Common use of Versicherungsort Clause in Contracts

Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung); 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 7.3.4 Darüber hinaus vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden. 7.3.5 Für Sachen nach Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturen, Wäsche auf der Leine, in Wäschetrocknern oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

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Samples: Hausratversicherung, R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWoh- nung. Zur Wohnung gehören 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer ausschließ- lich von Ihnen oder einer mit ihm Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden leben- den Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung Woh- nung zu betreten (sog. sogenannte Arbeitszimmer in der Wohnung); 7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer von Ihnen oder einer mit ihm Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte ge- nutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.; 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 7.3.4 Darüber hinaus vom Versicherungsnehmer werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese zumindest in der Nähe (Radi- us 3 km) des Versicherungsortes befinden und ausschließlich von Ihnen oder einer mit ihm Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befindenPer- son genutzt werden. 7.3.5 Für Sachen nach Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturen, Wäsche auf der Leine, in Wäschetrocknern oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen

Versicherungsort. A1-4.1.1 Als Versicherungsort ist gelten: (1) die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Zu dieser Wohnung gehören 7.3.1 diejenigen gehören alle auf demselben Grundstück (Versiche- rungsgrundstück) befindlichen • Räume, die zu Wohnzwecken dienen • Garagen, Carports, • Loggien, Balkone und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen, • Wintergärten und Gewächshäuser, soweit diese ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer den mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Personen zu privaten Zwecken genutzt werden; Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht nur dann zur Wohnung, es sei denn, wenn sie sind ausschließlich aus- schließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung) oder dort weder Angestellte be- schäftigt sind noch Publikumsverkehr stattfindet; (2) die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus des Versicherungsnehmers auf dem Versicherungs- grundstück. Dies gilt aber nur, sofern keine Entschädigung über die Hausratversicherung des Mieters / Untermieters erlangt werden kann. Es bleibt jedoch bei der Regelung nach A1-3.1.2 (5); 7.3.2 Loggien(3) gemeinschaftlich genutzte Räume auf dem Versicherungsgrundstück, Balkonein denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird. Dazu gehören beispielsweise: • Ausgewiesene Stellflächen in Fluren; • Fahrradkeller; • Waschkeller; (4) privat genutzte Garagen auf anderen Grundstücken, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich soweit sich diese in einer Entfernung von nicht mehr als einem Kilo- meter Luftlinie zum Versicherungsgrundstück befinden; (5) Schließfächer in Tresorräumen von Banken, soweit die Schließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher häus- licher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume genutzt werden. Voraussetzung für eine Entschädigung des Versicherers bei Schadenfällen innerhalb dieses Versicherungsortes ist, dass kein anderer Versicherer leistungspflichtig ist. Die Entschädigung bei Versicherungsfällen in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des Grundstücks, Bankschließfächern ist auf dem sich die versicherte Wohnung befindetinsge- samt 00.000 € begrenzt. Im Exklusiv-Tarif vereinbarte Erhöhungen siehe A2-1.3.1. 7.3.3 Weiterhin gelten als A1-4.1.2 Hausrat, der anlässlich eines - auch unmittelbar bevorstehenden - Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort gemeinschaftlich genutzteentfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindetist versichert. 7.3.4 Darüber hinaus vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befinden. 7.3.5 Für Sachen nach Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturen, Wäsche auf der Leine, in Wäschetrocknern oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

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Samples: Hausratversicherung, Hausratversicherung

Versicherungsort. Versicherungsort 9.1 Versichert ist die der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort). Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhanden kommt, ist versichert. Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Außenversicherung (Ziffer 10) oder, soweit dies gesondert im Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. 9.2 Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsvertrag bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören 7.3.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung); 7.3.2 auch Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer von Ihnen oder einer mit ihm Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 7.3.4 demselben Grundstück. Darüber hinaus vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person werden auch privat genutzte GaragenGaragen der Wohnung zugerechnet, soweit sie sich diese zumindest in der Nähe des Versicherungsortes befindenbefindet. Zur Wohnung gehört auch ein ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzter Raum. Sind mehrere ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte Räume vorhanden, so gehören diese in ihrer Gesamtheit nicht mehr zur Wohnung. Für Sturm- und Hagelschäden besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden; Ziffer 9.3 bleibt unberührt. 7.3.5 9.3 Für Sachen nach Antennenanlagen sowie für Markisen (siehe Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturen, Wäsche auf der Leine, in Wäschetrocknern oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen 1.4.1) gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 9.4 Waschmaschinen, Wäschetrockner, Krankenfahrstühle, Fahrräder und Kinderwagen in ihrem Eigentum sind auch in Räumen versichert, die Sie gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzen und die sich auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befinden.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören 7.3.1 A 10.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, es sei denn, sie sind die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung); 7.3.2 A 10.2 abweichend zu A 10.1 Abs. 2 auch Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden und nicht ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (z. B. zusätzlicher Eingang über Nebeneingangstür oder Terrassentür). Ein Leistungsanspruch besteht nur, sofern nicht aus einer anderen Versicherung Ersatz verlangt werden kann (subsidiäre Deckung). Versicherungsschutz besteht: a) nicht im Tarif „easy“; b) nicht im Tarif „allround“; c) im Tarif „best“ bis zu 20.000 EUR je Schadenfall. A 10.3 Loggien, Balkone, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Versicherungs- nehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des GrundstücksGaragen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich; 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort A 10.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) ). Diese müssen sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die ver- sicherte Wohnung befindet; A 10.5 vom Versicherungsnehmer oder durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, zu privaten Zwecken genutzte Garagen - auch außerhalb des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.; 7.3.4 Darüber hinaus A 10.6 Sammelgaragen, in denen der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person einen Stellplatz gemietet/gepachtet hat, sofern sich diese im gleichen Wohnort wie die versicherte Wohnung befinden; A 10.7 vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat zu privaten Zwecken genutzte GaragenKeller- räume, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes im gleichen Wohnort wie die versicherte Wohnung befinden. 7.3.5 A 10.8 In Erweiterung zu A 10.1 gehört die vermietete Einliegerwohnung eines Einfamilienhauses zur Wohnung, wenn der Versicherungsnehmer das Einfamilienhaus selbst bewohnt. Für fremdes Eigentum gemäß A 8.4 in der Einliegerwohnung besteht kein Versicherungsschutz. Eine Entschädigung über diesen Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Haus- ratversicherungsvertrag des Bewohners der Einliegerwohnung verlangt werden kann (subsidiäre Deckung). A 9.1.5 bleibt hiervon unberührt. Versicherungsschutz besteht: a) nicht im Tarif „easy“; b) nicht im Tarif „allround“; c) im Tarif „best“ bis zur Höchstentschädigungsgrenze. A 10.9 Mitversichert sind versicherte Sachen nach Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturenauch in Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten in der Bundesrepublik Deutschland gegen die versicherten Gefahren, Wäsche soweit die Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. Diese Deckung besteht subsidiär zu einem Schadenersatzanspruch gegenüber dem verwahrenden Geldinstitut. Versicherungsschutz besteht: a) nicht im Tarif „easy“; b) im Tarif „allround“ bis zu 30.000 EUR je Schadenfall; c) im Tarif „best“ bis zur Höchstentschädigungsgrenze. Für Wertsachen (auch Bargeld) gilt die Entschädigungsgrenze gemäß A 18.3.1. A 10.10 Mitversichert sind versicherte Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, soweit sie sich auf der Leine, in Wäschetrocknern oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen gilt als Versicherungsort das gesamte dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindetliegt, befinden, gegen die Gefahren Sturm, Xxxxx, Xxxxx, Blitzschlag sowie Explosion. Versicherungsschutz besteht: a) nicht im Tarif „easy“; b) im Tarif „allround“ bis zu 1.000 EUR je Schadenfall; c) im Tarif „best“ bis zu 3.000 EUR je Schadenfall.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Hausratversicherung

Versicherungsort. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete bezeich­ nete Wohnung. Zur Wohnung gehören 7.3.1 diejenigen gehören A.7.3.1 die Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige selbst­ ständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich aus­ schließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten ge­ nutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich ausschließ­ lich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten (sog. Arbeitszimmer sogenannte Arbeitszim­ mer in der Wohnung); 7.3.2 . A.7.3.2 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende anschlie­ ßende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versicherungs­ nehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden - einschließlich Garagen - des GrundstücksGrund­ stücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort . A.7.3.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des GrundstücksRäume auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindetbe­ findet, in denen Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird. Dazu gehören z.B. ausgewiesene Stellflächen in Flu­ re, Fahrradkeller und Waschkeller. A.7.3.4 auch privat genutzte Garagen, soweit sich diese zumin­ dest in der Nähe des Versicherungsorts befinden. 7.3.4 Darüber hinaus A.7.3.5.1.1 Versicherungsschutz besteht auch für Hausrat, der sich in einem vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzte Garagenständig beruf­ lich bedingt bewohnten Zweitwohnsitz innerhalb Deutsch­ lands befindet. Voraussetzung ist, soweit dass dies gesondert beantragt und im Versicherungsschein/Nachtrag zum Versicherungsschein dokumentiert worden ist. A.7.3.5.1.2 Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist die Versiche­ rungssumme je Versicherungsfall auf 50.000 EUR be­ grenzt. A.10.3 findet keine Anwendung. Eine etwaige Unterversicherung wird nicht berücksichtigt. A.7.3.5.1.3 Für Wertsachen (A.14.1.1) gelten die in A.14.2 genannten Entschädigungsgrenzen, höchstens jedoch 50 Prozent der sich diese nach A.7.3.5.1.2 ergebenden Summe. Abweichend von A.8.1 besteht Versicherungsschutz auch für Hausrat in Pflegeeinrichtungen, wenn eine mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben­ den Person aus der versicherten Wohnung dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung umzieht, während der Versiche­ rungsnehmer weiterhin in der Nähe des Versicherungsortes befinden. 7.3.5 Für Sachen nach Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- versicherten Wohnung wohnt. Der gleiche Schutz gilt, wenn der Versicherungsnehmer dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung zieht und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturen, Wäsche auf der Leine, in Wäschetrocknern Ehe­ oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich Lebenspartner die versicherte Wohnung befindetweiterhin be­ wohnt. Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen der Pflege­ einrichtung. Die weiteren Regelungen nach A.8 bleiben bestehen. Versicherungsschutz besteht gegen die versicherten Ge­ fahren auch für den Inhalt von Kundenschließfächern bei Banken und Sparkassen, sofern diese zu privaten Zwecken vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häus­ licher Gemeinschaft lebenden Person genutzt werden. Bei Schäden durch Raub müssen alle Voraussetzungen ge­ mäß A.4.3 innerhalb des Bankgebäudes verwirklicht wor­ den sein. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 30.000 EUR begrenzt.

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Samples: Hausratversicherung

Versicherungsort. 3.1 Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete WohnungWohnung sowie bei einem Einfamilien- haus die vermietete Einliegerwohnung. Zur Wohnung gehören 7.3.1 a) diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine selbstständige selbständige Lebensführung ermöglichenermögli- chen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich gewerb- lich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung Woh- nung zu betreten (sog. Arbeitszimmer in der WohnungWoh- nung);, 7.3.2 b) Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie ausschließlich vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten pri- vaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden - Nebengebäu- den – einschließlich Garagen - des GrundstücksGrundstückes, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet., 7.3.3 Weiterhin gelten als Versicherungsort gemeinschaftlich c) Gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in denen dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten vor- gehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller) des GrundstücksGrund- stückes, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, d) Darüber hinaus werden auch privat genutzte Garagen der Wohnung zugerechnet, soweit sich diese innerhalb des Wohnortes befinden, e) Bewohnt der Versicherungsnehmer ein Einfamili- enhaus mit vermieteter Einliegerwohnung, so gilt auch die Einliegerwohnung als Versicherungsort – Es bleibt jedoch bei der Regelung nach Ziffer 4 e). 7.3.4 Darüber hinaus 3.2 Versicherungsschutz besteht auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzte Garagenzu privaten Zwecken genutzt werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt, soweit sich diese in der Nähe des Versicherungsortes befindenhöchstens jedoch 30.000 EUR. 7.3.5 Für Sachen nach Ziffer 7.2.3.3 sowie Ziffer 7.2.3.5 sowie Gartenmöbel- und -geräte einschließlich Gartengrills und Gartenskulpturen, Wäsche auf der Leine, in Wäschetrocknern oder Waschmaschinen, Waschmaschinen und Wäschetrockner, Fahrräder und Kinderwagen gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.

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Samples: Hausratversicherung