Common use of Vodafone TV Cable Clause in Contracts

Vodafone TV Cable. Es gelten die Regelungen der Ziffer 1 des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie folgende Regelungen: 2.1 Dem Kunden wird je nach Produktauswahl ein Digital-HD-Recorder überlassen. Hierfür gelten die Regelungen für Empfangsgeräte unter Ziffer 1.2 des Besonderen Teils der Allgemeinen Geschäftsbe- dingungen. Mit dem Digital-HD-Recorder ist nur das Speichern und/oder Überspringen von digitalen, nicht mit Kopierschutz ausgestrahlten Inhalten durch den Kunden möglich. Die auf der Festplatte des Digital-HD-Recorders gespeicherten Sendungen können und dürfen nicht auf ein anderes Gerät oder einen anderen Datenspeicher exportiert werden, es sei denn, dies ist von Gesetzes wegen oder vertraglich gestattet. Dies gilt auch, wenn der Digital-HD-Recorder im Gewährleistungsfall oder bei einer sonstigen Reparatur ausgetauscht werden muss. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Repro- duktion von Daten. 2.2 Auf der dem Kunden überlassenen Smartcard wird eine elektronische Programmzeitschrift, ggf. eines Drittanbieters, freigeschaltet, soweit verfügbar. Über die elektronische Programmzeitschrift sind Komfortfunktionen, wie z. B. vereinfachtes Speichern von Serien oder das Programmieren von Aufnahmevorgängen, nutzbar, sofern der jeweilige Programmveranstalter Kopien zulässt.

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