsprechender Benachrichtigung des Käufers - berechtigt, ab der 3die Lieferung unter Verwendung eigener oder angemieteter Kesselwagen gemäß Ziffern 2. Woche für jede Woche ...und 3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wirdbewirken. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 1. Im Rahmen der Lieferung wird die Ware von Hendrix Fruit & Vegetables B.V. verpackt. Zur Verpackung gehören unter anderem auch Paletten und Kisten. Falls Hendrix Fruit & Vegetables B.V. diesbezüglich Pfandgelder in Rechnung stellt, dann gilt, dass die Verpackung gegen den bei Rückgabe gültigen Rechnungspreis zurück genommen wird. Im Fall von Lieferung in Fremdwährung gilt, dass die Verpackung zum Lieferzeitpunkt gültigen Kurs zurückgenommen wird. Für den Erhalt der zurückgegebenen Verpackung kann eventuell diesbezüglich eine feste Kostenvergütung gemäß geltender Regelung in Rechnung gestellt werden. Der Gegenpartei kann auf Anfrage eine Kopie dieser Regelung zugestellt werden. 2. Die Verpackung, welche die Gegenpartei, zu liefern wünscht, ist in der Art sauber und frisch zu halten, dass sie ohne weitere Handlungen seitens Xxxxxxx Fruit & Vegetables B.V. zur Anwendung für frische, essbare Gartenbauprodukte geeignet ist. 3. Falls die Rückgabe der Verpackung mit eigenen Transportmitteln von Hendrix Fruit & Vegetables B.V. stattfinden soll, hat die Gegenpartei dafür zu sorgen, dass die Verpackung sortenrein zum Transport bereit steht. 4. Nicht durch Xxxxxxx Fruit & Vegetables B.V. gelieferte Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung nur dann zurück genommen, wenn Xxxxxxx Fruit & Vegetables B.V. diese Produkte in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen ihrem Sortiment führt und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wirdgutem Zustand ist. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungs- unternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen Ver- packungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit Ver- packungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 25 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrom- meln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und Unterbleibt die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt dieseRückgabe, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 35. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/Xxxxxxxxx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxx-xxx-xxxxxxxxxxx-xxx-xxxxx-xxx-xxxxxxxxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 (1) Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer (2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit von dem Unternehmen gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen Ent- sorgungsunternehmen eingeschaltet wird, . Der Kunde ist der Käufer in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer das Unternehmen mit dem Verkäufer Kunden vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichtenverzichtet, ist er dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung Entsor- gung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistetVorschriften der Verpackungsverordnung gewähr- leistet. 6.3 (3) Mehrwegverpackungen werden dem Käufer Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer Un- ternehmen vom Käufer Kunden innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen schriftlich anzuzei- gen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diesedies, ist der Verkäufer das Un- ternehmen berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 20 % des Anschaffungspreises An- schaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung Verpa- ckung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung Zah- lung fällig wird. 6.4 (4) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen fol- gendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KGKG (KTG), Köln, (KTG) oder anderer Dritter sindstehen, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere – insbe- sondere gemäß den jeweiligen jeweils gültigen KTG-Bedingungen für die Überlassung Über- lassung von Kabel- und Seiltrommeln - Seilspulen – geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website Homepage der KTG unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/ down-load.html eingesehen und abgerufen werden. Auf schriftliche Anforderung werden die KTG-Bedingungen auch zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Xxxxxxxxxxxxx bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der KäuferKunde, soweit so- weit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 . Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer Kunden gemäß der Verpackungsverordnung Verpackungs- verordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende darüber hinausgehende Rücknahme erforderlich ist. ZiffZiffer 6.2. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechendund 2 gelten entspre- chend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial Verpackungs- material bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 25 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 2.1. Soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart, wird die Ware LKW-verpackt geliefert. Die Verpackung wird gesondert berechnetwerden wir nach unserer Erfahrung und unter Ausschluss jeder Haftung ausführen bzw. auswählen. Sie dient dem Schutz der Ware während des Transportes und der Be- und Entladung, fachgerechte und sorgfältige Handhabung vorausgesetzt. Bei einer Lagerung der Ware schützt diese nicht vor Witterungseinflüssen. Die Bildung von Schwitzwasser innerhalb des durch die Verpackung umhüllten Raumes ist aufgrund der Funktion der Verpackung nicht auszuschließen. Zur Vermeidung von Schäden an der Ware muss deshalb die Lagerung bis zum Einbau / der Verwendung durch den Kunden in Abhängigkeit von ihrer Dauer und den am Ort der Lagerung spezifischen klimatischen Verhältnisse fachgerecht, d.h. geschützt und gegebenenfalls durchlüftet erfolgen. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw2.2. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz Für die Verpackung auf Paletten werden pauschal folgende Kosten zusätzlich berechnet: EUR-Palette: 10,- €/Stück, Spezialpalette bis 2m Länge: 23,- €/Stück, Spezialpalette über 2 bis 6m: 50,- €/Stück 2.3. Paletten und Verpackungsmittel (Folie, Pappe, Bänder, Holz) werden nicht zurückgenommen und sind durch den Käufer auf eigene Kosten umweltgerecht zu entsorgen. Gegebenenfalls notwendige Meldungen bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Gebührenzahlungen an gesetzlich vorgeschriebene Entsorgungssysteme gehen ausschließlich zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistetLasten des Kunden. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt2.4. Die Bei Selbstabholung durch den Kunden in unserem Werk in Dřísy ist ein Austausch / die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wirdEUR-Paletten möglich. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Transport , Entlade Und Lagerbedingungen

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet einge- schaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsun- ternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale Ent- sorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen Verpa- ckungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß ge- mäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit Ver- packungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 4% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können unter www.ka- xxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx eingesehen werden, bzw. dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen über- nehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 1. Die Verpackung der Ware wird gesondert berechnet. 6.2 2. Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 3. Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 32. Woche für jede Woche ...3 20 % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 4. Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, Köln (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere -insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-KTG- Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - Seiltrommeln- geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx- spulen/ueberlassungsbedingungen.html auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 5. Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 VI. 2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Verkaufs , Liefer Und Zahlungsbedingungen

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 ... % des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen

Verpackung. 6.1 (1) Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer (2) Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial ist ausgeschlossen, soweit von dem Unternehmen gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz gem. Verpa- ckungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen Entsorgungsunter- nehmen eingeschaltet wird, . Der Kunde ist der Käufer in diesem Falle verpflichtet, das Verpackungsmaterial bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunter- nehmen zu übergeben. Soweit der Käufer das Unternehmen mit dem Verkäufer Kunden vereinbart, dass dieser gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale Entsorgungskos- tenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichtenverzichtet, ist er dieser verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen Entsorgungsun- ternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben Vorschriften der Verpackungsverordnung gewährleistet. 6.3 (3) Mehrwegverpackungen werden dem Käufer Kunden nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer Un- ternehmen vom Käufer Kunden innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen anzuzei- gen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diesedies, ist der Verkäufer das Un- ternehmen berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 20 % des Anschaffungspreises An- schaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr Leihgebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung Verpa- ckung gleich in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung Zah- lung fällig wird. 6.4 (4) Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt im Übrigen fol- gendes: Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KGKG (KTG), Köln, (KTG) oder anderer Dritter sindstehen, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere – insbe- sondere gemäß den jeweiligen jeweils gültigen KTG-Bedingungen für die Überlassung Über- lassung von Kabel- und Seiltrommeln - Seilspulen – geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website Homepage der KTG unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/ down-load.html eingesehen und abgerufen werden. Auf schriftliche Anforderung werden die KTG-Bedingungen auch zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Xxxxxxxxxxxxx bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der KäuferKunde, soweit so- weit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 . Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer Kunden gemäß der Verpackungsverordnung Verpackungs- verordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß gem. Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende darüber hinausgehende Rücknahme erforderlich erfor- derlich ist. ZiffZiffer 6.2. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall und 2 gelten entsprechend.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verpackung. 6.1 Die Verpackung wird gesondert berechnet. 6.2 Soweit vom Verkäufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz bei der Entsorgung ein geeignetes Entsorgungsunternehmen eingeschaltet wird, ist der Käufer verpflichtet, das Verpackungsmaterial Verpackungs- material bereitzuhalten und dem Entsor- gungsunternehmen Entsorgungsunternehmen zu übergeben. Soweit der Käufer mit dem Verkäufer vereinbart, gegen die Gewährung einer Entsorgungskostenpauschale auf sein Rückgaberecht zu verzichten, ist er verpflichtet, die gebrauchten Verpackungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zu übergeben, das eine geordnete Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet. 6.3 Mehrwegverpackungen werden dem Käufer nur leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabe der Verpackungseinheit ist dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 14 Tagen in Textform anzuzeigen und die Verpackung bereitzustellen. Unterbleibt diese, ist der Verkäufer berechtigt, ab der 3. Woche für jede Woche ...3 5% des Anschaffungspreises (jedoch maximal den vollen Anschaffungspreis) nach Mahnung als Gebühr zu verlangen oder den Wert der Verpackung in Rechnung zu stellen, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird. 6.4 Kabeltrommeln, die im Eigentum der Kabeltrommel GmbH & Co. KG, Köln, (KTG) oder anderer Dritter sind, werden im Namen und im Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen - insbesondere gemäß den jeweiligen KTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln - geliefert. Diese Bedingungen liegen in den Geschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, können dem Käufer auf Anforderung zugesandt bzw. unter xxx.xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx auf der KTG- Website eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabel- trommeln Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebühren berechnen, die der Käufer, soweit sie auf ihn entfallen, zu übernehmen hat. 6.5 Für Kunststoffkabeltrommeln bis zu 600 mm Durchmesser, die von der KTG hergestellt werden, gelten insoweit die Bedingungen der KTG, soweit nicht gegenüber dem Käufer gemäß der Verpackungsverordnung in ihrer gültigen Fassung bzw. ab dem 01.01.2019 gemäß Verpackungsgesetz eine darüberhinausgehende Rücknahme erforderlich ist. Ziff. 6.2 Satz 1 gilt im letztgenannten Fall entsprechend.

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