Tarifbedingungen Musterklauseln

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx (ZB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte Person wählen (Grundsätze)? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden leisten wir? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlays? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logie? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten Leistungen? 2.2.11 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 2.2.12 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 Welche Wartezeiten sind vereinbart?
Tarifbedingungen. Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVB Leistungen der Versicherer Tarifstufe PVN für versicherte Personen ohne Anspruch auf Beihilfe Tarifstufe PVB für versicherte Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge bei Pflegebedürftigkeit 1. Beihilfeberechtigte 50 Prozent, 2. Personen nach Nr. 1 mit zwei oder mehr berücksichti- gungsfähigen Kindern 30 Prozent, 3. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezü- gen mit Ausnahme der Waisen und für entpflichtete Hoch- schullehrerinnen und Hochschullehrer, denen nach § 46 Abs. 3 Satz 6 BBhV (siehe Anhang) ein Beihilfebemes- sungssatz von 70 Prozent zusteht, 30 Prozent, 4. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner und beihilfeberechtigte Witwen und Witwer 30 Prozent, 5. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder und beihil- feberechtigte Waisen 20 Prozent, der in Tarifstufe PVN nach den Nummern 1 – 15 vorgesehenen Beträge. Sehen die Beihilfevorschriften eines Landes bei Zahlung eines Zuschusses in Höhe von mindestens 41 Euro aufgrund von Rechtsvorschriften oder eines Beschäftigungsverhältnisses zum Krankenversicherungsbeitrag der unter Nr. 1 – 5 genannten Per- sonen eine Absenkung des Beihilfebemessungssatzes vor, so er- höhen sich die Tarifleistungen um den der Absenkung entspre- chenden Prozentsatz, höchstens jedoch um 20 Prozentpunkte. Bei der leihweisen Überlassung von technischen Pflegehilfsmit- teln werden diese entweder vom Xxxxxx der Beihilfe oder vom Versicherer zur Verfügung gestellt; die dem Versicherungsneh- mer insoweit gegen den anderen Kostenträger zustehenden An- sprüche gehen auf den Xxxxxx der Beihilfe oder den Versicherer über, der das technische Pflegehilfsmittel bereitgestellt hat.
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Ambulante OP Krankenhaus (AOPKH02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung AOPKH02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Spezial-Krankheitskosten-Versi- cherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif DentalBest (DB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung DB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) (1) Auswahl von Ärzten oder Zahnärzten (2) Auswahl von Krankenhäusern 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Außerdem gelten für diesen Tarif die Besonderen Regelungen zum Gruppenversicherungsvertrag. Tarif Ärzte Plus 100 (MP100) - Gruppenversicherung Dieser Tarif gehört zur Tarif-Serie Ärzte. Er hat die Kurzbezeichnung MP100. Der Tarif MP100 gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und - ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Xxxxx XxxxXxxx (ZB02) - Einzelversicherung 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicherten Person (Aufnahme- und Versicherungsfähig- keit) Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Per- son bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähig- keit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person wäh- rend der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungs- fähigkeit)?
Tarifbedingungen. Leistungen der Versicherer Anhang: Gesetzesauszüge Merkblatt zum Datenschutz
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Beihilfe Ambulant 50% (BHA51) - Einzelversicherung Dieser Beihilfe-Krankheitskosten-Tarif gehört zur Tarif-Serie Beihilfe Ambulant und gilt für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach den Richtlinien des Bundes und der angeglichenen Länder. Er hat die Kurzbezeichnung BHA51. Der Tarif BHA51 gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif AktiMed Best 90 (AMB90U) - Einzelversicherung Dieser Tarif gehört zur Tarif-Serie AktiMed. Er hat die Kurzbezeichnung AMB90U. Der Tarif AMB90U gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaft der versicherten Person (Aufnahmefähigkeit) Wir bieten bei einer medizinisch notwendigen ambulanten Behand- lung Versicherungsschutz nach den folgenden Regelungen. Der sich daraus ergebende Leistungsumfang vermindert sich um die Selbstbeteiligung nach Ziffer 2.2.8. Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.