Programmangebote und Zusatzdienste Musterklauseln

Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Anschlusses an ein digitales Kabelnetz oder an eine digitaltaugliche Satellitenempfangsanlage (Ausrichtung auf die von Sky vorgegebene Satellitenposition) sowie an eine entsprechende Hausverteilnetzanlage, mit dem oder der das Programmangebot von Sky empfangen werden kann. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tragen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgerätes sowie des zum Programmempfang kompatiblen Endgerätes (TV, Bildschirm, Display, etc sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. Nicht zur Nutzung der Programmangebote von Sky zugelassen sind Empfangsgeräte, die nicht vom Verschlüsselungsanbieter lizensierte Software zur Entschlüsselung beinhalten und/oder Software enthalten, die eine ungenehmigte Entschlüsselung der Programmangebote von Sky ermöglichen und/oder die eine nicht geneh- migte Umgehung der digitalen Vorsperre des Jugendschutz und/oder der Kopierschutzverfahren (derzeit Macrovision, HDCP, CGMS-A) und/oder von Watermarking-oder Fingerprintingverfahren ermöglichen. Ebenso ist die Nutzung von zugelassenen Empfangsgeräten, des CI-Plus Moduls und/oder der Smartcard in Kombination mit anderen Geräten und technischen Verfahren verboten, die zu den im vorgenannten Satz aufgeführten Umgehungsmöglichkeiten führen. 2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich 20003.2002 SKY01-20-X_AGB SKY NHB zu machen z. B. durch den Upload in sog. File-oder Streaming-Sharing Systeme. oder für Internet-Ticker oder SMS Dienste. Der Kunde darf Online-Inhaltedienste nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Kunden dürfen im Rahmen der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt auf Online- Inhaltedienste zuzugreifen und sie nutzen, solange sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Mitgliedstaat aufhalten....
Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 sonicsense, ein Geschäftsbereich und eingetragene Marke der Audio Factory Media GmbH (im Folgenden: sonicsense) stellt juristischen Personen oder Einzelunter- nehmern (im Folgenden: Abonnenten) eine Vielzahl an Audio-, Musik- und/oder Video- Programmangeboten sowie - gemäß der sonicsense Auftragsunterlagen - gegen zusätzliche Gebühr den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten (Module) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäfts- bedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der Programme und zur Nutzung der zusätzlichen Inhalte ist der Abonnent nur nach verbindlicher Buchung des entsprechenden sonicsense Programmpaketes berechtigt. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Kanäle ist sonicsense frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals erhalten bleibt. 1.1.3 Der Abonnent erkennt an, dass der Programminhalt von Kanälen und Paketen saisonal bedingt bzw. abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für sonicsense variieren kann. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich sonicsense vor, den Audio- und/oder Videodienst teilweise oder ganz zu beenden, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen, wie z.B. bei Rechteverlust oder aus technischen Gründen erforderlich ist. Sollte der Wegfall aller vom Abonnenten gebuchten Programme nötig und kein gleichwertiger Ersatz verfügbar sein, wird sonicsense den Abonnenten rechtzeitig, aber sofern möglich mindestens zwei Monate vor Wirksamwerden der Änderung, über die bevorstehende Kanalabschaltung informieren. Der Abonnent ist dann berechtigt, den Vertrag auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Dienstbeendigung zu kündigen. sonicsense wird den Abonnenten auf sein Kündigungsrecht und die zu wahrende Frist hinweisen. Die Kündigung muss sonicsense spätestens bis zum Wirksamwerden der Änderung bzw. Anpassung zugehen. Betrifft eine Dienständerung bzw. Anpassung lediglich einen oder mehrere einzelne Bestandteile des Gesamtabonnements, ist der Abonnent nicht berechtigt, sein Abonnement aus diesem Grund vorzeitig zu kündigen. 1.1.5 Der Abonnent erkennt an, dass die externe Aufnahme und Speicherung verschlüsselter Inhalte vom sonicsense Audio und/oder Video-Receivers nicht zulässig ist. Nach Beendigung des Abonnements ist der Abonnent nicht mehr berechtigt, auf etwaige Inhalte/Daten zuzugreifen.
Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt volljährigen Kunden das vereinbarte Programmangebot nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zur Verfügung. Neben dem Empfang eines linearen TV-Programms (über Satellit , Kabel oder Internet/IPTV) kann das Programmangebot je nach Buchungsumfang auch den Zugang zu HD/UHD-Inhalten, zum Online-Dienst Sky Go/Sky Kids App, sowie zu den verfüg- baren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Store, Sky Select, Sky Select HD, Sky On Demand und 18+ [Blue Movie und Select 18+]) umfassen. Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Verschlüsselung kompatiblen Empfangsgeräte (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt oder im Rahmen der von Sky zur Ver- fügung gestellten Apps– gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüs- seln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungs- systems oder Kopierschutzverfahrens. Die Empfangbarkeit von Programmangeboten Dritter die nicht durch Sky vermarktet werden (z.B. Free-TV) über die Empfangsgeräte von Sky ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. 1.1.2 Bei der inhaltlichen Gestaltung, Abänderung und/oder Anpassung der einzelnen Kanäle, sonstigen Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen ist Sky frei, solange der Gesamtcharakter eines Kanals, eines sonstigen Dienstes, eines Programmpakets bzw. einer Paketkombination erhalten bleibt. 1.1.3 Der Kunde erkennt an, dass Sky für den redaktionellen Inhalt der von Sky zur Verfügung gestellten Programmkanäle nicht verantwortlich ist, sofern diese von Dritten veranstaltet werden. Er kennt darüber hinaus an, dass der Programminhalt von Sportkanälen und -pa- keten saisonal bedingt oder abhängig von der Verfügbarkeit der jeweiligen Programmrechte für Sky variieren kann. 1.1.4 Über Ziffer 1.1.2 hinaus behält sich Sky vor, den Inhalt einzelner Kanäle, sonstiger Dienste, Programmpakete und Paketkombinationen abzuändern oder anzupassen, soweit dies aus lizenzrechtlichen Gründen (z.B. bei Rechteverlust oder dem Erwerb neuer Rechte) oder aus technischen Gründen (z.B. Wegfall von Kabeldurchleitungsrechten, geänderte Anforde- rungen an Verschlüsselung und Kopierschutz) erforderlich ist. In einem solchen Fall wird Sky den Kunden rechtzeitig, aber minde...
Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt volljährigen Kunden das vereinbarte Programmangebot nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen zur Verfügung. Neben dem Empfang eines linearen TV-Programms (über Satellit, Kabel oder Internet/IPTV) kann das Programmangebot je nach Buchungsumfang auch den Zugang zu HD/UHD-Inhalten, zum Online-Dienst Sky Go, sowie zu den verfügbaren Zusatz- diensten (derzeit insb. Sky Store, Sky Select, Sky Select HD, Sky On Demand und 18+ (Blue Movie und Select 18+)) umfassen. Die Nutzung des Sky Programmangebotes ist dem Kunden ausschließlich über die von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart und Ver- schlüsselung kompatiblen Empfangsgeräte (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Mo- dul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt oder im Rahmen der von Sky zur Verfügung gestellten Apps – gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems oder Kopierschutzverfahrens. Die Empfangbarkeit von Programmangeboten Dritter die nicht durch Sky vermarktet werden (z. B. Free-TV) über die Empfangsgeräte von Sky ist nicht Gegenstand dieser Vereinbarung.
Programmangebote und Zusatzdienste. 2.1.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung des für die jeweilige Empfangsart geeigneten Anschlusses. Die ggfs. damit verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Kunden zu tra- gen. Dem Kunden obliegt die Bereitstellung und Installation des zum Programmempfang zugelassenen und kompatiblen Empfangsgerätes sowie der zum Programmempfang kom- patiblen Endgeräte (TV, Bildschirm Display, etc.) sowie die Einrichtung eines persönlichen PIN-Codes gemäß der Bedienungsanleitung, die dem digitalen Empfangsgerät beiliegt. Für den Empfang von HD-Programmangeboten hat der Kunde ein zum HD Empfang geeignetes Empfangsgerät bereitzustellen. 2.1.2 Der Abonnementvertrag berechtigt den Kunden ausschließlich zur privaten Nutzung der Angebote. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, jegliche Inhalte der Angebote öffentlich vorzuführen oder zugänglich zu machen z.B. durch den Upload in sog. File- bzw. Streaming-Sharing Systeme, bzw. kommerziell, z. B. für Internet-Ticker bzw. SMS Dienste, zu nutzen. Der Kunde darf das Programm nicht außerhalb des offiziellen Verbreitungsgebiets von Sky (Deutschland und Österreich) empfangen. Bei einer öffentlichen Vorführung und/ oder öffentlichen Zugänglichmachung und/oder kommerziellen Verwertung der Angebote verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Sky, sondern verletzt gegebenenfalls auch die Rechte Dritter an den Inhalten und hat daher auch mit der Gel- tendmachung von Ansprüchen durch Sky sowie Dritte zu rechnen.
Programmangebote und Zusatzdienste. 1.1.1 Sky stellt dem Kunden das vereinbarte Programmangebot sowie soweit vereinbart den Zugang zu verfügbaren Zusatzdiensten über den Kabelanschluss von Vodafone nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung. Zum Empfang der HD Inhalte von Sky ist der Kunde nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote, der Zusatzdienste ist dem Kunden ausschließlich auf den von Sky zugelassenen Empfangsgeräten (siehe unten Ziffer 1.2) gestattet. Sky ist berechtigt, das Programmangebot zu verschlüsseln und mit Kopierschutzverfahren und Watermarking zu versehen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Verwendung und/oder Beibehaltung eines bestimmten Verschlüsselungssystems oder Kopier- schutzverfahrens.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Schutz des geistigen Eigentums 6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten. 6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Zusammenfassende Informationen – Gewinn- und Verlustrechnung (in Millionen USD) Jahr endend am 31. Dezember 2022 (geprüft) Jahr endend am 31. Dezember 2021 (geprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2023 (ungeprüft) Sechs Monate endend am 30. Juni 2022 (ungeprüft) Ausgewählte Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Zusammenfassende Informationen – Bilanz (in Millionen USD) Zum 31. Dezember 2022 (geprüft) Zum 31. Dezember 2021 (geprüft) Zum 30. Juni 2023 (ungeprüft) Welches sind die zentralen Risiken, die für die Emittentin spezifisch sind?

  • Kontrollrechte des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat das Recht, im Benehmen mit dem Auftragnehmer Überprüfungen durchzuführen oder durch im Einzelfall zu benennende Prüfer durchführen zu lassen. Er hat das Recht, sich durch Stichprobenkontrollen, die in der Regel rechtzeitig anzumelden sind, von der Einhaltung dieser Vereinbarung durch den Auftragnehmer in dessen Geschäftsbetrieb zu überzeugen. (2) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und insbesondere die Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen nachzuweisen. (3) Der Nachweis solcher Maßnahmen, die nicht nur den konkreten Auftrag betreffen, kann wahlweise erfolgen durch die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäß Art. 40 DS- GVO, die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäß Art. 42 DS- GVO, aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren) und/oder eine geeignete Zertifizierung durch IT- Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI-Grundschutz). (4) Für die Ermöglichung von Kontrollen durch den Auftraggeber kann der Auftragnehmer einen Vergütungsanspruch geltend machen.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Klärung und Korrektur fehlerhafter Bilanzierungsdaten 4.1 Beide Vertragsparteien haben das Recht, Einwände gegen die zur Durchführung der Bilanzkreisabrechnung übermittelten VNB-Daten zu erheben und entsprechende Änderungen zu verlangen. Dabei ist insbesondere die Bindungswirkung der Datenlage nach Ziffer 1.1. der Anlage 1 der MaBiS zu beachten, die Ausgangspunkt für den finanziellen Ausgleich von weiterhin bestehenden Einwänden ist. 4.2 Sind die Daten spätestens bis zum Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat korrigierbar, so erfolgt die Berücksichtigung im Rahmen der Korrektur- Bilanzkreisabrechnung. Ein finanzieller Ausgleich zwischen den Parteien findet nicht statt. 4.3 Nach Ende des 7. Monats nach dem Liefermonat erfolgt der Ausgleich für fehlerhafte VNB-Daten, deren Korrektur im Rahmen der Korrektur-Bilanzkreisabrechnung keine Berücksichtigung mehr finden konnte, in finanzieller Form. 4.3.1 Der VNB bildet hierzu unverzüglich eine Abweichungszeitreihe zwischen der in die Korrektur-Bilanzkreisabrechnung eingegangenen Zeitreihe (Zeitreihe mit Datenstatus „Abgerechnete Daten KBKA“) und der korrigierten Zeitreihe und übermittelt diese zur Prüfung an den BKV. Der BKV wird innerhalb von 15 Werktagen (WT) eine positive oder negative Rückmeldung auf die Abweichungszeitreihe geben. Über die Details der operativen Abwicklung werden sich die Vertragsparteien rechtzeitig vorher verständigen. 4.3.2 Basis für die Höhe des finanziellen Ausgleichs zwischen VNB und BKV ist der ¼-h- Ausgleichsenergiepreis des Bilanzkoordinators (BIKO) und der ¼-h-Energiewert dieser Abweichungszeitreihe. Der VNB sendet die Rechnungen bzw. Gutschriften innerhalb von 15 WT nach Erhalt der positiven Rückmeldung des BKV an den BKV. Rechnungen werden frühestens zwei Wochen nach Zugang fällig. Gutschriften sind abweichend vom vorstehenden Satz spätestens zwei Wochen nach dem Ausstellungsdatum der Gutschrift auszuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Eingang des Geldbetrages auf dem Konto der Vertragspartei. 4.4 Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes bleibt unberührt.

  • Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz- rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver- sicherungswirtschaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungs- wirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx. de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rech- nungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versiche- rungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer der Gesellschaften der Mecklen- burgischen Versicherungsgruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrag- sanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunfts- erteilungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversi- cherungsvertrages) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V.

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.