Vorausabtretung Musterklauseln

Vorausabtretung. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vor- behaltsware an den Verkäufer ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Enthält das Verarbeitungsprodukt neben der Vorbehaltsware des Verkäufers nur solche Gegenstände, die entweder dem Käufer gehörten oder aber nur unter dem sogenannten einfachen Eigentumsvorbehalt geliefert worden sind, so tritt der Käufer die gesamte Kaufpreisforderung an den Verkäufer ab. Im anderen Falle, d.h. beim Zusammentreffen der Vorauszessionen an mehrere Lieferanten, steht dem Verkäufer ein Bruchteil der Forderung zu, entsprechend dem Verhältnis des Rech- nungswertes seiner Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verarbeite- ten Gegenstände.
Vorausabtretung. 4.1 Der Kunde tritt hiermit an den Factor im Voraus alle künftig ent- stehenden Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen gegen seine sämtlichen dem Factoringverfahren unterliegenden Debitoren unter der aufschiebenden Bedingung ab, dass die je- weilige Forderung vom Factor angekauft wird. Der Factor nimmt diese Abtretung an. 4.2 Mit der Forderung werden auch alle Ansprüche gegen Unter- nehmen abgetreten, die für die Debitoren, neben den Debitoren oder an Stelle der Debitoren die Zahlung übernehmen, insbe- sondere Zentralregulierer oder sonstige Abwicklungsstellen. 4.3 Soweit nach dem auf die abzutretende Forderung anwendbaren Recht eine Vorausabtretung unwirksam ist, verpflichtet sich der Kunde, unverzüglich nach dem Entstehen einer solchen Forde- rung, diese an den Factor abzutreten. In diesem Fall gilt die Übersendung der für die Rechnungsstellung notwendigen Un- terlagen oder der Originalrechnungen bzw. einer Rechnungsko- pie oder eines Datensatzes als Abtretungsangebot und die Gut- schrift des Kaufpreises auf dem Abrechnungskonto / Verrech- nungskonto durch den Factor als Annahmeerklärung, auf deren Zugang der Kunde verzichtet. 4.4 Der Kunde bevollmächtigt den Factor unwiderruflich, jederzeit für ihn die Abtretungsanzeige gegenüber dem Debitor abzuge- ben. Die Debitoren werden vom Factor in geeigneter Weise über das Factoringverfahren und die Abtretung der Forderungen vor Aufnahme des Verfahrens unterrichtet (Notifikationsschrei- ben). Der Kunde wird den Factor hierbei in geeigneter Weise unterstützen. 4.5 Der Factor ist berechtigt, an ihn verkaufte und abgetretene For- derungen an Dritte weiter zu übertragen oder zu verpfänden. Der Kunde ermächtigt den Factor, die erforderlichen Daten des Kunden und des Debitors für diese Zwecke an Dritte weiterzu- geben.
Vorausabtretung. Bei der Weiterveräußerung unserer Waren, gelten die dem Käufer gegen den Dritten, auf Grund des Veräußerungsgeschäftes zuste- henden Ansprüche und Forderungen, bis zur Höhe unserer eigenen Forderung als abgetreten. In diesen Fällen muss der Käufer den Geschäftsvorgang in seinen Büchern ersichtlich machen, uns die Bucheinsicht gewähren und überdies durch Übersendung der ent- sprechenden Geschäftsunterlagen benachrichtigen.
Vorausabtretung. Die CSB GmbH behält sich insbesondere Eigentum an Ware aus Forderungen gleichzeitiger oder künftiger Verträge vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen seitens der CSB GmbH in eine laufende Rechnung übernommen werden. Wird die Ware unverarbeitet oder verarbeitet weiter veräußert, so tritt der Kunde die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab. Die CSB GmbH nimmt die Abtretung an. Zum Einziehen der Forderungen aus einem Weiterverkauf bleibt der Kunde berechtigt. Ebenso bleibt die Befugnis der CSB GmbH bestehen, die Forderungen selbst einzuziehen. Davon macht die CSB GmbH regulär keinen Gebrauch, solange der Käufer seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der CSB GmbH steht eine umfängliche, schriftliche Auskunft durch den Kunden bezüglich abgetretener Forderungen zu.
Vorausabtretung. Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware - gleich in welchem Zustand - oder verwertet er die Ware auf eine andere Weise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenlieferungen die ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwertung entstehenden Forderungen (auch wenn es sich um eine Pauschalvergütung handelt) gegen seine Abnehmer in Höhe unseres Verkaufspreises der Ware, also ohne einen Lohnanteil, mit allen Nebenrechten, insbesondere dem Anspruch auf Bestellung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB), an uns ab.

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  • Abtretung Sie dürfen diesen Rahmenvertrag weder abtreten, noch bestellte Programme, Betriebssysteme, Integrierte Software und/oder Service Offerings bzw. Ansprüche daran an dritte natürliche oder juristische Personen weitergeben oder übertragen. Sollten Sie ein Sicherungsrecht an den Programmen, Betriebssysteme, Integrierte Software und/oder an zu erbringenden Service Offerings einräumen, hat der Sicherungsgläubiger keinerlei Recht auf Nutzung oder Übertragung der Produkte und/oder zu erbringenden Service Offerings. Wenn Sie sich entschliessen, den Erwerb von Produkten und/oder Service Offerings zu finanzieren, werden Sie die einschlägigen Oracle Policies (Richtlinien) für Finanzierungen beachten, die Sie unter xxxx://xxxxxx.xxx/xxxxxxxxx abrufen können. Diese Regelung limitiert Ihre Rechte nicht, die Sie möglicherweise in Bezug auf das Linux Betriebssystem, Drittparteitechnologie oder separat lizenzierte Drittparteitechnologie haben, welche unter Open Source oder ähnlichen Lizenzbedingungen lizenziert wurden.

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Sicherungsabtretung Mit dem Erwerb des Eigentums an Schecks und Wechseln gehen auch die zugrunde liegenden Forderungen auf die Bank über; ein Forderungsübergang findet ferner statt, wenn andere Papiere zum Einzug eingereicht werden (zum Beispiel Lastschriften, kaufmännische Handelspapiere).

  • Abtretungsverbot Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.

  • Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. b) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Erfüllung der Leistung des Versicherers finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Vertragsdaten sowie in den Allgemeinen Bedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.

  • Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles Besonders gefahrdrohende Umstände hat der Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.

  • Klagen gegen Versicherungsnehmer Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt. Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.

  • Sicherheit der Verarbeitung (a) Der Datenimporteur und, während der Datenübermittlung, auch der Datenexporteur treffen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit der Daten zu gewährleisten, einschließlich des Schutzes vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu diesen Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen sie dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und dem/den Zweck(en) der Verarbeitung sowie den mit der Verarbeitung verbundenen Risiken für die betroffene Person gebührend Rechnung. Die Parteien ziehen insbesondere eine Verschlüsselung oder Pseudonymisierung, auch während der Datenübermittlung, in Betracht, wenn dadurch der Verarbeitungszweck erfüllt werden kann. Im Falle einer Pseudonymisierung verbleiben die zusätzlichen Informationen, mit denen die personenbezogenen Daten einer speziellen betroffenen Person zugeordnet werden können, soweit möglich, unter der ausschließlichen Kontrolle des Datenexporteurs oder des Verantwortlichen. Zur Erfüllung seinen Pflichten gemäß diesem Absatz setzt der Datenimporteur mindestens die in Anhang II aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen um. Der Datenimporteur führt regelmäßige Kontrollen durch, um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen weiterhin ein angemessenes Schutzniveau bieten. (b) Der Datenimporteur gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den Daten, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Er gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. (c) Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Datenimporteur gemäß diesen Klauseln ergreift der Datenimporteur geeignete Maßnahmen zur Behebung der Verletzung, darunter auch Maßnahmen zur Abmilderung ihrer nachteiligen Auswirkungen. Außerdem meldet der Datenimporteur die Verletzung dem Datenexporteur und, sofern angemessen und machbar, dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung enthält die Kontaktdaten einer Anlaufstelle für weitere Informationen, eine Beschreibung der Art der Verletzung (soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze), die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes der Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung etwaiger nachteiliger Auswirkungen. Wenn und soweit nicht alle Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt. (d) Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der dem Datenimporteur zur Verfügung stehenden Informationen arbeitet der Datenimporteur mit dem Datenexporteur zusammen und unterstützt ihn dabei, seinen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nachzukommen, insbesondere den Verantwortlichen zu unterrichten, damit dieser wiederum die zuständige Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen benachrichtigen kann.

  • Beitrag und Versicherungsteuer Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.