Versicherungsort. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsorts. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Versicherungsort sind, soweit in den Speziellen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasungen) sind auch in unmittelbarer Umgebung des Versicherungsgrundstücks versichert.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung, Versicherungsbedingungen
Versicherungsort. a) Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsorts. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Versicherungsort sind, soweit in den Speziellen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasungen) sind auch in unmittelbarer Umgebung des Versicherungsgrundstücks versichert.
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Samples: Betriebssachversicherung, Insurance Policy
Versicherungsort. Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsorts. Diese Beschränkung gilt nicht für Sachen, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen. Versicherungsort sind, soweit in den Speziellen Bedingungen nichts anderes geregelt ist, die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden oder die als Versicherungsort bezeichneten Grundstücke. Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasungen) sind auch in unmittelbarer Umgebung des Versicherungsgrundstücks versichert.
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Samples: Versicherungsbedingungen