Verwendung von Marken Musterklauseln

Verwendung von Marken. Keine der beiden Parteien darf die Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos der anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Weise verwenden oder abbilden.
Verwendung von Marken. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass QuoVadis den Namen und die Marke des Kunden verwenden darf, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und darauf hinzuweisen, dass der Kunde die Dienstleistung von QuoVadis in Anspruch nimmt, vorausgesetzt, dass eine derartige Nutzung die Rechte des Kunden an einer seiner Marken nicht vorhersehbar beeinträchtigt oder schmälert, eine Falschdarstellung der Beziehung zwischen den Parteien herbeiführt oder den Ruf einer Partei schädigt oder beeinträchtigt. Keine der Parteien darf Rechte an den Marken der jeweils anderen Partei registrieren oder geltend machen. Der Kunde räumt QuoVadis das Recht ein, jede im Zertifikat enthaltene Marke des Kunden zu verwenden, soweit dies für die Verwaltung dieses Zertifikats erforderlich ist.
Verwendung von Marken. Der Vertriebspartner kann den Unternehmensnamen von Microsoft, Technolo- gienamen und Marken als einfachen Text (aber nicht Logos, Aufmachung, Designs oder Wortmarken in stilisierter Form) verwenden, um Microsoft und seine Technologie und Leis- tungen entsprechend der Richtlinien in "Referential Use of Microsoft Trademarks" in xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx- us/legal/intellectualproperty/Trademarks/default.aspx kennt- lich zu machen und zu bezeichnen.
Verwendung von Marken. Xxxx, die von „Wirtz“ bereits in für Endverbraucher bestimmten Gebinden oder Packungen geliefert wird, darf nur in unveränderter Aufmachung (farblicher Ausstattung, Marke) weiterveräußert werden. Ware, die aus Leigebinde oder Transportmitteln von „Wirtz“ abgefüllt oder von vorn herein in Gebinde- oder Transportmitteln des Käufers geliefert wird, darf beim Weiterverkauf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von „Wirtz“ unter Ihrer Marke oder ihrer farblichen Ausstattung vertrieben werden. Eine entsprechende Verpflichtung ist den Abnehmern des Käufers aufzuerlegen, soweit sie Wiederverkäufer sind.
Verwendung von Marken. Nach erfolgter Ausstellung eines Zertifikats durch BSI an Sie erteilt BSI Ihnen die nicht-ausschließliche und kostenfreie Erlaubnis zur Nutzung des BSI-Logos. Sie dürfen keinem Dritten eine Unterlizenz zur Verwendung der BSI-Logos gewähren. Sie dürfen das Aussehen der BSI-Logos nicht verändern. Sie dürfen die BSI-Logos nur nach Maßgabe der Anweisungen von BSI verwenden. Wenn der Vertrag endet oder ein Zertifikat abläuft oder von BSI zurückgenommen oder aufgehoben wird, endet unmittelbar auch Ihre Erlaubnis zur Verwendung der BSI-Logos. Überdies kann BSI eine Ihnen gewährte Erlaubnis zur Nutzung der BSI-Logos jederzeit und ohne besonderen Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Nach Beendigung der Erlaubnis haben Sie die Verwendung der BSI-Logos unverzüglich einzustellen und jegliche Bezugnahme auf die BSI-Logos in jeglichen Medien zu unterlassen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.