Immaterielle Vermögenswerte Musterklauseln

Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizu- legenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren An- schaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungs- aufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer unterschieden. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abge- schrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Konzern entspricht. Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Nutzungsdauern stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Gewerbliche Schutzrechte Lizenzen Software 8 bis 20 3 bis 20 3 bis 8 Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich oder bei einem Hinweis auf eine Wertminderung entweder für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittel- generierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt (nähere Erläuterungen dazu siehe Anhangsangabe 2.3.13). Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung der unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. Wir haben geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögenswerte als noch nicht genutzte immaterielle Vermögens- werte klassifiziert. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermöge...
Immaterielle Vermögenswerte jährliche Veränderungen Firmenwert Sonstige immaterielle Vermögenswerte: intern geschaffen Sonstige immaterielle Vermögenswerte: sonstige Summe definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF) definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF) A. Anfangsbestände A.1 Nettoverminderungen des Gesamtbestandes 30 30 0
Immaterielle Vermögenswerte. 1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.307.482 –3.071 – – – 1.304.411 422.456 – – – – – 422.456 881.955 885.026 2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 220.282 –238 2.578 –39 –9.032 213.551 131.669 –165 22.311 – –6 –1.513 152.296 61.255 88.613 3. Selbsgeschaffene immaterielle Vermögenswerte 2.869 1 19.710 – 12.694 35.274 998 1 7.157 – – 1.513 9.669 25.605 1.871 4. Xxxxxxxxxxx 338.408 –4.478 – – – 333.930 279.607 –4.882 31.491 3.020 – – 309.236 24.694 58.801 5. Vertragskosten 160.462 – 24.314 –2.799 – 181.977 130.330 – 20.681 – –2.799 – 148.212 33.765 30.132 6. Geleistete Anzahlungen 10.196 – 12.086 –99 –3.662 18.521 – – – – – – – 18.521 10.196 2.039.699 –7.786 58.688 –2.937 – 2.087.664 965.060 –5.046 81.640 3.020 –2.805 – 1.041.869 1.045.795 1.074.639
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Immaterielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben und bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für einen Wertminderungsbedarf daraufhin überprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorhanden sind, vgl. Anhangziffer (2.6) unter Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich daraufhin geprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen (Werthaltigkeitsprüfung). Die Einschätzung der unbestimmbaren Nutzungsdauer ist ebenfalls jährlich zu prüfen.
Immaterielle Vermögenswerte. A.1 Im Eigentum - Vom Betrieb intern geschaffen - sonstige A.2 Nutzungsrechte auf Sachanlagen in Leasing
Immaterielle Vermögenswerte. Davon Software 0 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermö- genswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben und, sobald Anhaltspunkte vorliegen sollten, auf mögliche Wertminderungen untersucht. Wertminderun- gen immaterieller Vermögenswerte werden innerhalb der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 0 (31. Dezember 2018: TEUR 1) und beinhalten erworbene Softwareprogramme.
Immaterielle Vermögenswerte. Erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Es handelt sich bei den erworbenen immateriellen Vermögenswerten um Softwarelizenzen, welche eine bestimmte Nutzungsdauer aufweisen. Die Softwarelizenzen werden ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung linear über eine erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Der Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill) ergibt sich als positiver Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten für den Erwerb der Anteile und den beizulegenden Zeit- werten der einzelnen erworbenen Vermögenswerte, den übernommenen Schulden sowie Eventualverbindlichkeiten. Der aus der Kaufpreisallokation resultierende Goodwill wird auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten allokiert, welche erwartungsgemäß aus dem Unternehmenszusammenschluss einen Nutzen ziehen werden. Der Goodwill wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen. Details zu Prämisse und Durchführung des Impairment-Tests bei der TLG IMMOBILIEN finden sich in Kapitel D.4.
Immaterielle Vermögenswerte. Geschäftsjahr 2022 Geschäfts- oder Firmenwert. Andere immaterielle Vermö- genswerte. Summe. TEUR TEUR TEUR
Immaterielle Vermögenswerte. Leistungsorientierte Pläne (36.304) (94.315)