Common use of Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfris- tige Bindung Clause in Contracts

Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfris- tige Bindung. Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordent- liche Kündigung durch die Parteien ist nicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräuße- rung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglich- keit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht si- chergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung er- folgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das inves- tierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

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Samples: Darlehensbedingungen, Darlehensbedingungen

Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfris- tige Bindung. Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordent- liche Kündigung Rück- zahlung durch die Parteien den Darlehensnehmer ist nicht vorgesehenab dem 30.06.2022 ohne Zahlung einer Vorfälligkeits- entschädigung möglich. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräuße- rung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglich- keit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht si- chergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung er- folgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das inves- tierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

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Samples: Darlehensbedingungen

Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfris- tige Bindung. Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordent- liche Dem Emittenten steht ab dem 30.09.2023 das Recht zur ordentlichen Kündigung („ordentliches Kündigungsrecht“) zu. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund durch die Parteien ist nicht vorgesehenden Anleger und/oder den Emittenten bleibt unberührt. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräuße- rung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglich- keit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht si- chergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung er- folgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das inves- tierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

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Samples: Darlehensbedingungen

Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfris- tige Bindung. Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordent- liche Kündigung durch die Parteien ist nicht vorgesehenDer Emittent darf das Nachrangdarlehen nach seiner Xxxx innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor oder nach dem Rückzahlungstag zurückzahlen („Rückzahlungsfenster“). Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräuße- rung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglich- keit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht si- chergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung er- folgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das inves- tierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

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Samples: Darlehensbedingungen

Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfris- tige Bindung. Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordent- liche Kündigung durch die Parteien den Anleger ist nicht vorgesehen. Eine vorzeitige Rückzahlung durch den Darlehensnehmer ist ab dem 30.06.2022 jederzeit ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsent- schädigung möglich. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräuße- rung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglich- keit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht si- chergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung er- folgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das inves- tierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein.

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Samples: Darlehensbedingungen