Common use of Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang Clause in Contracts

Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang. 6.1 Die Lieferung erfolgt ab Lager Konstanz auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen. 6.2 Die Xxxx der Versandart trifft der Käufer; wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beför- derung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen. 6.3 Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6.4 Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwick- lung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eige-nen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen. 6.5 Bei Versand von Leuchtstoff- und Neonröhren übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer keine Haftung.

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Samples: Mietvertrag

Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang. 6.1 6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Konstanz Leonberg und, sofern es sich bei dem Käufer nicht um einen Verbraucher iSd BGB handelt, auf Gefahr des Empfängers. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache erst auf den Käufer über, wenn die Ware am Empfangsort abgeliefert wurde. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen. 6.2 6.2. Die Xxxx der Versandart trifft der Käufer; , wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beför- derung Beförderung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen. 6.3 Die Lieferung bzw6.3. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6.4 Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort nach Übergabe auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich nach Übergabeschriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger Käufer ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwick- lung Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eige-nen eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen. 6.5 6.4. Bei Versand von Leuchtstoff- Leuchtstoffröhren und Neonröhren übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch Neon übernimmt der Verkäufer keine Haftung.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang. 6.1 6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Konstanz München auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen. 6.2 6.2. Die Xxxx der Versandart trifft der Käufer; , wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beför- derung Beförderung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen. 6.3 6.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6.4 6.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwick- lung Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eige-nen eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen. 6.5 6.5. Bei Versand von Leuchtstoff- Leuchtstoffröhren und Neonröhren Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer keine Haftung.

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Samples: Mietvertrag

Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang. 6.1 6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Konstanz Xxxxx Xxxx-Xxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen. 6.2 6.2. Die Xxxx der Versandart trifft der Käufer; , wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beför- derung Beförderung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen. 6.3 6.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6.4 6.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwick- lung Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eige-nen eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen. 6.5 6.5. Bei Versand von Leuchtstoff- Leuchtstoffröhren und Neonröhren Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer keine Haftung.

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Samples: Mietbedingungen

Versand, Transportversicherung und Gefahrenübergang. 6.1 6.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager Konstanz Xxxxxxxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxxxx auf Gefahr des Empfängers. Dies gilt sowohl für die Hauptlieferung als auch für sämtliche Nachlieferungen. 6.2 6.2. Die Xxxx der Versandart trifft der Käufer; , wird diese nicht ausdrücklich von ihm bestimmt, so erfolgt die Auswahl durch den Verkäufer nach Ermessen. Handelt es sich um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beför- derung Beförderung beansprucht, so ist der Verkäufer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen. 6.3 6.3. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als erfüllt, sobald die Ware an den Transportausführenden übergeben wurde oder zwecks Versendung das Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, dann geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. 6.4 6.4. Der Verkäufer schließt auf Wunsch des Käufers vor Versand der Ware eine Transportversicherung ab. Der Käufer hat die Lieferung sofort auf Transportschäden zu überprüfen und etwaige derartige Schäden sofort schriftlich mit Erstellung eines Schadensprotokolls der Transportgesellschaft sowie dem Verkäufer anzuzeigen. Der Empfänger ist selbst für die Einhaltung der Meldefristen der jeweiligen Transportgesellschaft verantwortlich. Der Verkäufer übernimmt die Abwick- lung Abwicklung mit der Transportversicherung und lässt dem Käufer deren Leistung zukommen. Der Verkäufer ist berechtigt, eine Verrechnung mit eige-nen eigenen Ansprüchen gegen den Käufer vorzunehmen. 6.5 6.5. Bei Versand von Leuchtstoff- Leuchtstoffröhren und Neonröhren Neon übernehmen die meisten Transporteure, die Transportversicherung und auch der Verkäufer keine Haftung.

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Samples: Mietvertrag