Common use of Verpflichtendes Tuberkulosescreening Clause in Contracts

Verpflichtendes Tuberkulosescreening. (gemäß § 36 Abs. 4 S. 1 i.V.m. Abs. 1 Nr. 4 IfSG) bei Aufnahme in eine Einrichtung zur gemeinschaftlichen Unterbringung: - bei Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, eine Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zur Untersuchung auf eine behandlungsbedürftige Tuberkulose, - bei Kindern unter 15 Jahren und Schwangeren einen Interferon-Gamma-Test (IGRA), bzw. bei Kindern unter 6 Jahre einen Tuberkulintest, - wenn der Tuberkulintest nicht verfügbar ist oder bei bekannter BCG-Impfung: symptomorientierte ärztliche Untersuchung. Bei positivem Befund oder im Fall einer Exposition ggf. IGRA oder Röntgenaufnahme. 07.04.2022 – V B 4 In der Ukraine wird für Neugeborene im Alter von 3-5 Tagen eine BCG (Bacille- Calmette-Guérin)-Impfung (am linken Oberarm) empfohlen und bis 2018 wurden für THT-negative Kinder ab 7 Jahren Revakzinationen empfohlen. Die Impfquote der BCG-Impfung liegt bei 84%. Weitere Informationen finden sich auf der RKI Seite zu Tuberkulose bei geflüchteten Personen.

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Samples: www.kvwl.de, www.kvno.de, www.kvno.de