Common use of Von EnBW beim Kunden installierte Einrichtungen Clause in Contracts

Von EnBW beim Kunden installierte Einrichtungen. bzw. zur Nutzung überlassene Geräte bleiben Eigentum der EnBW, soweit nichts anderes vereinbart wird. Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die EnBW vom bis- herigen Eigentümer übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Neugeräten /einrichtungen. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm überlas- senen Geräte/Mobilfunkkarten an EnBW unverzüglich ordnungsgemäß zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen ist ausgeschlossen. Demontage und Rück- transport werden auf besonderen Auftrag des Kunden von EnBW gegen Abrechnung von Arbeitslohn, Fahrt- kosten und Materialverbrauch vorgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei einem vom Kunden zu vertretenen Verlust oder einer vom Kunden zu vertre- tenen Beschädigung einer installierten Einrichtung bzw. eines zur Nutzung überlassenen Gerätes/ einer Mobil- funkkarte wird dem Kunden der dadurch entstandene Schaden in Rechnung gestellt. EnBW ist jedoch bis zum Vertragsende berechtigt, dem Kunden durch entspre- chende Mitteilung in Textform das Eigentum unter Aus- schluss jeglicher Gewährleistung mit Wirkung zum Vertragsende unentgeltlich zu übertragen.

Appears in 6 contracts

Samples: assets.ctfassets.net, assets.ctfassets.net, assets.ctfassets.net