Vertragsdauer und Kündigung der Nutzungsrechte. 1.2.2.2.1. Die Dauer der Überlassung der Software ergibt sich aus dem Vertrag. 1.2.2.2.2. Verletzt der Kunde schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte oder Schutzrechte des Rechtsinhabers, kann TIS die Nutzungsrechte an der betroffenen Software außerordentlich kündigen. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch TIS voraus. 1.2.2.2.3. Im Falle der Kündigung ist der Kunde verpflichtet, das Original der von der Kündigung betroffenen Software einschließlich der Dokumentation und alle Kopien zu löschen oder an TIS zurückzugeben. Auf Verlangen von TIS gibt der Kunde über die Löschung eine Erklärung ab. Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software zu Prüf- und Archivierungszwecken zu behalten, wenn im Vertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. 1.2.2.2.4. Die sonstigen gesetzlichen Regelungen bleiben unberührt.
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