Von EnBW beim Kunden installierte Einrichtungen. bzw. zur Nutzung überlassene Geräte bleiben Eigentum der EnBW, soweit nichts anderes vereinbart wird. Gleiches gilt für vorinstallierte Einrichtungen, die EnBW vom bis- herigen Eigentümer übernommen hat. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung von Neugeräten /einrichtungen. Der Kunde hat auf seine Kosten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses die ihm überlas- senen Geräte/Mobilfunkkarten an EnBW unverzüglich ordnungsgemäß zurückzugeben, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen ist ausgeschlossen. Demontage und Rück- transport werden auf besonderen Auftrag des Kunden von EnBW gegen Abrechnung von Arbeitslohn, Fahrt- kosten und Materialverbrauch vorgenommen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Bei einem vom Kunden zu vertretenen Verlust oder einer vom Kunden zu vertre- tenen Beschädigung einer installierten Einrichtung bzw. eines zur Nutzung überlassenen Gerätes/ einer Mobil- funkkarte wird dem Kunden der dadurch entstandene Schaden in Rechnung gestellt. EnBW ist jedoch bis zum Vertragsende berechtigt, dem Kunden durch entspre- chende Mitteilung in Textform das Eigentum unter Aus- schluss jeglicher Gewährleistung mit Wirkung zum Vertragsende unentgeltlich zu übertragen.
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