Common use of Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers Clause in Contracts

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions for E Carsharing, General Terms and Conditions for E Carsharing, E Carsharing Agreement

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 500 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions for E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Des E Carsharing Angebots

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 1000 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: E Carsharing Agreement, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Carsharing, Allgemeine Geschäftsbedingungen Für E Carsharing

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 1.000 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: E Carsharing Agreement, General Terms and Conditions for E Carsharing

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 300,00 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 300,00 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters der EVL zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter der EVL im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter die EVL von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter der EVL erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter der EVL für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter die EVL richten, erhält der Anbieter die EVL pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, angegeben es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter der EVL ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter der EVL ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter der EVL durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter die EVL berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Nutzung Des Carsharing Angebots

Versicherungsbedingungen; Haftung des Nutzers; Selbstbeteiligung des Nutzers. 7.1. Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht- und Vollkasko-/Teilkaskoversicherung im üblichen Umfang. Die Selbstbeteiligung für den Nutzer beträgt 300 1,000 Euro. Die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. 7.2. Die Haftung des Nutzers erstreckt sich auch auf Schadensnebenkosten wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten und Wertminderung. 7.3. Für Xxxxxxx, die der Nutzer oder seine Mitfahrer vorsätzlich herbeiführen, bestehen kein Versicherungsschutz und keine Begrenzung der Haftung des Nutzers auf die Selbstbeteiligung. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens wird die Versicherungsleistung bzw. Haftungsbegrenzung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis gekürzt. 7.4. Sofern dem Anbieter im Falle eines Verstoßes des Nutzers gegen die ihm bekannt gegebenen Vorgaben zur Fahrzeugnutzung (insbesondere gemäß Ziffer 2 dieser AGB) ein Schaden entsteht, haftet der Nutzer über die Selbstbeteiligung hinaus vollumfänglich für den gesamten Schaden. 7.5. Der Nutzer haftet vollumfänglich für Gesetzesverstöße, insbesondere für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften während der Nutzungszeit und im Zusammenhang mit dem Abstellen des Fahrzeugs. Der Nutzer verpflichtet sich, den Anbieter von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren, Kosten und sonstigen Auslagen freizustellen, die Behörden anlässlich der vorgenannten Verstöße von dem Anbieter erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Anbieter für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden zur Ermittlung von während der Nutzungszeit begangener Ordnungswidrigkeiten und Straftaten an den Anbieter richten, erhält der Anbieter pro Fall eine Aufwandspauschale wie in der Preisliste angegeben, es sei denn der Nutzer weist nach, dass dem Anbieter ein geringerer Aufwand entstanden ist; dem Anbieter ist es bei entsprechendem Nachweis unbenommen, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. 7.6. Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für jegliche Schäden, die auf Grund einer nicht vorgesehenen Nutzung des Fahrzeugs entstehen (vgl. insbesondere § 7, Abs. 3, § 18, Abs. 1 StVG). 7.7. Verletzt der Nutzer grob fahrlässig oder vorsätzlich eine seiner in Ziffer 5 dieser AGB geregelten Pflichten im Zusammenhang mit der Anzeige und Feststellung des Schadensfalles und des Umfangs der Leistungspflicht, haftet er ebenfalls vollumfänglich für den Schaden, das heißt ohne eine Beschränkung auf die Selbstbeteiligung. Dies gilt nicht, soweit der Nutzer den Nachweis erbringt, dass dem Anbieter durch die Pflichtverletzung des Nutzers kein Nachteil oder Schaden entstanden ist. 7.8. Im Übrigen haftet der Nutzer gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. 7.9. Bei der Nutzung eines Elektrofahrzeuges ist das dazugehörige Ladekabel während der Nutzung stets im Fahrzeug mitzuführen. Aufwände, die dem Anbieter aus einer Missachtung entstehen, werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Zudem ist der Anbieter berechtigt, Kosten für die Bergung von Fahrzeugen sowie deren Nutzungsausfall in Rechnung zu stellen, die durch eine Nichtbeachtung von Ladestand und Restreichweite entstehen.

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Samples: General Terms and Conditions for E Carsharing