Versicherungsleistungen im Ausland oder im Inland nicht nach KHG/KHEntgG bzw. BPflV. 3.1 Im Ausland und in Krankenhäusern, die nicht nach dem KHG/KHEntgG in der jeweils geltenden Fassung bzw. nicht nach der jeweils gültigen BPflV abrechnen, erfolgt keine Kostenerstattung, es wird ein Krankenhaustagegeld von 70 EUR (bei Kindern bis einschließlich 15 Jahre 50 EUR) gezahlt. 3.2 Hat jedoch eine gesetzliche Krankenkasse Leistungen für diesen Krankenhausaufenthalt erbracht, werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten für Unterkunft im Ein- oder Zweibett-Zimmer (einschließlich medizinisch notwendiger Sachleistungen) und für ärztliche Leistungen zu 100 % erstattet. 3.3 Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung (Avb/Kk 2013), Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Krankheitskosten Und Krankenhaustagegeldversicherung
Versicherungsleistungen im Ausland oder im Inland nicht nach KHG/KHEntgG bzw. BPflV. 3.1 Im Ausland und in Krankenhäusern, die nicht nach dem KHG/KHEntgG in der jeweils geltenden Fassung bzw. nicht nach der jeweils gültigen BPflV abrechnen, erfolgt keine Kostenerstattung, es wird ein Krankenhaustagegeld von 70 60 EUR (bei Kindern bis einschließlich 15 Jahre 50 40 EUR) gezahlt.
3.2 Hat jedoch eine gesetzliche Krankenkasse Leistungen für diesen Krankenhausaufenthalt erbracht, werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten Restkosten für Unterkunft im Ein- oder Zweibett-Zimmer Zweibettzimmer (einschließlich medizinisch notwendiger Sachleistungen) und für ärztliche Leistungen zu 100 % erstattet.
3.3 Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
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Versicherungsleistungen im Ausland oder im Inland nicht nach KHG/KHEntgG bzw. BPflV. 3.1 Im Ausland und in Krankenhäusern, die nicht nach dem KHG/KHEntgG in der jeweils geltenden Fassung bzw. nicht nach der jeweils gültigen BPflV abrechnen, erfolgt keine Kostenerstattung, es wird ein Krankenhaustagegeld von 70 EUR (bei Kindern bis einschließlich 15 Jahre 50 EUR) gezahlt.
3.2 Hat jedoch eine gesetzliche Krankenkasse Leistungen für diesen Krankenhausaufenthalt erbracht, werden auf Antrag die nachgewiesenen Kosten für Unterkunft im Ein- oder Zweibett-Zimmer Zweibettzimmer (einschließlich medizinisch notwendiger Sachleistungen) und für ärztliche Leistungen zu 100 % erstattet.
3.3 Bei teilstationärer Behandlung sowie bei Beurlaubung vom Krankenhausaufenthalt für einen Teil des Tages wird die Hälfte des Krankenhaustagegeldes, bei einer ganztägigen Beurlaubung kein Krankenhaustagegeld gezahlt.
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