Common use of Verteilung der Einnahmen Clause in Contracts

Verteilung der Einnahmen. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass SWISSPERFORM verpflichtet ist, für die Verteilung der von ihr einge- zogenen Vergütungen ein von der Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zu genehmigendes Verteilreglement aufzustellen und die Verteilung entsprechend diesem Reglement durchzu- führen, die Verwaltungskosten aus den Verwertungserlösen zu decken sowie einen Teil der Einnahmen nach dem in den Statuten und im Verteil- reglement vorgesehenen Verfahren für kulturelle und soziale Zwecke so- wie zur Pirateriebekämpfung zu verwenden. Massgebend ist das im Zeit- punkt der Erstellung der Abrechnung jeweils gültige Verteilreglement. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte nimmt sodann zur Kenntnis, dass SWISSPERFORM einzelne Aufgaben im Bereiche der Vertei- lung nach Massgabe des Verteilreglements an eine geeignete Organisation (nachstehend "beauftragte Organisation" genannt) übertragen kann. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte nimmt überdies zur Kenntnis, dass das Verteilreglement jederzeit abgeändert werden kann. Über sämtliche Änderungen des Verteilreglements und – bei genehmi- gungspflichtigen Änderungen – über die entsprechenden Genehmigungs- beschlüsse der Aufsichtsbehörde, des IGE, wird mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) informiert. Falls ein Genehmi- gungsbeschluss des IGE vorliegt, kann dieser innert 30 Tagen nach der Publikation im SHAB gerichtlich angefochten werden. Die Änderungen des Verteilreglements werden sodann auf der Website von SWISSPERFORM publiziert.

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Samples: Allgemeine Wahrnehmungs Und Geschäftsbedingungen, Allgemeine Wahrnehmungs Und Geschäftsbedingungen

Verteilung der Einnahmen. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass SWISSPERFORM verpflichtet ist, für die Verteilung der von ihr einge- zogenen eingezogenen Vergütungen ein von der AufsichtsbehördeAuf- sichtsbehörde, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zu genehmigendes Verteilreglement aufzustellen und die Verteilung entsprechend ent- sprechend diesem Reglement durchzu- führendurchzuführen, die Verwaltungskosten aus den Verwertungserlösen zu decken sowie einen Teil der Einnahmen nach dem in den Statuten und im Verteil- reglement Verteilreglement vorgesehenen Verfahren für kulturelle und soziale Zwecke so- wie sowie zur Pirateriebekämpfung zu verwendenverwen- den. Massgebend ist das im Zeit- punkt Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung jeweils je- weils gültige Verteilreglement. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte Das Mitglied nimmt sodann zur Kenntnis, dass SWISSPERFORM einzelne Aufgaben im Bereiche der Vertei- lung Verteilung nach Massgabe des Verteilreglements an eine geeignete Organisation (nachstehend "beauftragte Organisation" genannt) übertragen kann. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte Das Mitglied nimmt überdies zur Kenntnis, dass das Verteilreglement jederzeit je- derzeit abgeändert werden kann. Über sämtliche Änderungen des Verteilreglements Verteil- reglements und – bei genehmi- gungspflichtigen genehmigungspflichtigen Änderungen – über die entsprechenden Genehmigungs- beschlüsse Genehmigungsbeschlüsse der Aufsichtsbehörde, des IGE, wird mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) informiert. Falls ein Genehmi- gungsbeschluss Genehmigungsbeschluss des IGE vorliegt, kann dieser innert 30 Tagen nach der Publikation im SHAB gerichtlich angefochten werden. Die Änderungen des Verteilreglements werden sodann auf der Website von SWISSPERFORM publiziert.

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Samples: Allgemeine Wahrnehmungsbedingungen

Verteilung der Einnahmen. Der Auftraggeber undDie AUSTRO-MECHANA ist berechtigt, von den Einnahmen aus den von ihr verwalteten Rechten ihre Ausgaben im Einklang mit den Abrechnungsregeln, sowie die von ihr nachweisbar abzuführenden gesetzlichen Steuern und Abgaben und die Dotierung für Soziale und Kulturelle Einrichtungen in Abzug zu bringen, während die verbleibenden Einnahmen auf die in der Anmeldung (Punkt 6.) ersichtlichen Bezugsberechtigten (KomponistIn, AutorIn, Verlag) abzurechnen sind. Der/oder Einziehungsberechtigte die Bezugsberechtigte stimmt zu, dass vertragliche Vereinbarungen über die Aufteilung der gegenständlichen Einnahmen nur im Rahmen der Abrechnungsregeln, die im gegenständlichen Wahrnehmungsverhältnis jedenfalls Vorrang genießen, berücksichtigt werden können. Der/die Bezugsberechtigte nimmt zur Kenntnis, dass SWISSPERFORM verpflichtet ist, für den Abrechnungsregeln widersprechende Verteilungsschlüssel zwischen dem/der Bezugsberechtigten und Dritten gegenüber der AUSTRO-MECHANA nicht bindend sind. Der/die Verteilung der von ihr einge- zogenen Vergütungen ein von der Aufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE), zu genehmigendes Verteilreglement aufzustellen und die Verteilung entsprechend diesem Reglement durchzu- führen, die Verwaltungskosten aus den Verwertungserlösen zu decken sowie einen Teil der Einnahmen nach dem in den Statuten und im Verteil- reglement vorgesehenen Verfahren für kulturelle und soziale Zwecke so- wie zur Pirateriebekämpfung zu verwenden. Massgebend ist das im Zeit- punkt der Erstellung der Abrechnung jeweils gültige Verteilreglement. Der Auftraggeber und/oder Einziehungsberechtigte Bezugsberechtigte nimmt sodann zur Kenntnis, dass SWISSPERFORM einzelne Aufgaben im Bereiche der Vertei- lung nach Massgabe des Verteilreglements an eine geeignete Organisation (nachstehend "beauftragte Organisation" genannt) übertragen kannin denjenigen Fällen, in denen seiner/ihrerseits bzw. Der Auftraggeber undseitens seiner/oder Einziehungsberechtigte nimmt überdies zur Kenntnis, dass das Verteilreglement jederzeit abgeändert werden kann. Über sämtliche Änderungen des Verteilreglements und – bei genehmi- gungspflichtigen Änderungen – ihrer Mitbezugsberechtigten keine einwandfreien Nachweise über die entsprechenden Genehmigungs- beschlüsse vertragliche Aufteilung der AufsichtsbehördeTantiemen zu einem Werk beigebracht werden können, des IGEdie Verteilung nach den jeweils gültigen Abrechnungsregeln der AUSTRO-MECHANA, wird mittels Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) informiert. Falls ein Genehmi- gungsbeschluss des IGE vorliegt, kann dieser innert 30 Tagen nach der Publikation im SHAB gerichtlich angefochten werden. Die Änderungen des Verteilreglements werden sodann welche auf der Website von SWISSPERFORM publiziertder AUSTRO- MECHANA veröffentlicht werden und einen integrierenden Bestandteil dieses Wahrnehmungsvertrages bilden, vorgenommen wird.

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Samples: Wahrnehmungsvertrag