Impfungen Musterklauseln

Impfungen. LSTGR 16** DMP-Leistungen LSTGR 05 Mutterschaftsvorsorge
Impfungen. Generali Vitality belohnt alle durchgeführten vollständigen Schutzimpfungen, die ärztlich empfohlen sind. Diese Empfehlung hängt von individuellen Gegebenheiten ab, z.B. Impfstatus, Beruf oder Reisen. Zu den Impfungen gehören u.a. Diphtherie, Tetanus, Hepatitis A, Grippe, Covid-19-Impfung oder FSME.
Impfungen. (2) Prüfgruppen und -untergruppen Zum Zwecke der Vergleichbarkeit werden Prüfgruppen gebildet. Es gilt folgende Grup- pierung: 010 Anästhesiologie 040 Augenheilkunde 070/1 Chirurgie – niedergelassen 070/2 Chirurgie – ermächtigt 100 Gynäkologie und Geburtshilfe 130 HNO-Heilkunde 160 Haut- und Geschlechtskrankheiten 190/1 Innere Medizin – hausärztlich tätig 190/2 Innere Medizin – fachärztlich tätig 190/4 Innere Medizin – ermächtigt 230 Kinderheilkunde 260 Laboratoriumsmedizin/Pathobiochemie (Mediziner) 290 Lungenheilkunde (gültig für Prüfzeiträume bis 31.12.2010) 320 Medizinische Versorgungszentren (gültig für Prüfzeiträume bis 31.12.2008) 350 Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie 381 Neurologie/Psychiatrie 386 Neurologie 387 Psychiatrie 389 Kinder- und Jugendpsychiatrie 410 Neurochirurgie 440 Orthopädie 470 Pathologie und Neuropathologie 500 Psychotherapie (Ärzte) 530 Strahlentherapie und radiologische Diagnostik 560 Urologie 590 Nuklearmedizin 630 Physiotherapie 640 Laborgemeinschaften 650 Laboratoriumsmedizin/Pathobiochemie (Fachwissenschaftler) 691 Psychologische Psychotherapie mit Verhaltenstherapie 697 Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapie mit Verhaltenstherapie 700 Psychologische Psychotherapie 710 Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie 720 Pharmakologie/Sonstige Ärzte 740 Ärztlich geleitete Einrichtungen 760 Dialyse-Einrichtungen 780 Bereitschaftsdienst 800 Allgemeinmedizin/Praktische Ärzte Eine rückwirkende Einordnung in entsprechende Vergleichsgruppen ist nicht möglich. Eine Änderung der Vergleichsgruppe ist frühestens für das Leistungsquartal möglich, das dem Wechsel des Versorgungsbereiches, des Fachgebietes, des Schwerpunktes bzw. des Teilgebietes folgt, soweit der Wechsel nicht zu Quartalsbeginn erfolgt ist. Vertragsärzte, die für mehrere Gebiete zugelassen (ermächtigt) sind, werden derjenigen Vergleichsgruppe zugeordnet, die ihrer überwiegenden Tätigkeit entspricht. Die Vergleichswerte der Prüfung der Behandlungsweise und der Verordnungsweise nach Prüfgruppen bzw. -untergruppen werden je Quartal aus den Abrechnungs- bzw. Verord- nungswerten aller sächsischen Praxen errechnet. Es obliegt der Prüfungsstelle und dem Beschwerdeausschuss, für eine geeignete Anzahl zu vergleichender Leistungserbringer zu sorgen. Die Vergleichswerte nach Prüfgruppen bzw. -untergruppen werden auf Landesebene je Abrechnungsquartal aus der Summe der Werte der von den Praxen bzw. Betriebsstätten abgerechneten Fälle aller gesetzlichen Krankenkassen gebildet. Die für die Wirtsc...
Impfungen. Der Hund wurde entwurmt - es ist aber möglich, dass einzelne Parasiten diese Behandlung überleben, weil die Medikamenten Hersteller keine Abtötung von Parasiten zu 100 % garantieren können. Daher ist eine Parasitenbekämpfung vom neuen Besitzer nochmals durchzuführen. Der Hund kann sich jederzeit und unbemerkt mit Parasiten infizieren. Der Hund hat die üblichen Schutzimpfungen erhalten. Der Impfpass wird mitgegeben und enthält einen Hinweis auf Art und Termin der empfohlenen Nachimpfungen. Der Käufer bestätigt, dass er vom Verkäufer über die Lebenserwartung des Hundes und über die notwendigen Impfungen für den Hund aufgeklärt worden ist.
Impfungen. Die Impfungen des Pferdes ergeben sich aus dem beigefügten Impfpass. Zusätzlich ist das Pferd geimpft worden gegen: ..................................................................... .....................................................................
Impfungen. Der Hund stammt von gesunden Elterntieren ab, ist mehrmals entwurmt und hat die üblichen Schutzimpfungen, sowie die für den Import vorgeschriebenen Impfungen erhalten. Die Verkäuferin übergibt der Käuferin den Heimtier- oder EU-Pass, in dem alle Impfungen inkl. Art und Termin der Nachimpfungen festgehalten sind.
Impfungen. Impfstoff und Impfungen für FSME, Tetanus, Grippe, Hepatitis A und B, Polio und HPV sowie für alle Anspruchsberechtigten einmal Meningokokken und Varizellen (2 Teilimpfungen), und die für diese Impfungen unmittelbar notwendigen Vor- und Nachuntersuchungen (z.B. Laborkosten, Titerbestimmungen) werden zu 80 % ersetzt. Es wird dringend empfohlen, für Impfungen, falls möglich, ermäßigte bzw. kostenlose Impfaktionen (z.B. in Kindergärten oder Schulen) zu nutzen. Entsprechende Informa- tionen finden sich auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.
Impfungen. An die Kosten von Impfungen, die dem Infektionsschutz dienen, werden 90 % der effektiven Kosten, höchstens aber CHF 200.– pro Kalenderjahr, vergütet. Dabei werden keine Leistungen erbracht an Impfungen, die berufsbedingt vorgenommen werden, deren Wirkung medizinisch umstritten sind oder die sich erst im For- schungsstadium befinden.
Impfungen. Alle Basisimmunisierungen und Auffrischungsimpfungen, die laut den gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem die Behand- lung stattfindet, erforderlich sind, sowie medizinisch notwendige Reiseimpfungen und Malariaprophylaxe. Die Kosten für den Arztbesuch zur Verabreichung des Impfstoffes sowie die Kosten für das Medikament sind abgedeckt.