Versicherungen │Schadensersatz│ Haftung Musterklauseln

Versicherungen │Schadensersatz│ Haftung. Die Vermietenden haften nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Die Mietenden haften als Gesamtschuldner*in ohne Verschuldungsnachweis für alle Personen- sowie Sachschäden an der Mietsache und am Vermögen der Vermietenden, die durch sie, ihr Personal oder die Teilnehmenden an der Veranstaltung während derselben und / oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Die Mietenden haben die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Für die Zeit der Raummiete bestehen Winterdienstpflichten, der Zugang ist von Schnee und Eis zu räumen und etwaig zu streuen. Der ausgehändigte Schlüssel ist Teil einer Schließanlage, im Verlustfall müssen die Mietenden die Schließanlage, neben allen Schlüsseln ersetzen.
Versicherungen │Schadensersatz│ Haftung. Dock europe e.V. haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe, es sei denn, dock europe e.V. trifft ein Verschulden. Der/ die Nutzer*in verpflichtet sich, die Mieträume und die gemeinschaftlichen Einrichtungen sowie evtl. überlassenen elektronischen Geräte unter Berücksichtigung des vereinbarten Nutzungszwecks schonend und pfleglich zu behandeln und diese in dem Zustand zurückzugeben, wie er/ sie sie übernommen hat. Bei der Überlassung und Nutzung elektronischer Geräte werden diese vor der Übergabe an die Nutzer*in geprüft und nur voll funktionsfähig zur Verfügung gestellt. Mitgebrachte Geräte müssen sich in einem elektronisch einwandfreien Zustand befinden. Schäden und/ oder Mängel an überlassenen Geräten sind dock europe e.V. umgehend anzuzeigen. Für die Nutzungszeit ist der/ die Nutzer*in für das Verschließen der Fenster und Türen verantwortlich. Für Schäden, die durch nicht erfolgtes Schließen entstanden sind bzw. dadurch begünstigt wurden, ist der/ die Nutzer*in kostenersatzpflichtig. Der/ die Nutzer*in haftet als Gesamtschuldner*in für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch sie/ ihn, Personal oder die Teilnehmenden an der Veranstaltung während derselben und / oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der/ die Nutzer*in hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen. Dock europe e.V. lässt die Schäden fachkundig beseitigen und stellt die Kosten dem/der Nutzer*in in Rechnung. Die rechtzeitige Anmeldung GEMA-pflichtiger Werke bei der GEMA sowie die fristgerechte Entrichtung der GEMA- Gebühren sind ebenfalls alleinige Pflichten der Nutzer*in. Insoweit hält der/ die Nutzer*in dock europe e.V. von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Gleiches gilt für andere Abgaben, die auf Grund der Veranstaltung zu zahlen sind. Der/ die Nutzer*in ist als Veranstalter*in verantwortlich für den sicheren, reibungslosen Ablauf der Veranstaltung und trägt die Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Räume. Dies gilt auch bezüglich aller von ihm oder vom Vermieter im Rahmen der Anmietung angebrachten oder aufgebauten Ausstattungen, Präsentationen, Kabel, etc. Auch insoweit hält der/ die Nutzer*in dock europe e.V. von sämtlichen Ansprüchen frei. Der ausgehändigte Schlüssel ist Teil einer Schließanlage, im Verlustfall muss der/ die Nutzer*in die Kosten für den Schlüssel ersetzen. Der Sc...
Versicherungen │Schadensersatz│ Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachten Ausstattungsstücken, Dekoration, Geschenken oder Garderobe. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldungsnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und / oder während des Auf- und Abbaus innerhalb des Veranstaltungsraums und auf dem gesamten Gelände verursacht werden. Der Mieter hat Schadenersatzpflicht gegenüber dem Verpächter bei Beschädigungen an sämtlichen Einrichtungen, in den Räumlichkeiten, Außenanlagen KBQ/Kahlbachhalle (z.B.: Glasbruch, Deko-Rückstände etc.). Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich zu dokumentieren und mitzuteilen.
Versicherungen │Schadensersatz│ Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldungsnachweis für alle Personenschäden sowie Sachschäden am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und/oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
Versicherungen │Schadensersatz│ Haftung. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden sowie Verluste oder Beschädigungen von eingebrachten Ausstattungs-, Ausstellungsstücken oder Garderobe. Der Mieter haftet als Gesamtschuldner ohne Verschuldungsnachweis für alle Personen- sowie Sachschäden an der Mietsache und am Vermögen des Vermieters, die durch ihn, sein Personal oder die Teilnehmer an der Veranstaltung während derselben und / oder während des Auf- und Abbaus verursacht werden. Der Mieter hat die Pflicht, Beschädigungen der Räume oder des Inventars unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter hat in der Zeit der Raummiete Winterdienstpflichten und hat den Zugang von Schnee und Eis zu räumen und etwaig zu streuen. Der ausgehändigte Schlüssel ist Teil einer Schließanlage, im Verlustfall muss der Mieter die Schließanlage, neben allen Schlüsseln ersetzen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.