Common use of VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND SOFORTIGE VERTRAGSBEENDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND Clause in Contracts

VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND SOFORTIGE VERTRAGSBEENDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND. Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von fünf Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Mindestlaufzeit). Der Nutzungsvertrag endet automatisch mit Beendigung des Lizenz- und Pflegevertrags. Im Übrigen kann der Nutzungsvertrag von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden. Beide Parteien sind weiters berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; solche für MOVEC wichtigen Gründe sind insbesondere • Verstoss des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Nichtwiederherstellung des vertragsgemässen Zustandes binnen der von MOVEC gesetzten Frist; • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen • Einstellung der Cloud-Applikation durch MOVEC aufgrund zwingender technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Erfordernisse; • soweit gesetzlich zulässig, die Eröffnung des Konkurses über den Kunden. Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOVEC den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

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VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND SOFORTIGE VERTRAGSBEENDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND. Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von fünf Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Mindestlaufzeit). Der Nutzungsvertrag endet automatisch mit Beendigung des Lizenz- und Pflegevertrags. Im Übrigen kann der Nutzungsvertrag von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden. Beide Parteien sind weiters berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; solche für MOVEC wichtigen Gründe sind insbesondere • Verstoss Verstoß des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Nichtwiederherstellung des vertragsgemässen vertragsgemäßen Zustandes binnen der von MOVEC gesetzten Frist; • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtungen; • Einstellung der Cloud-Applikation durch MOVEC aufgrund zwingender technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Erfordernisse; • soweit gesetzlich zulässig, die Eröffnung des Konkurses eines Insolvenzverfahrens über den KundenKunden oder die Ablehnung der Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOVEC den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

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VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND SOFORTIGE VERTRAGSBEENDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND. Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von fünf Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Mindestlaufzeit). Der Nutzungsvertrag endet automatisch mit Beendigung des Lizenz- und Pflegevertrags. Im Übrigen kann der Nutzungsvertrag von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden. Beide Parteien sind weiters berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; solche für MOVEC wichtigen Gründe sind insbesondere • Verstoss Verstoß des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Nichtwiederherstellung des vertragsgemässen vertragsgemäßen Zustandes binnen der von MOVEC gesetzten Frist; • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen • Einstellung der Cloud-Applikation durch MOVEC aufgrund zwingender technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Erfordernisse; • soweit gesetzlich zulässig, die Eröffnung des Konkurses über den Kunden. Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOVEC den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

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VERTRAGSDAUER, KÜNDIGUNG UND SOFORTIGE VERTRAGSBEENDIGUNG AUS WICHTIGEM GRUND. Sofern im Einzelfall im Nutzungsvertrag nicht anders festgelegt, wird der Nutzungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei eine Kündigung durch den Kunden erst nach Ablauf von fünf Jahren ab Zustandekommen des Vertrages möglich ist (Mindestlaufzeit). Der Nutzungsvertrag endet automatisch mit Beendigung des Lizenz- und Pflegevertrags. Im Übrigen kann der Nutzungsvertrag von jedem Vertragsteil unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils mit Wirksamkeit zum Kalenderjahresende schriftlich gekündigt werden. Beide Parteien sind weiters berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen; solche für MOVEC wichtigen Gründe sind insbesondere • Verstoss Verstoß des Kunden gegen wesentliche vertragliche Verpflichtungen und Nichtwiederherstellung des vertragsgemässen vertragsgemäßen Zustandes binnen der von MOVEC gesetzten - branchenmäßig angemessenen - Frist; • Zahlungsverzug des Kunden trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zur Begleichung offener Zahlungsverpflichtungen Zahlungsverpflichtungen; • Einstellung der Cloud-Applikation durch MOVEC aufgrund zwingender technischer, gesetzlicher oder rechtlicher Erfordernisse; • soweit gesetzlich zulässig, die Eröffnung des Konkurses eines Insolvenzverfahrens über den KundenKunden oder die Ablehnung der Eröffnung eines derartigen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Im Falle der sofortigen Vertragsbeendigung aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Kunden behält MOVEC den Anspruch auf Zahlung des laufenden Entgelts bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.

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