ARBEITEN MIT ZÜNDGEFÄHRDUNG Musterklauseln

ARBEITEN MIT ZÜNDGEFÄHRDUNG. Arbeiten mit Zündgefährdung sind insbesondere: Arbeiten, die zündfähige Funken erzeugen können • Schweiß-, Heiß-, Schneid- und Schleifarbeiten • Gebrauch von offenem Feuer oder glühenden Materialien • Arbeiten mit nicht explosionsgeschützten Arbeitsmaschinen • Schläge auf rostigem Stahl in Verbindung mit Spuren von Aluminium, Magnesium oder Schwefel (Verwendung von funkenreduzierenden Werkzeugen) Es ist zu beachten, dass Funken auch bei Gebrauch von Aluminiumgegenständen und durch statische Aufladung entstehen können. Arbeiten mit Zündgefährdung sind innerhalb der unter Punkt 6.1 definierten explosionsgefährdeten Bereiche sowie in deren Nahbereichen grundsätzlich unzulässig! Sind Arbeiten mit Zündgefährdung in explosionsgefährdeten Bereichen bzw. in deren Nahbereichen dennoch erforderlich, so müssen hierfür besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dazu hat der Koordinator im Rahmen der allgemeinen Arbeitsfreigabe (siehe Anlage) • zunächst festzuhalten, dass es sich um Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen handelt, • die Brand- / Explosionssicherheit der Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zu überprüfen sowie die notwendigen Explosionsschutzmaßnahmen im Formblatt zur allgemeinen Arbeitsfreigabe festzulegen, • alle vor Ort tätigen Mitarbeiter auf die besonderen Brand- / Explosionsgefahren sowie die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen hinzuweisen, • Maßnahmen zu ergreifen, die das Entstehen eines zündfähigen Gasgemisches möglichst verhindern (z.B. für ausreichende Belüftung sorgen), • in Nahbereichen zu den beschriebenen Ex-Zonen die Luftqualität mittels Messgerät zu überwachen und Bereiche, die ein Explosionsrisiko aufweisen, deutlich abzusperren bzw. zu kennzeichnen. Das Gasmessprotokoll ist dem Arbeitserlaubnisschein (PTW) beizufügen. Arbeiten mit Zündgefährdung in explosionsgefährdeten Bereichen dürfen grundsätzlich nur von Zudem ist der „Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennarbeiten“ (siehe Anlage) vor Aufnahme der Tätigkeiten auszufüllen. Der Erlaubnisschein wird von dem ausführenden Mitarbeiter des AN (Ausführenden) erstellt. Danach wird dieser an die zentrale Email-Adresse der HSE Abteilung gesandt XXX.XXXXX.XXX@xxxxxxx.xxx. Diese prüft, ob die vom AN vorgeschlagenen Maßnahmen den durch die örtlichen Verhältnisse entstehenden Gefahren Rechnung tragen. Im Zweifelfall werden diese gemeinsam diskutiert und angepasst. Abschließend wird dies mittels Unterschrift auf dem Erlaubnisschein bestätigt. Der durch HSE untersc...