VERWENDUNG SICHERER MATERIALIEN, GERÄTE, MASCHINEN UND WERKZEUGE Musterklauseln

VERWENDUNG SICHERER MATERIALIEN, GERÄTE, MASCHINEN UND WERKZEUGE. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur solche Materialien, Geräte, Maschinen und Werkzeuge zu verwenden, die den aktuell gültigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Umweltschutzvor- schriften sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und gemäß der Be- triebssicherheitsrichtlinie geprüft sind. Elektrische Arbeits- und Betriebsmittel müssen gemäß DGUV Vorschrift 3 („Unfallverhütungsvor- schrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“) geprüft sein. Um Gesundheits- bzw. Umweltgefährdungen infolge des Einsatzes von Materialien / Geräten / Ma- schinen / Werkzeugen zu verhindern, ist auf eine ordnungs- und bestimmungsgemäße Handha- bung zu achten.

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  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.