Versicherung des/der Mietprodukte(s). DER KUNDE WIRD INSBESONDERE AUF DIESE KLAUSEL AUFMERKSAM GEMACHT, IN DER DIE VERPFLICHTUNGEN ZUR VERSICHERUNG DES PRODUKTS/DER PRODUKTE FESTGELEGT SIND
(a) Der Kunde wird (auf seine Kosten) das/die Produkt(e) ab dem Datum des Bestellformulars bei einer von Optos genehmigten Versicherungsgesellschaft, deren Zustimmung nicht unbillig verweigert werden darf, in Höhe des vollen Wiederbeschaffungswertes oder eines auf dem Bestellformular angegebenen Mindestbetrages versichert halten.
(b) Der Kunde teilt den Versicherern mit, dass das/die Produkt(e) Eigentum von Optos ist/sind, und die Police muss Optos als Schadenersatzempfänger in Bezug auf alle Ansprüche nennen.