Vollmacht und Erbe. a) Der Lagerinhaber hat die Möglichkeit bevollmächtigten Personen Einzel- bzw. Gesamtvertretungsvollmacht zu erteilen. Unbeschadet der Möglichkeit eines Widerrufs kann er die Vollmacht für den Zeitraum bis zu seinem Ableben zeitlich begrenzen (prämortale Vollmacht) oder aber auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen lassen (transmortale Vollmacht).
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Vollmacht und Erbe. a) Der Lagerinhaber Schließfachinhaber hat die Möglichkeit bevollmächtigten Personen Einzel- bzw. Gesamtvertretungsvollmacht zu erteilen. Unbeschadet der Möglichkeit eines Widerrufs kann er die Vollmacht für den Zeitraum bis zu seinem Ableben zeitlich begrenzen (prämortale Vollmacht) oder aber auch über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen lassen (transmortale Vollmacht).
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