Vertragswidrige private Nutzung außerhalb des Haushalts. 2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugäng- lichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z. B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst. 2.1.5.2 Ziffer 2.1.4.2 gilt entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragswidrige private Nutzung außerhalb des Haushalts. 2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils einen Teil des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugäng- lichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z. B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.
2.1.5.2 Ziffer 2.1.4.2 gilt für die Entziehung der Sehberechtigung bei Verstößen entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragswidrige private Nutzung außerhalb des Haushalts. 2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugäng- lichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z. z.B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.
2.1.5.2 Ziffer 2.1.4.2 gilt entsprechend.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragswidrige private Nutzung außerhalb des Haushalts. 2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugäng- lichmachung Zugänglichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z. B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.
2.1.5.2 Ziffer 2.1.4.2 gilt entsprechend.
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Samples: Abonnementvertrag
Vertragswidrige private Nutzung außerhalb des Haushalts. 2.1.5.1 Für den Fall, dass der Kunde das von Sky im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Programmangebot oder eines Teils einen Teil des Programmangebots schuldhaft zur vertragswidrigen privaten Vorführung außerhalb des Haushalts, auf den der Vertrag angemeldet ist (vgl. 1.4) nutzt, ist Sky berechtigt, vom Kunden für die innerhalb eines Vertragsjahres nachgewiesenen Verstöße eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Entgelt des für den Vertrag des Kunden pro Vertragsjahr anfallenden Entgelts zu erheben. Eine private Vorführung ist jede Zugäng- lichmachung Zugänglichmachung für Personen, mit denen der Kunde durch persönliche Beziehungen verbunden ist. Erfasst ist auch der Fall, dass der Kunde Dritten die Nutzung dadurch ermöglicht, dass er Ihnen ihnen die ihm von Sky zur Entschlüsselung und Nutzung des Programms zur Verfügung gestellten erforderlichen Geräte und/oder Informationen (z. z.B. Zugangsdaten, Smartcard) überlässt. In Bezug auf Sky Go ist eine Weitergabe der Login-Daten zur Nutzung durch nicht zum Haushalt des Kunden gehörende Personen erfasst.
2.1.5.2 Ziffer 2.1.4.2 gilt für die Entziehung der Sehberechtigung bei Verstößen entsprechend.
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Samples: Subscription Agreement