Common use of Vorbereitung für die Übernahme Clause in Contracts

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD zu informieren.

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Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus Unterbaues oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Erfüllung der Voraussetzungen für das zum Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sindGegenstände. Soweit für das Aufstellen von Containern Container eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene seine Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird Wenn im Mietvertrag gesondert vereinbartvereinbart wird, dass der Container baugenehmigungsfähig für die Erteilung einer Baugenehmigung geeignet ist, so haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, werden gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD zu informieren.

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Vorbereitung für die Übernahme. a) 1. Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus Unterbaues oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Erfüllung der Voraussetzungen für das zum Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sindGegenstände. Soweit für das Aufstellen von Containern Container eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene seine Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird Wenn im Mietvertrag gesondert vereinbartvereinbart wird, dass der Container baugenehmigungsfähig für die Erteilung einer Baugenehmigung geeignet ist, so haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, werden gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD zu informieren.

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Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße und ausreichend dimensionierte Herstellung Her- stellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD FRG haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen Voraussetzun- gen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände Ge- genstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung Bauge- nehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. BaubeschreibungBaube- schreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen Zeich- nungen werden, soweit vorhanden, gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen Auf- lagen hat der Mieter ZRD FRG zu informieren.

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Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD PRALL-TEC haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, einzuholen soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 2, 50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, werden soweit vorhanden, vorhanden gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD PRALL-TEC zu informieren.

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