Voraussetzungen für die Erteilung einer Zinsderivat-Clearing-Lizenz Musterklauseln

Voraussetzungen für die Erteilung einer Zinsderivat-Clearing-Lizenz. Die in Kapitel I Abschnitt 1 Ziffern 2.1.1 bis 2.1.3 und 2.3.1 genannten allgemeinen Voraussetzungen für die Erteilung einer Clearing-Lizenz finden Anwendung (mit Ausnahme von Kapitel I Abschnitt 1 Ziffer 2.1.2 Abs. (4) (a) (ee) und Ziffer 2.1.2 Abs. (5) (e)). Darüber hinaus hat das antragstellende Institut die folgenden weiteren Voraussetzungen für eine Zinsderivat-Clearing-Lizenz zu erfüllen:
Voraussetzungen für die Erteilung einer Zinsderivat-Clearing-Lizenz