Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.
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Samples: Sales Contracts, Einheitsbedingungen Der Bekleidungsindustrie, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers Pfandgläubigers sofort zu unterrichtenbenachrichtigen.
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