Versicherungsbedingungen. Inhalt des Versicherungsvertrages sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung, Teil I: Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversi- cherung (MB/KK 2009) und
Versicherungsbedingungen. 48.1 Die Versicherungsbedingungen müssen vorsehen:
Versicherungsbedingungen. Allgemeine Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen. (7) Soweit in diesen Besonderen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung sinngemäß Anwendung.
Versicherungsbedingungen. 50.1 Die Versicherungsbedingungen sehen vor:
Versicherungsbedingungen. (Stand 01.06.2018)
Versicherungsbedingungen. Für die Versicherung gelten die in den „Hinweisen und Erläuterungen“ zu den einzelnen Versicherungen genannten Versicherungsbedingungen. Sie sind Bestandteil der Verbraucherinformationen. Beim sogenannten Invitatiomodell (siehe „Information zur Antragstellung“) erhalten Sie die Versicherungsbedingungen zusammen mit weiteren Verbraucherinformationen mit dem an Sie gerichteten Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages der Jeverschen Versicherungs-Gesellschaft VVaG. Auf Wunsch werden Ihnen die Versicherungsbedingungen auch schon vorher ausgehändigt.
Versicherungsbedingungen. Die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen einschließ- lich der Tarife mit Tarifbedingungen wurden mit dem Antragsformular ausgehändigt oder werden bei der Unterbreitung eines Angebots ausgehändigt.
Versicherungsbedingungen. (Stand 01.10.2022)
Versicherungsbedingungen. Die Versicherung nach diesem Tarif kann nur zusätzlich zu einer Krankheitskostenversicherung der Continentale Krankenversicherung a.G. bestehen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Krankheitskostenversi- cherung (MB/KK 2009 und Tarifbedingungen), zu der die- ser Tarif besteht, finden Anwendung, soweit nachstehend keine abweichenden Regelungen getroffen sind.