Common use of Verteilung der Normalarbeitszeit Clause in Contracts

Verteilung der Normalarbeitszeit. 2.1. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit auf die einzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und La- ge der Pausen sind nach Maßgabe der gesetzlichen und der folgenden kollektivvertraglichen Bestimmun- gen zu vereinbaren. Diese Regelung kann durch Be- triebsvereinbarung oder durch Einzelvereinbarung er- folgen. 2.2. Wird an einem Werktag weniger als 8 Stunden oder überhaupt nicht gearbeitet, kann die entfallende Arbeitszeit auf die anderen Tage in der Woche verteilt werden, doch darf die tägliche Normalarbeitszeit in diesem Falle 9 Stunden nicht überschreiten. 2.3. Bei wechselnder Lage der Normalarbeitszeit ist deren Lage unbeschadet § 19c Abs (3) AZG für die je- weilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein zu vereinbaren. 2.4. Die Sozialpartner empfehlen, Angestellte mit län- gerer An- und Heimreise in größeren zusammenhän- genden Zeiträumen mit möglichst kurzer Arbeitsun- terbrechung zu beschäftigen.

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Samples: Kollektivvertrag, Kollektivvertrag

Verteilung der Normalarbeitszeit. 2.11.2.1. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und La- ge Lage der Pausen sind nach Maßgabe der gesetzlichen und der folgenden kollektivvertraglichen Bestimmun- gen Bestimmungen zu vereinbaren. Bei wechselnder Lage der Normalarbeitszeit ist deren Lage unbeschadet § 19c Abs. 3 AZG für die jeweilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein zu vereinbaren. Diese Regelung kann durch Be- triebsvereinbarung oder durch Einzelvereinbarung er- folgenXxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (xx Xxxxx xxx § 00 XxxXX) erfolgen. 2.21.2.2. Wird an einem Werktag weniger als 8 Stunden oder überhaupt nicht gearbeitet, kann die entfallende Arbeitszeit auf die anderen Tage in der Woche verteilt werden, doch darf die tägliche Normalarbeitszeit in diesem Falle Fall 9 Stunden nicht überschreiten. 2.3. Bei wechselnder Lage der Normalarbeitszeit ist deren Lage unbeschadet § 19c Abs (3) AZG für die je- weilige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein zu vereinbaren. 2.41.2.3. Die Sozialpartner empfehlen, Angestellte mit län- gerer An- bei der Verteilung der täglichen Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten auf das Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Heimreise in größeren zusammenhän- genden Zeiträumen mit möglichst kurzer Arbeitsun- terbrechung der erforderlichen Fahrzeit zum und vom Arbeitsplatz Bedacht zu beschäftigennehmen. 1.2.4. Für Arbeitnehmer, die im Großhandel beschäftigt sind, endet die Normalarbeitszeit an Samstagen um 13 Uhr.

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Samples: Kollektivvertrag Für Handelsarbeiter

Verteilung der Normalarbeitszeit. 2.1. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und La- ge Lage der Pausen sind nach Maßgabe der gesetzlichen und der folgenden kollektivvertraglichen Bestimmun- gen Bestimmungen zu vereinbaren. Diese Regelung kann durch Be- triebsvereinbarung Betriebsverein- barung oder durch Einzelvereinbarung er- folgenerfolgen. 2.2. Wird an einem Werktag weniger als 8 Stunden oder überhaupt nicht gearbeitet, kann die entfallende Arbeitszeit Ar- beitszeit auf die anderen Tage in der Woche verteilt werden, doch darf die tägliche Normalarbeitszeit in diesem die- sem Falle 9 Stunden nicht überschreiten. 2.3. Bei wechselnder Lage der Normalarbeitszeit ist deren Lage unbeschadet § 19c Abs (3) AZG für die je- weilige jewei- lige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein zu vereinbaren. 2.4. Die Sozialpartner empfehlen, Angestellte mit län- gerer längerer An- und Heimreise in größeren zusammenhän- genden zusammenhängen- den Zeiträumen mit möglichst kurzer Arbeitsun- terbrechung Arbeitsunterbrechung zu beschäftigen.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben

Verteilung der Normalarbeitszeit. 2.1. Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeits- zeit Normalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Dauer und La- ge Lage der Pausen sind nach Maßgabe der gesetzlichen und der folgenden kollektivvertraglichen Bestimmun- gen Bestimmungen zu vereinbaren. Diese Regelung kann durch Be- triebsvereinbarung Betriebsver- einbarung oder durch Einzelvereinbarung er- folgenerfolgen. 2.2. Wird an einem Werktag weniger als 8 Stunden oder überhaupt nicht gearbeitet, kann die entfallende Arbeitszeit Ar- beitszeit auf die anderen Tage in der Woche verteilt werden, doch darf die tägliche Normalarbeitszeit in diesem die- sem Falle 9 Stunden nicht überschreiten. 2.3. Bei wechselnder Lage der Normalarbeitszeit ist deren Lage unbeschadet § 19c Abs (3) AZG für die je- weilige jewei- lige Woche mindestens zwei Wochen im Vorhinein zu vereinbaren. 2.4. Die Sozialpartner empfehlen, Angestellte mit län- gerer längerer An- und Heimreise in größeren zusammenhän- genden zusammenhängen- den Zeiträumen mit möglichst kurzer Arbeitsun- terbrechung Arbeitsunterbrechung zu beschäftigen.

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Samples: Kollektivvertrag Für Angestellte Und Lehrlinge in Handelsbetrieben