Vertragliche Ansprüche und Erfüllungsersatzansprüche. Nicht versichert sind Ansprüche, die auf die Erfüllung eines Vertrags ge- richtet sind. Das Gleiche gilt für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche auf Ersatz- leistungen, die an die Stelle der Vertragserfüllung treten. Beispiele: Min- derung, Ausfall der Nutzung des Vertragsgegenstands.
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Vertragliche Ansprüche und Erfüllungsersatzansprüche. Nicht versichert sind Ansprüche, die auf die Erfüllung eines Vertrags ge- richtet gerichtet sind. Das Gleiche gilt für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche An- sprüche auf Ersatz- leistungenErsatzleistungen, die an die Stelle der Vertragserfüllung treten. Beispiele: Min- derungtreten (z. B. Minderung, Ausfall der Nutzung des Vertragsgegenstands).
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Vertragliche Ansprüche und Erfüllungsersatzansprüche. Nicht versichert sind Ansprüche, die auf die Erfüllung eines Vertrags ge- richtet gerichtet sind. Das Gleiche gilt für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche auf Ersatz- leistungenErsatzleistungen, die an die Stelle der Vertragserfüllung treten. Beispiele: Min- derungMinderung, Ausfall der Nutzung des Vertragsgegenstands.
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Vertragliche Ansprüche und Erfüllungsersatzansprüche. Nicht versichert sind Ansprüche, die auf die Erfüllung eines Vertrags ge- richtet gerichtet sind. Das Gleiche gilt für vertragliche oder gesetzliche Ansprüche auf Ersatz- leistungen, die an die Stelle der Vertragserfüllung treten. Beispiele: Min- derungMinderung, Ausfall der Nutzung des Vertragsgegenstands.
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