Verschuldungsgrad Musterklauseln

Verschuldungsgrad. Zum Zeitpunkt des letzten aufgestellten Jahresabschlusses (31.12.2017) liegt der berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten bei 166,1 %. Der Emittent ist auf dem Energieversorgungsmarkt tätig. Die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und der Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage ist das jährliche wirtschaftliche Ergebnis des Emittenten. Die prognostizierte wirtschaftliche Entwicklung des Emittenten und damit auch die Fähigkeit, die vertraglich vereinbarte Zinszahlung und Rückzahlung zum Nennwert der Vermögensanlage nach Beendigung zu leisten, sind davon abhängig, dass der Emittent einen ausreichenden Jahresüberschuss erwirtschaftet und zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Verzinsung und der Rückzahlung der Vermögensanlage über eine ausreichende Liquidität verfügt, mit den Genussrechten bis zum Stichtag keine Verlustverrechnung vorzunehmen ist bzw. eine Verlustverrechnung bis zum Stichtag wieder rückgeführt wurde, der Anleger das gezeichnete Genussrechtskapital rechtzeitig eingezahlt hat, der Verbleib des eingezahlten Genussrechtskapitals beim Emittenten für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit, das Eintreffen der prognostizierten wirtschaftlichen Entwicklung des Emittenten und die Beibehaltung der Ertragslage des Emittenten. Die wesentlichen Marktbedingungen für den Emittenten sind eine Preisstabilität für die zu erbringenden Versorgungsleistungen, und die Beibehaltung und Ausbau der Marktposition in den Hauptgeschäftsfeldern Energieerzeugung, Netzbetrieb, Energie- und Wasservertrieb sowie netz- und energienahen Dienstleistungen. Verschlechtern sich die Marktbedingungen, kann dies zu einer Verspätung oder Ausfall bei der Zins- und/oder Rückzahlung der Vermögensanlage und somit zu einem Teil- oder Totalverlust des Anlagebetrages führen.
Verschuldungsgrad. Zum Zeitpunkt des letzten geprüften Jahresabschlusses (31.12.2016) liegt der berechnete Verschuldungsgrad des Emittenten bei 239 %.
Verschuldungsgrad des Emittenten
Verschuldungsgrad. WEITER UNTERHALB DER ZIELGRÖSSE Der Verschuldungsgrad zum 31. Dezember 2012 lag mit 0,43 weiter unterhalb der angestrebten +/– 0,5. Aufgrund der im zweiten Halbjahr 2011 erfolgten umfangreichen Teilwand- lungen unserer Wandelanleihen aus 2007 und 2009 lag der Verschuldungsgrad zum Ende des Vorjahres (31. Dezember 2011) deutlich niedriger bei 0,33. INVESTITIONEN NIEDRIGER ALS BUDGETIERT Mit rund 134 Mio. € fielen die Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen 2012 um rund 15 Mio. € geringer aus als ursprünglich angestrebt, da wir einige geplante Ausgaben ins folgende Jahr verschoben haben.
Verschuldungsgrad. Ein Verschuldungsgrad (Fremdkapital dividiert durch Eigenkapital) der Emittentin, der sich aus dem letzten aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2021 ergibt, kann aufgrund des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages nicht berechnet werden. Der Anleger nimmt mit dem eingezahlten Kapital am unternehmerischen Geschäftsrisiko teil. Der wirtschaftliche Erfolg der Vermögensanlage hängt von dem Erfolg des Geschäftsmodells und der Entwicklung des Marktes für Online Lebensmittel- und Getränke-Abonnements ab. Marktbedingungen in diesem Markt sind insbesondere der Trend zu Onlineshopping im Bereich Lebensmittel sowie die vermehrte Nachfrage nach alkoholischen Getränken hoher Qualität. Die Emittentin hat auf Basis von Planungsannahmen eine Prognose erstellt. In Abhängigkeit der Marktbedingungen und des Unternehmenserfolges kann die Summe sämtlicher Zahlungen an die Anleger über die Laufzeit stark schwanken. Bei negativen Marktbedingungen kann es dazu kommen, dass keine Basis-, keine Wertsteigerungszinszahlung und keine Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens erfolgt. Kommt es beispielsweise bei neutralen Marktbedingungen zu keiner im Zusammenhang mit dem partiarischen Nachrangdarlehen auszahlungswirksamen Unternehmenswertsteigerung, ergibt sich zusätzlich zur Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens eine Basisverzinsung des partiarischen Nachrangdarlehens von 4,50% p.a. (act/360) (Early Bird: 5,50% p.a. (act/360)). Entspricht bei positiven Marktbedingungen die Unternehmenswertentwicklung der Planrechnung der Emittentin, ist mit Basis- und Wertsteigerungszinszahlungen und der Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens zu rechnen. In diesem Fall beträgt die erwartete durchschnittliche Verzinsung 27,08% p.a. (Early Bird: 27,42% p.a.). Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier genannten Szenarien exemplarisch sind und nicht die jeweils günstigsten und ungünstigsten anzunehmenden Fälle darstellen. Die Tilgung des partiarischen Nachrangdarlehens und Auszahlung der Basis- und Wertsteigerungszinszahlung erfolgen nur, sofern das Eigenkapital der Emittentin positiv ist und die Zahlung nicht zu einem Insolvenzgrund der Emittentin führt. Andernfalls wird die Zahlung zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgetragen.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.