Verwendung von Marken Musterklauseln

Verwendung von Marken. Keine der beiden Parteien darf die Marken, Dienstleistungsmarken oder Logos der anderen Partei ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung in irgendeiner Weise verwenden oder abbilden.
Verwendung von Marken. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass QuoVadis den Namen und die Marke des Kunden verwenden darf, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen und darauf hinzuweisen, dass der Kunde die Dienstleistung von QuoVadis in Anspruch nimmt, vorausgesetzt, dass eine derartige Nutzung die Rechte des Kunden an einer seiner Marken nicht vorhersehbar beeinträchtigt oder schmälert, eine Falschdarstellung der Beziehung zwischen den Parteien herbeiführt oder den Ruf einer Partei schädigt oder beeinträchtigt. Keine der Parteien darf Rechte an den Marken der jeweils anderen Partei registrieren oder geltend machen. Der Kunde räumt QuoVadis das Recht ein, jede im Zertifikat enthaltene Marke des Kunden zu verwenden, soweit dies für die Verwaltung dieses Zertifikats erforderlich ist.
Verwendung von Marken. Xxxx, die von „Wirtz“ bereits in für Endverbraucher bestimmten Gebinden oder Packungen geliefert wird, darf nur in unveränderter Aufmachung (farblicher Ausstattung, Marke) weiterveräußert werden. Ware, die aus Leigebinde oder Transportmitteln von „Wirtz“ abgefüllt oder von vorn herein in Gebinde- oder Transportmitteln des Käufers geliefert wird, darf beim Weiterverkauf nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von „Wirtz“ unter Ihrer Marke oder ihrer farblichen Ausstattung vertrieben werden. Eine entsprechende Verpflichtung ist den Abnehmern des Käufers aufzuerlegen, soweit sie Wiederverkäufer sind.
Verwendung von Marken. Der Vertriebspartner kann den Unternehmensnamen von Microsoft, Technolo- gienamen und Marken als einfachen Text (aber nicht Logos, Aufmachung, Designs oder Wortmarken in stilisierter Form) verwenden, um Microsoft und seine Technologie und Leis- tungen entsprechend der Richtlinien in "Referential Use of Microsoft Trademarks" in xxxx://xxx.xxxxxxxxx.xxx/xx- us/legal/intellectualproperty/Trademarks/default.aspx kennt- lich zu machen und zu bezeichnen.
Verwendung von Marken. Nach erfolgter Ausstellung eines Zertifikats durch BSI an Sie erteilt BSI Ihnen die nicht-ausschließliche und kostenfreie Erlaubnis zur Nutzung des BSI-Logos. Sie dürfen keinem Dritten eine Unterlizenz zur Verwendung der BSI-Logos gewähren. Sie dürfen das Aussehen der BSI-Logos nicht verändern. Sie dürfen die BSI-Logos nur nach Maßgabe der Anweisungen von BSI verwenden. Wenn der Vertrag endet oder ein Zertifikat abläuft oder von BSI zurückgenommen oder aufgehoben wird, endet unmittelbar auch Ihre Erlaubnis zur Verwendung der BSI-Logos. Überdies kann BSI eine Ihnen gewährte Erlaubnis zur Nutzung der BSI-Logos jederzeit und ohne besonderen Grund mit sofortiger Wirkung beenden. Nach Beendigung der Erlaubnis haben Sie die Verwendung der BSI-Logos unverzüglich einzustellen und jegliche Bezugnahme auf die BSI-Logos in jeglichen Medien zu unterlassen.

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  • Verwendungszweck Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 34 % des Fondsvermögens (berechnet auf Basis der aktuellen Marktpreise) und zur Absicherung eingesetzt werden. Dadurch kann sich das Verlustri- siko bezogen auf im Fonds befindliche Vermögenswerte zumindest zeitweise erhöhen. Der Einsatz derivativer Instrumente zur Absicherung/Ertragssicherung bedeutet, dass der Einsatz derivativer Instrumente zur Reduzierung von bestimmten Risiken des Fonds erfolgt (z.B. Marktrisiko), taktischer Natur ist und somit eher kurzfristig erfolgt. Der Einsatz derivativer Instrumente als Teil der Anlagestrategie bedeutet, dass derivative Instrumente auch als Ersatz für die direkte Veranlagung in Vermögensgegenstände sowie insbesondere mit dem Ziel der Er- tragssteigerung eingesetzt werden können. Der Einsatz derivativer Instrumente zur permanenten Absicherung bedeutet, dass versucht wird, bestimmte Risiken (z.B. Währungsrisiko) durch den Einsatz derivativer Instrumente zur Gänze auszuschalten (langfris- tige und dauerhafte Absicherung).

  • Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DS-GVO; Art. 25 Abs. 1 DS-GVO)

  • Verarbeitung und Empfangsbestätigung von EDI-Nachrichten 3.1 Die Nachrichten werden so bald wie möglich nach dem Empfang verarbeitet, in jedem Fall jedoch innerhalb der in GPKE/ GeLi festgelegten Fristen. 3.2 Eine Empfangsbestätigung ist nach den Festlegungen der Bundesnetzagentur (GPKE und GeLi Gas) bzw. nach dem Lieferantenrahmenvertrag erforderlich.

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Automatisierte Entscheidungsfindung Zur Begründung und Durchführung dieses Vertrages findet keine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling statt.

  • Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder die er auf Weisung des Versicherers macht.

  • Übergang von Ersatzansprüchen Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.

  • Verwendung Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen keine Änderungen (insbesondere zusätzliche Einbauten) am Mietobjekt vorgenommen werden. Betriebs- und Wartungsvorschriften des Vermieters sowie Weisungen betr. sachgemäße Verwendung und zusätzliche Belastung sind strikt einzuhalten. Der Mieter ist nicht befugt, Dritten Rechte am Mietobjekt einzuräumen oder ihnen Rechte aus dem Mietvertrag abzutreten, insbesondere sind Untermiete oder Weiterverleihen des Mietobjektes untersagt.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen