VERWENDUNG SICHERER MATERIALIEN, GERÄTE, MASCHINEN UND WERKZEUGE. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur solche Materialien, Geräte, Maschinen und Werkzeuge zu verwenden, die den aktuell gültigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor- schriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und gemäß der Be- triebssicherheitsrichtlinie geprüft sind. Elektrische Arbeits- und Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 („Unfallverhütungsvor- schrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) geprüft sein. Um Gesundheits- bzw. Umweltgefährdungen infolge des Einsatzes von Materialien / Geräten / Ma- schinen / Werkzeugen zu verhindern, ist auf eine ordnungs- und bestimmungsgemäße Handha- bung zu achten.