Versicherungswert Musterklauseln

Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberechnung.
Versicherungswert. Versicherungswert ist der Neuwert.
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Ent- schädigung.
Versicherungswert a) Der Versicherungswert sind die endgültigen Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Ist die Versicherung von weiteren Sachen vereinbart, so ist deren Versicherungswert der Neuwert.
Versicherungswert a) Der Versicherungswert für das Montageobjekt ist der endgültige Kontraktpreis einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten, Gewinn sowie Lieferungen oder Leistungen, der sich aus dem Vertrag mit dem Besteller ergibt und mindestens den Selbstkosten des Unternehmers zu entsprechen hat.
Versicherungswert. Der Versicherungswert wird gebildet aus den fortlaufenden Kosten und dem Be- triebsgewinn, die der Versicherungsnehmer in dem Bewertungszeitraum ohne Unter- brechung des Betriebes erwirtschaftet hätte.
Versicherungswert. Der Versicherungswert ist
Versicherungswert. 9.1 Der Versicherungswert für die Position Gebäude gemäß Ziffer 6.1.1, die Position Betriebseinrichtung gemäß Ziffer 6.1.2 und für die weiteren versicherbaren Sachen Modelle oder Muster gemäß Ziffer
Versicherungswert. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberech- nung.
Versicherungswert. 1. Als Versicherungswert des Wohnungsinhaltes gilt grundsätz- lich der Neuwert. Als Neuwert gelten die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung von neuen Sachen gleicher Art und Güte.