Common use of Vertraglich übernommene Haftpflicht Clause in Contracts

Vertraglich übernommene Haftpflicht. Versichert ist die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners (Vermieter, Leasinggeber, Verpächter, Verleiher) in dieser Eigenschaft.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Sicherheitsdienstleistern, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Gaststätten Und Beherbergungsbetrieben

Vertraglich übernommene Haftpflicht. Versichert ist die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene über- nommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, Leasinggeber, Verpächter, Verleiher) in dieser Eigenschaft.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Vertraglich übernommene Haftpflicht. Versichert ist die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, Leasinggeber, Verpächter, VerleiherVerlei- her) in dieser Eigenschaft.

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Samples: Kundeninformationen Zum SDV Vermittlerschutz

Vertraglich übernommene Haftpflicht. Versichert ist die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht Haft- pflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (VermieterVermie- ter, Leasinggeber, Verpächter, Verleiher) in dieser Eigenschaft.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen

Vertraglich übernommene Haftpflicht. Versichert ist die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Leasingnehmer, Pächter oder Entleiher durch Vertrag übernommene gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des jeweiligen Ver- tragspartners Vertragspartners (Vermieter, LeasinggeberLeasing- geber, Verpächter, Verleiher) in dieser Eigenschaft.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen