Tarifbedingungen Musterklauseln

Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇▇ (ZB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung ZB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? 2.2 Leistungsvoraussetzungen und Leis- tungsumfang Inhalt dieses Abschnitts: 2.2.1 Welcher Zeitpunkt ist für das Entstehen der versi- cherten Aufwendungen maßgeblich? 2.2.2 Unter welchen Leistungserbringern kann die ver- sicherte Person wählen (Grundsätze)? 2.2.3 In welchen Fällen hängt unsere Leistungspflicht von unserer vorherigen schriftlichen Zusage ab? 2.2.4 Für welche Untersuchungs- und Behandlungsme- thoden leisten wir? 2.2.5 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Zahner- satz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Im- plantaten) und Inlays? 2.2.6 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Implanto- logie? 2.2.7 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Kieferor- thopädie? 2.2.8 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Verband- materialien und Arzneimittel? 2.2.9 Welche Aufwendungen ersetzen wir für Fissuren- versiegelung? 2.2.10 Welche Höchstbeträge gelten für alle versicher- ten Leistungen? 2.2.11 In welchen Fällen empfehlen wir, einen Heil- und Kostenplan vorzulegen? 2.2.12 Was gilt bei einem vorübergehenden Aufenthalt im außereuropäischen Ausland? 2.2.13 Welche Wartezeiten sind vereinbart?
Tarifbedingungen. Der Versicherungsschutz § 1 Gegenstand, Umfang und Geltungsbereich des Versicherungsschutzes
Tarifbedingungen. Tarif PV mit Tarifstufen PVN und PVB Leistungen der Versicherer 1. Beihilfeberechtigte 50 v.H. 2. Personen nach Nr. 1 mit zwei oder mehr berücksich- tigungsfähigen Kindern 30 v.H. 3. Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbe- zügen mit Ausnahme der Waisen und für entpflichtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, denen nach § 46 Abs. 3 Satz 6 BBhV ein Beihilfebemes- sungssatz von 70 v.H. zusteht, 30 v.H. 4. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebens- partner und beihilfeberechtigte Witwen und Witwer 30 v.H. 5. bei der Beihilfe berücksichtigungsfähige Kinder und beihilfeberechtigte Waisen 20 v.H. der in Tarifstufe PVN nach den Nummern 1-15 vorgese- henen Beträge. Sehen die Beihilfevorschriften eines Landes bei Zahlung eines Zuschusses in Höhe von mindestens 41 EUR auf- grund von Rechtsvorschriften oder eines Beschäftigungs- verhältnisses zum Krankenversicherungsbeitrag der unter Nr. 1 - 5 genannten Personen eine Absenkung des Beihil- febemessungssatzes vor, so erhöhen sich die Tarifleis- tungen um den der Absenkung entsprechenden Prozent- satz, höchstens jedoch um 20 Prozentpunkte. Bei der leihweisen Überlassung von technischen Pflege- hilfsmitteln werden diese entweder vom ▇▇▇▇▇▇ der Beihil- fe oder vom Versicherer zur Verfügung gestellt; die dem Versicherungsnehmer insoweit gegen den anderen Kos- tenträger zustehenden Ansprüche gehen auf den ▇▇▇▇▇▇ der Beihilfe oder den Versicherer über, der das technische Pflegehilfsmittel bereitgestellt hat.
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif AmbulantBest (AB02) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung AB02. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Außerdem gelten für diesen Tarif die Besonderen Regelungen zum Gruppenversicherungsvertrag. Tarif AktiMed Plus 90 (AMP90U) - Gruppenversicherung Dieser Tarif gehört zur Tarif-Serie AktiMed. Er hat die Kurzbezeichnung AMP90U. Der Tarif AMP90U gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Sport (SPT01U) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung SPT01U. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertra- gungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit) 2.1.1 Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnah- mefähigkeit)? 2.1.2 Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif er- füllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)? (1) Erforderliche Eigenschaften
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Beihilfeergänzung 40% Zahntech.Leist./Services (BHEZTL40) - Einzelversicherung Dieser Beihilfe-Krankheitskosten-Tarif gehört zur Tarif-Serie Beihilfeergänzung Zahntech.Leist./Services. Er hat die Kurzbezeichnung BHEZTL40. Der Tarif BHEZTL40 gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Bezeichnet die für einen Tarif geltenden Bestimmungen und Bedingungen, die vom Beförderer festgelegt werden. Steht für Transavia Airlines C.V., wenn es Flüge betrifft, deren Flugnummer mit HV beginnt, und für Transavia France S.A.S., wenn es Flüge betrifft, deren Flugnummer mit TO beginnt.
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art und Höhe der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzungen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Beson- derheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Krankheitskosten-Versicherung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif Beihilfe Ambulant 50% (BHA51) - Einzelversicherung Dieser Beihilfe-Krankheitskosten-Tarif gehört zur Tarif-Serie Beihilfe Ambulant und gilt für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach den Richtlinien des Bundes und der angeglichenen Länder. Er hat die Kurzbezeichnung BHA51. Der Tarif BHA51 gehört zur →Produktgruppe UNI. Außerdem sieht der Tarif den Aufbau eines →Übertragungswerts vor. 2.1 Erforderliche Eigenschaften der versicher- ten Person (Aufnahme- und Versiche- rungsfähigkeit)
Tarifbedingungen. Unter Ziffer 2 (Tarifbedingungen) sind Art, Höhe und Dauer der Versicherungsleistungen sowie die tarifbezogenen Leistungsvoraussetzun- gen und -ausschlüsse geregelt. Hier finden Sie außerdem die Bestimmungen über die Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit sowie weitere Besonderheiten für diesen Tarif. Die Tarifbedingungen gelten in Verbindung mit den Allgemeinen Regelungen (Teil A Ziffer 1) zum Baustein Pflegetagegeld-Zusatzversiche- rung sowie, falls vereinbart, mit den Sonderbedingungen (Teil A Ziffer 3). Tarif PflegetagegeldBest (PZTB03) - Einzelversicherung Dieser Tarif hat die Kurzbezeichnung PZTB03. Er gehört zur →Produktgruppe UNI. 2.1 Erforderliche Eigenschaft der versicherten Person (Aufnahmefähigkeit) Dabei sind auch die Kriterien aus § 15 Absatz 5 Elftes Buch Sozial- gesetzbuch (SGB XI) zu berücksichtigen. Es gilt ein pflegefachlich begründetes Begutachtungsinstrument. Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.