Common use of Verteilung der Meldedaten Clause in Contracts

Verteilung der Meldedaten. Die Datensätze sind von der Datenannahmestelle an die zuständige Einzugsstelle zu über- mitteln. Vor der Datenübermittlung sind die Daten zu prüfen. Als fehlerhaft festgestellte Mel- dungen sind mit einer entsprechenden Fehlerkennzeichnung an die zuständigen Einzugs- stellen zu verteilen. Alle Xxxxxx einschließlich des Zeitstempels dürfen - mit Ausnahme des Fehlerkennzeichens und der Fehleranzahl - nicht verändert werden. Abweichend hiervon werden die UV-Jahresmeldungen und der DSBD nach erfolgter Prüfung der Daten direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung weitergeleitet, Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach der BVV. Schließt die Be- rechnung der Beiträge Teilzeiträume ein, so kann sich bei nicht monatlicher Abrechnung des Arbeitsentgelts eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze ergeben, wenn in einem Monat mit 31 Tagen die Beiträge ebenfalls für 31 Tage zu berechnen sind. Dabei kann es zu Überschreitungen von zwei Kalendertagen kommen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt: Beschäftigt gegen Entgelt: 30.06. bis 31.07. Entgeltabrechnung: wöchentlich Abrechnungszeiträume: 30.06. bis 01.07. = 2 Kalendertage 02.07. bis 08.07. = 7 Kalendertage 09.07. bis 15.07. = 7 Kalendertage 16.07. bis 22.07. = 7 Kalendertage 23.07. bis 29.07. = 7 Kalendertage 30.07. bis 31.07. = 2 Kalendertage insgesamt 32 Kalendertage Die maximale Überschreitung beträgt demnach: 1/30 beziehungsweise in Prozent ausgedrückt 3,3333 % Um in Fällen dieser Art keine Fehlermeldung zu erhalten, ist die kalendermonatliche Bei- tragsbemessungsgrenze und gegebenenfalls bei Teillohnzahlungszeiträumen die kalender- tägliche Beitragsbemessungsgrenze bei der Prüfung um 3,3333 % zu erhöhen. Eine Überschreitung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze kann sich außerdem in Fällen ergeben, in denen bei fortbestehender Beitragspflicht im Laufe des Monats Februar ein Wechsel der Beitragsgruppe eintritt und der zu meldende zweite Teilzeitraum nach dem Monat Februar endet. Damit die Meldungen für den zweiten Teilzeitraum nicht abgewiesen werden, ist die kalendermonatliche Beitragsbemessungsgrenze für den Monat Februar fiktiv um den Wert von zwei Kalendertagen, in Schaltjahren um den Wert von einem Kalendertag, zu erhöhen.

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Samples: www.inside-partner.de, www.informationsportal.de

Verteilung der Meldedaten. Die Datensätze sind von der Datenannahmestelle an die zuständige Einzugsstelle zu über- mittelnübermitteln. Vor der Datenübermittlung sind die Daten zu prüfen. Als fehlerhaft festgestellte Mel- dungen Meldungen sind mit einer entsprechenden Fehlerkennzeichnung an die zuständigen Einzugs- stellen Einzugsstellen zu verteilen. Alle Xxxxxx einschließlich des Zeitstempels dürfen - mit Ausnahme des Fehlerkennzeichens und der Fehleranzahl - nicht verändert werden. Abweichend hiervon werden die UV-Jahresmeldungen und der DSBD nach erfolgter Prüfung der Daten direkt an die Datenstelle der Rentenversicherung weitergeleitet, Die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze richtet sich nach der BVV. Schließt die Be- rechnung Berechnung der Beiträge Teilzeiträume ein, so kann sich bei nicht monatlicher Abrechnung des Arbeitsentgelts eine Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze ergeben, wenn in einem Monat mit 31 Tagen die Beiträge ebenfalls für 31 Tage zu berechnen sind. Dabei kann es zu Überschreitungen von zwei Kalendertagen kommen, wie das nachfolgende Beispiel zeigt: Beschäftigt gegen Entgelt: 30.06. bis 31.07. Entgeltabrechnung: wöchentlich Abrechnungszeiträume: 30.06. bis 01.07. = 2 Kalendertage 02.07. bis 08.07. = 7 Kalendertage 09.07. bis 15.07. = 7 Kalendertage 16.07. bis 22.07. = 7 Kalendertage 23.07. bis 29.07. = 7 Kalendertage 30.07. bis 31.07. = 2 Kalendertage insgesamt 32 Kalendertage Die maximale Überschreitung beträgt demnach: 1/30 beziehungsweise in Prozent ausgedrückt 3,3333 % Um in Fällen dieser Art keine Fehlermeldung zu erhalten, ist die kalendermonatliche Bei- tragsbemessungsgrenze Beitragsbemessungsgrenze und gegebenenfalls bei Teillohnzahlungszeiträumen die kalender- tägliche kalendertägliche Beitragsbemessungsgrenze bei der Prüfung um 3,3333 % zu erhöhen. Eine Überschreitung der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze kann sich außerdem in Fällen ergeben, in denen bei fortbestehender Beitragspflicht im Laufe des Monats Februar ein Wechsel der Beitragsgruppe eintritt und der zu meldende zweite Teilzeitraum nach dem Monat Februar endet. Damit die Meldungen für den zweiten Teilzeitraum nicht abgewiesen werden, ist die kalendermonatliche Beitragsbemessungsgrenze für den Monat Februar fiktiv um den Wert von zwei Kalendertagen, in Schaltjahren um den Wert von einem Kalendertag, zu erhöhen.

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Samples: www.inside-partner.de, www.gkv-datenaustausch.de