Common use of Vervielfältigungsrechte Clause in Contracts

Vervielfältigungsrechte. 3.1 Der Lizenznehmer darf die gelieferte Software in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung zur Nutzung der Software erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der Software sind unter anderem die Installation des Softwareprodukts auf dem Massenspeicher des Xxxxxx gemäß dieses Lizenzvertrages und das Laden der Software in den Hauptspeicher des Computers. Änderungen an der Hardware können zusätzlichen Aufwand für eine anschließende Lizenzierung, Reparatur der Lizenz oder eine erneute Lizenzierung durch den Lizenznehmer und /oder Lizenzgeber erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Erweiterungen von Computerhardwarekomponenten oder den Austausch eines Computersystems als Ganzes mit/ohne Netzwerkzugriff (MAC-Adresse). Falls das Softwareprodukt vom Lizenzgeber auf andere Computerhardware übertragen wird, darf der Lizenznehmer die übertragene Software nicht länger auf dem „alten“ System nutzen. 3.2 Außerdem ist der Lizenznehmer zur Anfertigung einer einzigen Kopie zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie des lizenzierten Softwareprodukts muss als solche gekennzeichnet sein. 3.3 Sind aus Gründen der Datensicherheit oder -sicherung nach einem Totalausfall eine schnelle Reaktivierung des Computersystems, des Vertragsgegenstands eingeschlossen, sowie die Sicherung des gesamten Datenbestands, einschließlich des installierten Softwareprodukts, erforderlich, so kann der Lizenznehmer die maximal erforderliche Anzahl an Sicherungskopien erstellen. Die betreffenden Datenmedien sind angemessen zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken genutzt werden. 3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere den Programmcode mithilfe eines Druckers auszudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.

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Samples: Software License Agreement, Software License Agreement

Vervielfältigungsrechte. 3.1 Der Lizenznehmer darf die gelieferte Software in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung Ver- vielfältigung zur Nutzung der Software erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der Software Soft- ware sind unter anderem die Installation des Softwareprodukts auf dem Massenspeicher des Xxxxxx Ge- räts gemäß dieses Lizenzvertrages diesem Lizenzvertrag und das Laden der Software in den Hauptspeicher des Computers. Änderungen an der Hardware können zusätzlichen Aufwand für eine anschließende Lizenzierung, Reparatur der Lizenz oder eine erneute Lizenzierung durch den Lizenznehmer und /oder Lizenzgeber erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Erweiterungen von Computerhardwarekomponenten oder den Austausch eines Computersystems als Ganzes mit/ohne Netzwerkzugriff (MAC-Adresse). Falls das Softwareprodukt vom Lizenzgeber auf andere Computerhardware übertragen wird, darf der Lizenznehmer die übertragene Software nicht länger auf dem „alten“ System nutzenCompu- ters. 3.2 Außerdem ist der Lizenznehmer zur Anfertigung einer einzigen Kopie von Kopien zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie des lizenzierten Softwareprodukts muss als solche gekennzeichnet sein. 3.3 Sind aus Gründen der Datensicherheit oder -sicherung nach einem Totalausfall eine schnelle Reaktivierung des Computersystems, des Vertragsgegenstands eingeschlossen, sowie die Sicherung Siche- rung des gesamten Datenbestands, einschließlich des installierten SoftwareproduktsSoftwareprodukts eingeschlossen, erforderlicherforder- lich, so kann der Lizenznehmer die maximal erforderliche Anzahl an Sicherungskopien erstellen. Die betreffenden Datenmedien sind angemessen zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken genutzt werden. 3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere ist er nicht berechtigt, den Programmcode mithilfe eines Druckers mit einem Drucker auszudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.

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Samples: End User License Agreement (Eula), End User License Agreement (Eula)

Vervielfältigungsrechte. 3.1 Der Lizenznehmer darf die gelieferte Software in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung Ver- vielfältigung zur Nutzung der Software erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der Software Soft- ware sind unter anderem die Installation des Softwareprodukts auf dem Massenspeicher des Xxxxxx Ge- räts gemäß dieses Lizenzvertrages diesem Lizenzvertrag und das Laden der Software in den Hauptspeicher des ComputersCompu- ters. Änderungen an der Hardware können zusätzlichen Aufwand für eine anschließende Lizenzierung, Reparatur der Lizenz oder eine erneute Lizenzierung durch den Lizenznehmer und /oder Lizenzgeber / oder Lizenzge- ber erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Erweiterungen von Computerhardwarekomponenten Compu- terhardware-Komponenten oder den Austausch eines Computersystems als Ganzes mit/mit / ohne Netzwerkzugriff (MAC-Adresse). Falls das Softwareprodukt vom Lizenzgeber auf andere Computerhardware Compu- terhardware übertragen wird, darf der Lizenznehmer die übertragene Software nicht länger auf dem „alten“ System nutzen. 3.2 Außerdem ist der Lizenznehmer zur Anfertigung einer einzigen Kopie von Kopien zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie des lizenzierten Softwareprodukts muss als solche gekennzeichnet sein. 3.3 Sind aus Gründen der Datensicherheit oder -sicherung nach einem Totalausfall eine schnelle Reaktivierung des Computersystems, des Vertragsgegenstands eingeschlossen, sowie die Sicherung Siche- rung des gesamten Datenbestands, einschließlich des installierten SoftwareproduktsSoftwareprodukts eingeschlossen, erforderlicherforder- lich, so kann der Lizenznehmer die maximal erforderliche Anzahl an Sicherungskopien erstellen. Die betreffenden Datenmedien sind angemessen zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken genutzt werden. 3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere ist er nicht berechtigt, den Programmcode mithilfe eines Druckers mit einem Drucker auszudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.

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Samples: End User License Agreement (Eula), End User License Agreement (Eula)

Vervielfältigungsrechte. 3.1 Der Lizenznehmer darf die gelieferte Software in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung Verviel- fältigung zur Nutzung der Software erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der Software sind unter anderem die Installation des Softwareprodukts auf dem Massenspeicher des Xxxxxx gemäß dieses Lizenzvertrages die- sem Lizenzvertrag und das Laden der Software in den Hauptspeicher des Computers. Änderungen an der Hardware können zusätzlichen Aufwand für eine anschließende Lizenzierung, Reparatur der Lizenz oder eine erneute Lizenzierung durch den Lizenznehmer und /oder Lizenzgeber erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Erweiterungen von Computerhardwarekomponenten oder den Austausch eines Computersystems als Ganzes mit/ohne Netzwerkzugriff (MAC-Adresse). Falls das Softwareprodukt vom Lizenzgeber auf andere Computerhardware übertragen wird, darf der Lizenznehmer die übertragene Software nicht länger auf dem „alten“ System nutzen. 3.2 Außerdem ist der Lizenznehmer zur Anfertigung einer einzigen Kopie von Kopien zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie des lizenzierten Softwareprodukts muss als solche gekennzeichnet sein. 3.3 Sind aus Gründen der Datensicherheit oder -sicherung nach einem Totalausfall eine schnelle Reaktivierung Reak- tivierung des Computersystems, des Vertragsgegenstands eingeschlossen, sowie die Sicherung des gesamten ge- samten Datenbestands, einschließlich des installierten SoftwareproduktsSoftwareprodukts eingeschlossen, erforderlich, so kann der Lizenznehmer die maximal erforderliche Anzahl an Sicherungskopien erstellen. Die betreffenden Datenmedien Da- tenmedien sind angemessen zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken Archivie- rungszwecken genutzt werden. 3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere ist er nicht berechtigt, den Programmcode mithilfe eines Druckers auszudrucken mit einem Drucker aus- zudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.

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Samples: End User License Agreement

Vervielfältigungsrechte. 3.1 Der Lizenznehmer darf die gelieferte Software in dem Umfang vervielfältigen, in dem die Vervielfältigung zur Nutzung der Software erforderlich ist. Erforderliche Vervielfältigungen der Software sind unter anderem die Installation des Softwareprodukts auf dem Massenspeicher des Xxxxxx gemäß dieses Lizenzvertrages diesem Lizenzvertrag und das Laden der Software in den Hauptspeicher des Computers. Änderungen an der Hardware können zusätzlichen Aufwand für eine anschließende Lizenzierung, Reparatur der Lizenz oder eine erneute Lizenzierung durch den Lizenznehmer und /oder Lizenzgeber erforderlich machen. Dies gilt insbesondere für Änderungen oder Erweiterungen von Computerhardwarekomponenten oder den Austausch eines Computersystems als Ganzes mit/ohne Netzwerkzugriff (MAC-Adresse). Falls das Softwareprodukt vom Lizenzgeber auf andere Computerhardware übertragen wird, darf der Lizenznehmer die übertragene Software nicht länger auf dem „alten“ System nutzen. 3.2 Außerdem ist der Lizenznehmer zur Anfertigung einer einzigen Kopie von Kopien zur Datensicherung berechtigt. Diese Sicherungskopie Siche- rungskopie des lizenzierten Softwareprodukts muss als solche gekennzeichnet sein. 3.3 Sind aus Gründen der Datensicherheit oder -sicherung nach einem Totalausfall eine schnelle Reaktivierung Reaktivie- rung des Computersystems, des Vertragsgegenstands eingeschlossen, sowie die Sicherung des gesamten Datenbestands, einschließlich des installierten SoftwareproduktsSoftwareprodukts eingeschlossen, erforderlich, so kann der Lizenznehmer die maximal erforderliche Anzahl an Sicherungskopien erstellen. Die betreffenden Datenmedien sind angemessen ange- messen zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen ausschließlich zu Archivierungszwecken genutzt werdenwer- den. 3.4 Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, weitere Kopien zu erstellen oder Dritte anzuweisen, weitere Kopien zu erstellen, insbesondere ist er nicht berechtigt, den Programmcode mithilfe eines Druckers mit einem Drucker auszudrucken oder Fotokopien des Handbuchs zu erstellen.

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