QUALIFIKATION DER BESCHÄFTIGTEN. Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die über die für die Ausführung des Auftrages erforderliche Qualifikation (Kenntnisse, Erfahrungen und Leistungsfähigkeit) und Zuverlässigkeit verfügen. Nachweise hierzu sind auf Anforderung bereitzustellen.