Immaterielle Vermögenswerte Musterklauseln

Immaterielle Vermögenswerte jährliche Veränderungen Firmenwert Sonstige immaterielle Vermögenswerte: intern geschaffen Sonstige immaterielle Vermögenswerte: sonstige Summe definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF) definiert (DEF) nicht definiert (UNDEF)
Immaterielle Vermögenswerte. Unter den Immateriellen Vermögenswerten werden im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte, erworbene und selbst erstellte Software sowie sonstige immaterielle Vermögenswerte ausgewiesen. Geschäfts- oder Firmenwerte (Goodwill) entstehen, wenn beim Erwerb von Tochtergesellschaften die Anschaffungskosten den Konzernanteil am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens übersteigen. Geschäfts- oder Firmenwerte werden zum Erwerbsdatum mit Anschaffungskosten angesetzt und unterliegen keiner regelmäßigen Abschreibung. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird jährlich, bei Anhaltspunkten auf mögliche Wertminderungen auch unterjährig, überprüft. Zum Zweck der Überprüfung auf eine Wertminderung wird ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugewiesen. Wird im Rahmen des Impairment-Tests eine Wertminderung festgestellt, werden außerplanmäßig Abschreibungen vorgenommen. Die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden über die ermittelte Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte sind mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Eigenentwickelte Software wird zu Herstellungskosten aktiviert, sofern die Ansatzkriterien nach IAS 38 erfüllt sind. Die aktivierten Kosten enthalten im Wesentlichen Personalaufwendungen und Aufwendungen für Leistungen Dritter. Die erworbene oder selbst erstellte Software wird grundsätzlich über vier Jahre linear abgeschrieben. Sofern Anzeichen vorliegen, die den erwarteten Nutzen nicht mehr erkennen lassen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte werden im Posten Verwaltungsaufwendungen in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte. 1. Geschäfts- oder Firmenwert 1.307.482 –3.071 – – – 1.304.411 422.456 – – – – – 422.456 881.955 885.026
Immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Im- materielle Vermögenswerte mit bestimmbarer Nutzungsdauer werden planmäßig abgeschrieben und bei Vorliegen eines Anhaltspunktes für einen Wertminderungsbedarf daraufhin überprüft, ob konkrete Gründe für eine Wertminderung bestehen, vgl. Anhangziffer (2.6) unter „Werthaltigkeitsprüfung“. Imma- terielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich daraufhin überprüft, ob Gründe für eine Wertminderung vorliegen (Werthaltigkeitsprüfung). Die Einschätzung der unbestimmbaren Nutzungsdauer wird ebenfalls jährlich geprüft.
Immaterielle Vermögenswerte. 40. Leistungsorientierte Pläne (36.304) (94.315)
Immaterielle Vermögenswerte. 70. Versicherungsmathematische Gewinne (Verluste) aus leistungsorientierten Plänen
Immaterielle Vermögenswerte. A.1 Im Eigentum - Vom Betrieb intern geschaffen - sonstige A.2 Nutzungsrechte auf Sachanlagen in Leasing (2) 0 (2) 0 0 0 0 0 0 0 0 0 (2) 0 (2) 0
Immaterielle Vermögenswerte. A.1 im Eigentum (22) 0 0 (22) - vom Betrieb intern geschaffen 0 0 0 0 - Sonstige (22) 0 0 (22) 0 A.2 durch Finanzierungsleasing angekauft 0 0 0 0 Im Geschäftsjahr wurden keine Wertberichtigungen („impairment“) auf immaterielle Vermögenswerte vorgenommen. Beschreibung Summe 2014 Summe 2013 Abschreibungen für Umgestaltungskosten auf gemietete Immobilien (61) (62) Außerordentliche Verluste (17) (39) Verluste aus Kassafehlbeträgen (2) (3) Verluste aus Interventionszahlungen an den Einlagensicherungsfond 0 (93) Andere Aufwendungen 0 0 Die Verluste aus Interventionszahlungen an den Einlagensicherungsfond sind ab 2014 zusammen mit den bestehenden Verpflichtungen gegenüber dem Einlagensicherungsfond im Posten 130 d) „Nettoergebnis aus Wertminderungen – andere Finanzgeschäfte“ ausgewiesen und belaufen sich auf 9 Tsd. Euro. Beschreibung Summe 2014 Summe 2013 Rückvergütung Stempelsteuer und andere Steuern 873 905 Andere Spesenrückvergütungen 278 263 Spesen für die einfache Kreditprüfung 167 173 Mieterträge 20 0 Außerordentliche Erträge 37 103 Andere sonstigen betrieblichen Erträge 41 16
Immaterielle Vermögenswerte. Davon Software 0 0 0 0
Immaterielle Vermögenswerte. Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz mit ihren Anschaffungskosten bewertet. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermö- genswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren linear abgeschrieben und, sobald Anhaltspunkte vorliegen sollten, auf mögliche Wertminderungen untersucht. Wertminderun- gen immaterieller Vermögenswerte werden innerhalb der Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte ergebniswirksam erfasst. Die immateriellen Vermögenswerte betragen zum 31. Dezember 2019 TEUR 0 (31. Dezember 2018: TEUR 1) und beinhalten erworbene Softwareprogramme.