Vom Kunden gestellte Wagen. 6.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Wagen betriebssicher, für den Transport geeignet und nach den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften technisch zugelassen sind und während ihrer Einsatzzeit technisch zugelassen bleiben. 6.2 Wir befördern ausschließlich Wagen, welche einer zertifizierten ECM-Stelle (Enti- ty in Charge of Maintenance) zugeordnet sind. Der Kunde teilt uns vor Abschluss des Leistungsvertrages mit, welcher ECM-Stelle seine Wagen zugeordnet sind. Eventuelle Änderungen in der ECM-Eigenschaft hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. 6.3 Der Kunde stellt sicher, uns nur Wagen zu übergeben, deren Halter dem Allge- meinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) beigetreten sind oder uns so zu stellen, als handele es sich um derartige Wagen. Die jeweils gültige Fassung des AVV ist im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar. 6.4 Weiterhin stellt der Kunde ab 13.12.2020 sicher, uns keine Wagen zu übergeben, die nach dem Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) als laute Güterwagen gelten. Die Übernahme lauter Güterwagen nach SchlärmschG kann durch uns verweigert werden. 6.5 Ein Güterwagen kann je nach Vereinbarung als Beförderungsgut (Güterbeförde- rungsvertrag) oder als Beförderungsmittel (Wagenverwendungsvertrag) befördert werden.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen (Alb), Allgemeine Leistungsbedingungen
Vom Kunden gestellte Wagen. 6.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Wagen betriebssicherbetriebssi- cher, für den Transport geeignet und nach den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften technisch zugelassen sind und während ihrer ih- rer Einsatzzeit technisch zugelassen bleiben.
6.2 Wir befördern ausschließlich Wagen, welche einer zertifizierten ECM-ECM- Stelle (Enti- ty Entity in Charge of Maintenance) zugeordnet sind. Der Kunde teilt uns vor Abschluss des Leistungsvertrages mit, welcher ECM-Stelle seine Wagen zugeordnet sind. Eventuelle Änderungen in der ECM-Eigenschaft Ei- genschaft hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6.3 Der Kunde stellt sicher, uns nur Wagen zu übergeben, deren Halter dem Allge- meinen Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) beigetreten beige- treten sind oder uns so zu stellen, als handele es sich um derartige WagenWa- gen. Die jeweils gültige Fassung des AVV ist im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar.
6.4 Weiterhin stellt der Kunde ab 13.12.2020 sicher, uns keine Wagen zu übergeben, die nach dem Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) als laute Güterwagen gelten. Die Übernahme lauter Güterwagen nach SchlärmschG kann durch uns verweigert werden.
6.5 Ein In Güterwagen kann je nach Vereinbarung als Beförderungsgut (Güterbeförde- rungsvertragGüter- beförderungsvertrag) oder als Beförderungsmittel (WagenverwendungsvertragWagenverwen- dungsvertrag) befördert werden.
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Samples: General Terms and Conditions
Vom Kunden gestellte Wagen. 6.1 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Wagen betriebssicher, für den Transport geeignet und nach den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften technisch zugelassen sind und während ihrer Einsatzzeit technisch zugelassen bleiben.
6.2 Wir befördern ausschließlich Wagen, welche einer zertifizierten ECM-Stelle (Enti- ty Entity in Charge of Maintenance) zugeordnet sind. Der Kunde teilt uns vor Abschluss des Leistungsvertrages mit, welcher ECM-Stelle seine Wagen zugeordnet sind. Eventuelle Änderungen in der ECM-Eigenschaft hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6.3 Der Kunde stellt sicher, uns nur Wagen zu übergeben, deren Halter dem Allge- meinen Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) beigetreten sind oder uns so zu stellen, als handele es sich um derartige Wagen. Die jeweils gültige Fassung des AVV ist im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar.
6.4 Weiterhin stellt der Kunde ab 13.12.2020 sicher, uns keine Wagen zu übergeben, die nach dem Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) als laute Güterwagen gelten. Die Übernahme lauter Güterwagen nach SchlärmschG kann durch uns verweigert werden.
6.5 Ein In Güterwagen kann je nach Vereinbarung als Beförderungsgut Beförderungs- gut (Güterbeförde- rungsvertragGüterbeförderungsvertrag) oder als Beförderungsmittel (Wagenverwendungsvertrag) befördert werden.
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Samples: Transport Agreement
Vom Kunden gestellte Wagen. 6.1 6.1. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gestellten Wagen betriebssicher, für den Transport geeignet und nach den geltenden nationalen und internationalen Vorschriften technisch zugelassen sind und während ihrer Einsatzzeit technisch zugelassen bleiben.
6.2 6.2. Wir befördern ausschließlich Wagen, welche einer zertifizierten ECM-Stelle (Enti- ty Entity in Charge of Maintenance) zugeordnet sind. Der Kunde teilt uns vor Abschluss des Leistungsvertrages mit, welcher ECM-Stelle seine Wagen zugeordnet sind. Eventuelle Änderungen in der ECM-ECM- Eigenschaft hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
6.3 6.3. Der Kunde stellt sicher, uns nur Wagen zu übergeben, deren Halter dem Allge- meinen Allgemeinen Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) beigetreten sind oder uns so zu stellen, als handele es sich um derartige Wagen. Die jeweils gültige Fassung des AVV ist im Internet unter xxx.xxxxxxxxx.xxx abrufbar.
6.4 6.4. Weiterhin stellt der Kunde ab 13.12.2020 sicher, uns keine Wagen zu übergeben, die nach dem Schienenlärmschutzgesetz (SchlärmschG) als laute Güterwagen gelten. Die Übernahme lauter Güterwagen nach SchlärmschG kann durch uns verweigert werden.
6.5 6.5. Ein Güterwagen kann je nach Vereinbarung als Beförderungsgut (Güterbeförde- rungsvertragGüterbeförderungsvertrag) oder als Beförderungsmittel (Wagenverwendungsvertrag) befördert werden.
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Samples: Allgemeine Leistungsbedingungen