Common use of Vorbereitung für die Übernahme Clause in Contracts

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD zu informieren. b) Der Mieter stellt zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt sachkundiges und von ihm zu beauftragendes Personal zum Empfang des gemieteten Gegenstandes zur Verfügung. Das Personal hat genaue Angaben zum Aufstellort abzugeben; insbesondere ist der Aufstellort bauseitig einzumessen. c) Bei Containern mit anzuschließenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen trägt der Mieter für das Vorhandensein dieser Anschlüsse selbst Sorge. Der fachgerechte Anschluss erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten und Gefahr. Änderungen an den Elektroinstallationen sind ausschließlich durch Personal der ZRD vorzunehmen. Die Entsorgung gemieteter Fäkalientanks geht zu Lasten des Mieters. Soll dieses von ZRD geleistet werden, ist sie dazu gegen Entgelt gesondert zu beauftragen.

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Samples: Mietvertrag, Mietvertrag, Mietvertrag

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sind. Soweit So- weit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung Ver- fügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD die Vermieterin zu informieren. Für Bauzeichnungen findet ferner Ziffer 19 Anwendung. b) Der Mieter stellt zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt sachkundiges und von ihm zu beauftragendes beauf- tragendes Personal zum Empfang des gemieteten Gegenstandes zur Verfügung. Das Personal hat genaue Angaben zum Aufstellort abzugeben; insbesondere ist der Aufstellort bauseitig einzumessen. Soweit der Auf- und Abbau des mobilen Gebäudes durch die Vermieterin vertraglich vereinbart wurde gelten zusätzlich die unter Ziffer 34 genannten Regelungen. c) Bei Containern mit anzuschließenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen trägt der Mieter für das Vorhandensein dieser Anschlüsse selbst Sorge. Der fachgerechte Anschluss erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten und Gefahr. Änderungen an den Elektroinstallationen sind ausschließlich durch Personal der ZRD Vermieterin vorzunehmen. Die Entsorgung gemieteter Fäkalientanks geht zu Lasten Las- ten des Mieters. Soll dieses von ZRD der Vermieterin geleistet werden, ist sie dazu gegen Entgelt gesondert zu beauftragen.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße ordnungsge- mäße und ausreichend dimensionierte Herstellung Her- stellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD FRG haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen Voraussetzun- gen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände Ge- genstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung Bauge- nehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. BaubeschreibungBaube- schreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen Zeich- nungen werden, soweit vorhanden, gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen Auf- lagen hat der Mieter ZRD FRG zu informieren. b) Der Mieter stellt zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt Über- nahmezeitpunkt sachkundiges und von ihm zu beauftragendes Personal zum Empfang des gemieteten Gegenstandes zur VerfügungVerfü- gung. Das Personal hat genaue Angaben zum Aufstellort abzugeben; insbesondere ist der Aufstellort bauseitig einzumessen. c) Bei Containern mit anzuschließenden Versorgungs- Ver- sorgungs- und Entsorgungsleitungen trägt der Mieter für das Vorhandensein dieser Anschlüsse selbst Sorge. Der fachgerechte Anschluss erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten ei- xxxx Xxxxxx und Gefahr. Änderungen an den Elektroinstallationen sind ausschließlich durch Personal der ZRD FRG vorzunehmen. Die Entsorgung gemieteter Fäkalientanks geht zu Lasten des Mieters. Soll dieses von ZRD FRG geleistet werden, ist sie dazu gegen Entgelt gesondert zu beauftragen.

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Samples: Mietvertrag

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus Unterbaues oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Erfüllung der Voraussetzungen für das zum Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sindGegenstände. Soweit für das Aufstellen von Containern Container eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene seine Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird Wenn im Mietvertrag gesondert vereinbartvereinbart wird, dass der Container baugenehmigungsfähig für die Erteilung einer Baugenehmigung geeignet ist, so haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, werden gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD zu informieren. b) Der Mieter stellt zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt seinerseits sachkundiges und von ihm zu beauftragendes beauftragtes Personal zum Empfang des gemieteten Gegenstandes zur zu Verfügung. Der Mieter hat zu gewährleisten, dass ein Schwer-Last LKW bei An- und Ablieferung unmittelbar an den Aufstellungsort heranfahren kann. Das Personal hat genaue Angaben zum Aufstellort abzugeben; insbesondere ist der Aufstellort bauseitig einzumessen. c) Bei Containern mit anzuschließenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen trägt der Mieter für das Vorhandensein dieser Anschlüsse selbst Sorge. Der fachgerechte Anschluss erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten und GefahrMieter. Änderungen an den Elektroinstallationen sind ausschließlich durch Personal der ZRD vorzunehmen. Die Entsorgung gemieteter Bei gemieteten Fäkalientanks geht die Entsorgung zu Lasten des Mieters. Soll dieses von ZRD geleistet Der Vermieter muss dazu gesondert beauftragt werden, ist sie dazu gegen Entgelt gesondert zu beauftragen.

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Samples: Mietbedingungen

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, soweit vorhanden, gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD die Vermieterin zu informieren. Für Bauzeichnungen findet ferner Ziffer 19 Anwendung. b) Der Mieter stellt zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt sachkundiges und von ihm zu beauftragendes Personal zum Empfang des gemieteten Gegenstandes zur Verfügung. Das Personal hat genaue Angaben zum Aufstellort abzugeben; insbesondere ist der Aufstellort bauseitig einzumessen. Soweit der Auf- und Abbau des mobilen Gebäudes durch die Vermieterin vertraglich vereinbart wurde gelten zusätzlich die unter Ziffer 34 genannten Regelungen. c) Bei Containern mit anzuschließenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen trägt der Mieter für das Vorhandensein dieser Anschlüsse selbst Sorge. Der fachgerechte Anschluss erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten und Gefahr. Änderungen an den Elektroinstallationen sind ausschließlich aus- schließlich durch Personal der ZRD Vermieterin vorzunehmen. Die Entsorgung gemieteter Fäkalientanks geht zu Lasten des Mieters. Soll dieses von ZRD der Vermieterin geleistet werden, ist sie dazu gegen Entgelt gesondert zu beauftragen.

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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen

Vorbereitung für die Übernahme. a) Der Mieter trägt Sorge für die ordnungsgemäße und ausreichend dimensionierte Herstellung des Unterbaus oder Fundamentes am Aufstellungsort. ZRD PRALL-TEC haftet nicht für Schäden, die auf fehlende Voraussetzungen für das Aufstellen der gemieteten Gegenstände zurückzuführen sind. Soweit für das Aufstellen von Containern eine Baugenehmigung erforderlich ist, ist diese vom Mieter auf eigene Kosten einzuholen, einzuholen soweit im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Wird im Mietvertrag gesondert vereinbart, dass der Container baugenehmigungsfähig ist, haben die Container eine Innenhöhe von 2,50 2, 50 m und Standardisolierung. Baubeschreibung, Statik und erforderliche Zeichnungen werden, werden soweit vorhanden, vorhanden gegen Entgelt dem Mieter zur Verfügung gestellt. Über eventuelle bauordnungsrechtliche Auflagen hat der Mieter ZRD PRALL-TEC zu informieren. b) Der Mieter stellt zum vereinbarten Übernahmezeitpunkt sachkundiges und von ihm zu beauftragendes Personal zum Empfang des gemieteten Gegenstandes zur Verfügung. Das Personal hat genaue Angaben zum Aufstellort abzugeben; insbesondere ist der Aufstellort bauseitig einzumessen. c) Bei Containern mit anzuschließenden Versorgungs- und Entsorgungsleitungen trägt der Mieter für das Vorhandensein dieser Anschlüsse selbst Sorge. Der fachgerechte Anschluss erfolgt durch den Mieter auf eigene Kosten und Gefahr. Änderungen an den Elektroinstallationen sind ausschließlich durch Personal der ZRD PRALL-TEC vorzunehmen. Die Entsorgung gemieteter Fäkalientanks geht zu Lasten des Mieters. Soll dieses von ZRD PRALL-TEC geleistet werden, ist sie dazu gegen Entgelt gesondert zu beauftragen.

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Samples: Mietvertrag