Tarifbedingungen Musterklauseln

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx (ZB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte Person wählen (Grundsätze)? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden leisten wir? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlays? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logie? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten Leistungen? 2.2.11 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 2.2.12 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 Welche Wartezeiten sind vereinbart?
Tarifbedingungen. Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVB Leistungen der Versicherer Tarifstufe PVN für versicherte Personen ohne Anspruch auf Beihilfe Tarifstufe PVB für versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfür- sorge bei Pflegebedürftigkeit 1. Beihilfeberechtigte 50 Prozent, 2. Personen nach Nr. 1 mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 30 Prozent, 3. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungs- bezügen mit Ausnahme der Waisen und für entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, denen nach § 46 Abs. 3 Satz 6 BBhV (siehe Anhang) ein Beihilfebemessungssatz von 70 Prozent zusteht, 30 Prozent, 4. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und beihilfeberechtigte Witwen und Witwer 30 Prozent, 5. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder und beihilfeberechtigte Waisen 20 Prozent, der in Tarifstufe PVN nach den Nummern 1 - 15 vorgesehenen Be- träge. Sehen die Beihilfevorschriften eines Landes bei Zahlung eines Zu- schusses in Höhe von mindestens 41 Euro aufgrund von Rechtsvor- schriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses zum Krankenversi- cherungsbeitrag der unter Nr. 1 - 5 genannten Personen eine Absen- kung des Beihilfebemessungssatzes vor, so erhöhen sich die Tarifleis- tungen um den der Absenkung entsprechenden Prozentsatz, höchs- tens jedoch um 20 Prozentpunkte. Bei der leihweisen Überlassung von technischen Pflegehilfsmitteln werden diese entweder vom Xxxxxx der Beihilfe oder vom Versicherer zur Verfügung gestellt; die dem Versicherungsnehmer insoweit gegen den anderen Kostenträger zustehenden Ansprüche gehen auf den Trä- ger der Beihilfe oder den Versicherer über, der das technische Pflege- hilfsmittel bereitgestellt hat. B KV 6 (04.08.2022) D, K22445 X
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versi- cherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif MeinZahnschutz 75 (ZS75) Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZS75. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Außerdem gelten für diesen Tarif die Besonderen Regelungen zum Gruppenversicherungsvertrag. Tarif Ärzte Plus 100 (MP100) - Gruppenversicherung Dieser Tarif gehört zur Tarif-Serie Ärzte. Er hat die Kurzbezeichnung MP100. Der Tarif MP100 gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versi- cherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif DentalBest (DB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung DB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) (1) Auswahl von Ärzten oder Zahnärzten (2) Auswahl von Krankenhäusern 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
Tarifbedingungen. Für die bestellten Produkte gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung des Kunden gültigen grundlegenden und besonderen Geschäftsbedingungen, mit denen sich der Kunde vorbehaltlos einverstanden erklärt. Die jeweils geltenden Preise und Grundrabatte verstehen sich netto verpackt, ohne Steuern, EXW Caudebec, sofern Xxxxxxxxxx keinen anderslautenden Lieferbedingungen zugestimmt hat. Die zum Zeitpunkt der Offenlegung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen geltenden Tarife sowie die grundlegenden und besonderen Geschäftsbedingungen sind dem Kunden ausgehändigt worden, was dieser ausdrücklich bestätigt. Die genannten Preise und Geschäftsbedingungen können für nachfolgende Aufträge entsprechend der Entwicklung der Geschäftspolitik von Christofle geändert werden, insbesondere zur Berücksichtigung etwaiger Erhöhungen der Rohstoff- oder Herstellungskosten der Produkte oder sonstiger Mehrkosten im Zusammenhang mit steuer- lichen, gesetzlichen oder behördlichen Änderungen oder Währungsschwankungen. Gegebenenfalls gelten die geänderten Tarife und Geschäftsbedingungen für neue Aufträge gemäß den dann von Xxxxxxxxxx angegebenen Bedingungen, unbeschadet der Anwendung der genannten Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Mit Ausnahme von Produkten mit festem Rabatt, wie in den von Christofle bekanntgegebenen Tarifen angezeigt, gewährt Xxxxxxxxxx dem Kunden Rabatte in Abhängigkeit von den jährlichen Bestellmengen der Produkte, der Höhe des Auftrags oder der Regelmäßigkeit der erteilten Aufträge. In jedem Fall, und auch dann, wenn Xxxxxxxxxx seine Zustimmung zu besonderen Liefermodalitäten erteilt hat, gehen die zu zahlenden Logistikkosten (insbesondere Transport, Versicherung, Steuern, Abgaben, Zölle) ausschließlich zulasten des Kunden.
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Beihilfe Ambulant 50% (BHA51) - Einzelversicherung Dieser Beihilfe-Krankheitskosten-Tarif gehört zur Tarif-Serie Beihilfe Ambulant und gilt für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach den Richtlinien des Bundes und der angeglichenen Länder. Er hat die Kurzbezeichnung BHA51. Der Tarif BHA51 gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVB Leistungen der Versicherer Tarifstufe PVN für versicherte Personen ohne Anspruch auf Beihilfe Tarifstufe PVB für versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei Pflegebedürftigkeit 1. Häusliche Pflege 2. Pflegegeld 3. Häusliche Pflege bei Verhinderung einer Pflegeperson (Ersatz- pflege) 4. Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 5. Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege)
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und - ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx (ZB02) - Einzelversicherung 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähig- keit) Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Per- son bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähig- keit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person wäh- rend der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungs- fähigkeit)?