Verwendung von Marken Musterklauseln

Verwendung von Marken. Keine der beiden Parteien darf die Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos der anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Weise verwenden oder abbilden.
Verwendung von Marken. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass QuoVadis den Namen und die Marke des Kunden verwenden darf, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und darauf hinzuweisen, dass der Kunde die Dienstleistung von QuoVadis in Anspruch nimmt, vorausgesetzt, dass eine derartige Nutzung die Rechte des Kunden an einer seiner Marken nicht vorhersehbar beeinträchtigt oder schmälert, eine Falschdarstellung der Beziehung zwischen den Parteien herbeiführt oder den Ruf einer Partei schädigt oder beeinträchtigt. Keine der Parteien darf Rechte an den Marken der jeweils anderen Partei registrieren oder geltend machen. Der Kunde räumt QuoVadis das Recht ein, jede im Zertifikat enthaltene Marke des Kunden zu verwenden, soweit dies für die Verwaltung dieses Zertifikats erforderlich ist.
Verwendung von Marken. Der Vertriebspartner kann den Unternehmensnamen von Microsoft, Technolo- gienamen und Marken als einfachen Text (aber nicht Logos, Aufmachung, Designs oder Wortmarken in stilisierter Form) verwenden, um Microsoft und seine Technologie und Leis- tungen entsprechend der Richtlinien in "Referential Use of Microsoft Trademarks" in xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx- us/legal/intellectualproperty/Trademarks/default.aspx kennt- lich zu machen und zu bezeichnen.
Verwendung von Marken. Xxxx, die von „Wirtz“ bereits in für Endverbraucher bestimmten Gebinden oder Packungen geliefert wird, darf nur in unveränderter Aufmachung (farblicher Ausstattung, Marke) weiterveräußert werden. Ware, die aus Leigebinde oder Transportmitteln von „Wirtz“ abgefüllt oder von vorn herein in Gebinde- oder Transportmitteln des Käufers geliefert wird, darf beim Weiterverkauf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von „Wirtz“ unter Ihrer Marke oder ihrer farblichen Ausstattung vertrieben werden. Eine entsprechende Verpflichtung ist den Abnehmern des Käufers aufzuerlegen, soweit sie Wiederverkäufer sind.
Verwendung von Marken. Nach erfolgter Ausstellung eines Zertifikats durch BSI an Sie erteilt BSI Ihnen die nicht-ausschließliche und kostenfreie Erlaubnis zur Nutzung des BSI-Logos. Sie dürfen keinem Dritten eine Unterlizenz zur Verwendung der BSI-Logos gewähren. Sie dürfen das Aussehen der BSI-Logos nicht verändern. Sie dürfen die BSI-Logos nur nach Maßgabe der Anweisungen von BSI verwenden. Wenn der Vertrag endet oder ein Zertifikat abläuft oder von BSI zurückgenommen oder aufgehoben wird, endet unmittelbar auch Ihre Erlaubnis zur Verwendung der BSI-Logos. Überdies kann BSI eine Ihnen gewährte Erlaubnis zur Nutzung der BSI-Logos jederzeit und ohne besonderen Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Nach Beendigung der Erlaubnis haben Sie die Verwendung der BSI-Logos unverzüglich einzustellen und jegliche Bezugnahme auf die BSI-Logos in jeglichen Medien zu unterlassen.

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  • Preisänderung 2.1 Sowohl der Grundpreis als auch der Arbeitspreis sind variable Preise. Sie bilden sich jeweils zum 01.01. eines Jahres anhand der folgenden Preisformel neu. Relevant ist für die Formel und die darin verwendeten Indexwerte jeweils der durchschnittliche Wert des letzten, vor der Preisänderung, vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „neu“ gekennzeichnete Indexwerte bzw. des vorletzten, vor der Preisänderung vollständig publizierten Kalenderjahres für mit „alt“ gekennzeichnete Indexwerte.