Eigentumsvorbehaltssicherung Musterklauseln

Eigentumsvorbehaltssicherung. (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
Eigentumsvorbehaltssicherung. 1. Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag, bei Bestehen einer laufenden Geschäftsverbindung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser vorbehalten. Das gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufge- nommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist sowie für künftige Forderungen.
Eigentumsvorbehaltssicherung. 9.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) vor. Das gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Eigentumsvorbehaltssicherung. 01 I Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt so lange vorbehalten, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung einschließlich künftig beste- hender Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Das gilt auch, wenn Forderungen in eine laufende Rechnung eingestellt sind und der Saldo gezogen und anerkannt ist. 02 I Der Besteller ist berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsverkehr zu veräußern oder zu verarbeiten. Etwaige Verarbeitungen nimmt er für uns vor, ohne dass wir hieraus ver- pflichtet werden. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit an- deren Waren entsteht für uns grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Verhältnis des Wertes (= Rechnungsbruttowert einschließlich Ne- benkosten und Steuern) der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache; bei Verbindung oder Vermischung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
Eigentumsvorbehaltssicherung. (1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsbeziehung zustehenden und noch entstehenden Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesonde- re bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbind- lichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Eigentumsvorbehaltssicherung. 16.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf unsere gesamten sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Forderungen (Kontokorrentvorbehalt); der Vorbehalt bezieht sich dann auf den anerkannten Saldo.
Eigentumsvorbehaltssicherung. 16.1. Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf unsere gesamten sonstigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Forderungen (Kontokorrentvorbehalt); der Vorbehalt bezieht sich dann auf den anerkannten Saldo. 16.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Gegenüber unserem Herausgabeverlangen kann sich der Besteller auf kein Zurückbehaltungsrecht berufen. Gibt der Besteller den in unserem Eigentum stehenden Liefergegenstand nicht innerhalb von 2 Wochen seit dem Herausgabeverlangen heraus, so sind wird berechtigt den Liefergegenstand selbst zurückzuholen. Der Besteller erkennt an, dass hierbei unsere Handlungen auf Erlangung des unmittelbaren Besitzes an dem Liefergegenstand weder eine Verletzung des Hausrechts, noch verbotene Eigenmacht darstellen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. 16.3. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der 15.3. Any further liability for damage compensation than to the extent set out in the above provisions is excluded - regardless of the legal nature of the asserted claim. This applies in particular to claims for damage compensation arising from fault in conclusion of a contract, other breaches of duty or from tort claims for compensation for damage to property pursuant to Section 823 BGB. 15.4. The limitation of liability to provide damage compensation according to section 15.3 shall also apply insofar as the ordering party demands the reimbursement of useless expenses instead of a claim for damages in lieu of performance. 15.5. Insofar as our liability to provide damage compensation is excluded or limited, this shall also apply with regard to the personal liability to provide damage compensation of our executive bodies, employees, staff, ...
Eigentumsvorbehaltssicherung. 9.1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Eigentumsvorbehaltssicherung. (1) Gegenüber Unternehmern behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor. Dies gilt auch bis zum Eingang aller Zahlungen aus einem be- stehenden Kontokorrentverhältnis (Geschäftsverbindung) mit dem Kunden; der Vorbehalt bezieht sich auf den anerkannten Saldo.
Eigentumsvorbehaltssicherung. 7.1 Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Lieferant erklärt dies ausdrücklich. In der Pfändung der Kaufsache durch den Lieferanten liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Lieferant ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.