Vorgehen bei Streitigkeiten. 1 Streitigkeiten, die aus diesem Pachtvertrag entstehen, sind durch einen Sachverständigen oder eine Schlichtungsstelle beizulegen. 2 Über Streitigkeiten, welche der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle nicht beilegen können, ent- scheidet der Richter am Ort des Pachtgegenstandes, sofern die Parteien damit nicht ein Schiedsgericht be- auftragen. 3 Der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle ist gegebenenfalls beim Erstellen des Schiedsvertrages be- hilflich, welcher mindestens den Streitgegenstand, die Kostenfolge und die Namen des oder der Schiedsrich- ter enthalten muss.
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Samples: Pachtvertrag
Vorgehen bei Streitigkeiten. 1 Streitigkeiten, die aus diesem Pachtvertrag entstehen, sind durch einen Sachverständigen oder eine Schlichtungsstelle beizulegen.
2 Über Streitigkeiten, welche der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle nicht beilegen können, ent- scheidet der Richter am Ort des Pachtgegenstandes, sofern die Parteien damit nicht ein Schiedsgericht be- auftragen.
3 Der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle ist gegebenenfalls beim Erstellen des Schiedsvertrages be- hilflich, welcher mindestens den Streitgegenstand, die Kostenfolge Streitgegenstand und die Namen des oder der Schiedsrich- ter enthalten Schiedsrichter erhalten muss.
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Vorgehen bei Streitigkeiten. 1 Streitigkeiten, die aus diesem Pachtvertrag entstehen, sind durch einen Sachverständigen oder eine Schlichtungsstelle beizulegen.
2 Über Streitigkeiten, welche der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle nicht beilegen können, ent- scheidet entscheidet der Richter am Ort des Pachtgegenstandes, sofern die Parteien damit nicht ein Schiedsgericht be- auftragenbeauftragen.
3 Der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle ist gegebenenfalls beim Erstellen des Schiedsvertrages be- hilflichbehilflich, welcher mindestens den Streitgegenstand, die Kostenfolge Streitgegenstand und die Namen des oder der Schiedsrich- ter enthalten Schiedsrichter erhalten muss.
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Vorgehen bei Streitigkeiten. 1 Streitigkeiten, die aus diesem Pachtvertrag entstehen, sind durch einen Sachverständigen oder eine Schlichtungsstelle beizulegen.
2 Über Streitigkeiten, welche der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle nicht beilegen könnenkön- nen, ent- scheidet entscheidet der Richter am Ort des Pachtgegenstandes, sofern die Parteien damit nicht ein Schiedsgericht be- auftragenbeauftragen.
3 Der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle ist gegebenenfalls beim Erstellen des Schiedsvertrages be- hilflichSchieds- vertrages behilflich, welcher mindestens den Streitgegenstand, die Kostenfolge Streitgegenstand und die Namen des oder der Schiedsrich- ter Schiedsrichter enthalten muss.
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Vorgehen bei Streitigkeiten. 1 Streitigkeiten, die aus diesem Pachtvertrag entstehen, sind durch einen Sachverständigen oder eine Schlichtungsstelle beizulegen.
2 . Über Streitigkeiten, welche der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle nicht beilegen könnenkann, ent- scheidet entscheidet der Richter am Ort des Pachtgegenstandes, sofern die Parteien damit nicht ein Schiedsgericht be- auftragen.
3 beauftragen. Der Sachverständige oder die Schlichtungsstelle ist gegebenenfalls beim Erstellen des Schiedsvertrages be- hilflichbehilflich, welcher mindestens den Streitgegenstand, die Kostenfolge Streitgegenstand und die Namen des oder der Schiedsrich- ter Schiedsrichter enthalten muss.
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