Common use of Verwendete Sprachen Clause in Contracts

Verwendete Sprachen. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbar- ten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

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Samples: rbdruckag.ch, www.wacolor.ch

Verwendete Sprachen. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber Auftrag- geber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbar- ten vereinbarten Frist zurückzugebenzurück- zugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werdenwer- den, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten Daten, usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

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Samples: schoop.ch, www.zeitungsdruckag.ch

Verwendete Sprachen. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbar- ten vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten Daten, Filme usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

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Samples: www.fratelli-roda.ch

Verwendete Sprachen. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung. Kontroll- und Prüfdokumente Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbar- ten vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Archivierung von Arbeitsunterlagen Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten Daten, usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Daten bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

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Samples: www.hellerdruck.ch

Verwendete Sprachen. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werden, übernimmt der Drucker keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- Kon- troll- und Prüfdokumente (Andrucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen versehen, innerhalb der vereinbar- ten vereinbarten Frist zurückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehlerüber- sehene Xxxxxx. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber Auftrag- geber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten Daten, Filme usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungenweg- bedungen.

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Samples: www.fspwerbetech.ch

Verwendete Sprachen. Bezüglich Spracheigenschaft, Grammatik oder Syntax in den Unterlagen, die dem Drucker vom Auftraggeber geliefert werdenwer- den, übernimmt der Drucker keine Haftung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung des Auftrages zugestellten Kontroll- und Prüfdokumente (AndruckeAn- drucke, Proofs, Kopien, Dateien usw.) auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem Gut zum Druck und allfälligen Korrekturanweisungen Korrektur- anweisungen versehen, innerhalb der vereinbar- ten vereinbarten Frist zurückzugebenzu- rückzugeben. Der Drucker haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Telefonisch aufgegebene Korrekturen und Änderungen müssen vom Auftraggeber innerhalb 24 Stunden schriftlich bestätigt werden, ansonsten keine Rechtswirkungen abgeleitet werden können. Verzichtet der Auftraggeber auf die Unterbreitung von Kontroll- und Prüfdokumenten, so trägt er das volle Risiko. Die Haftung des Druckers beschränkt sich auf grobes Verschulden. Eine Archivierungspflicht für Arbeitsunterlagen (Daten Daten, Filme usw.) besteht für den Drucker nicht; es sei denn, dies werde ausdrücklich vereinbart. Wird zusätzlich der Druckvertrag mit einem ei- nem Archivierungsvertrag ergänzt, so erfolgt die Archivierung auf Gefahr des Auftraggebers und wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Jede Haftung des Druckers für den Verlust von Daten oder Verlust oder Beschädigung von Filmen bzw. den weiteren Arbeitsunterlagen wird wegbedungen.

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Samples: www.druckmirwas.ch