Vorhaben zur Auflassung von Universitätslehrgängen Musterklauseln

Vorhaben zur Auflassung von Universitätslehrgängen. Falls ein Universitätslehrgang nach mehrfachem Anbieten an die relevante(n) Zielgruppe(n) und/oder ent- sprechenden arbeitsmarkttechnischen Adaptionen nicht kostendeckend durchgeführt werden kann, wird dieser stillgelegt. Sofern es langfristig nicht möglich erscheint, die erforderliche MindestteilnehmerInnen- anzahl zu erreichen, erfolgt die offizielle Auflassung des Universitätslehrganges. Bei der Reauditierung wird im Prüfbereich Qualitätssicherung die Weiterbildung berücksichtigt (siehe S. 14). Das bestehende Qualitätssicherungssystem in der Weiterbildung wird in enger Anbindung an das Quali- tätsmanagement der Universität Graz weiterentwickelt. Dabei soll der bestehende Fragebogen für die Lehr- veranstaltungsevaluierung weiterentwickelt und die eingesetzten Instrumente kritisch hinterfragt werden 37 siehe Entwicklungsplan 2019–2024: Weiterbildung, S. 25 sowie das systematische Berichtswesen ausgebaut werden. Unzureichende Evaluierungsergebnisse wer- den gemeinsam mit der wissenschaftlichen Leitung besprochen und Maßnahmen vereinbart (z.B. Hinweise an Lehrende auf die Evaluierungsergebnisse in Verbindung mit Vorschlägen zur Anpassung der Lehre, Methodik oder Ähnliches; ggfs. Einsatz anderer Lehrender bei weiteren Durchgängen). Die Evaluierung der Curricula von Universitätslehrgängen wird fortgeführt. Dazu wird ein standardisiertes Verfahren zur Evaluie- rung und zur Auswahl der zu evaluierenden Lehrgänge entwickelt. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der bereits durchgeführten Curricula-Evaluierungen wurden aufgegriffen und Maßnahmen gesetzt. Good- practice-Ergebnisse dienen als Beispiel und Vorbild für andere Universitätslehrgänge; unzureichende Evalu- ierungsergebnisse, die die hohen Qualitätsansprüche nicht erfüllen, führten zur Schließung eines Lehrgan- ges und zur Entwicklung eines neuen Formats. Im Bereich der externen Testierung bildet die Retestierung nach der Lernorientierten Qualitätstestierung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung (LQW) einen Schwer- punkt, in der die gesamte UNI for LIFE GmbH geprüft wird. Die Ergebnisse der letzten Testierung im Jahr 2016 waren durchwegs positiv. Empfehlungen der Gutachter wurden aufgegriffen und werden in der aktu- ellen vierjährigen Qualitätsperiode umgesetzt (bspw. weitere Erhöhung der Transparenz für die Interes- sentInnen, wie z.B. nähere Informationen zu den Lehrenden in einem Lehrgang, Bearbeitung von Schnitt- stellen in Kernprozessen im Rahmen von Workshops). Um den Bedürfnissen berufstätiger Teilneh...
Vorhaben zur Auflassung von Universitätslehrgängen. Falls ein Universitätslehrgang nach mehrfachem Anbieten an die relevante(n) Zielgruppe(n) und/oder entsprechenden arbeitsmarkttechnischen Adaptionen nicht kostendeckend durchgeführt werden kann, wird dieser stillgelegt. Sofern es langfristig nicht möglich erscheint, die erforderliche Anzahl an Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu erreichen, erfolgt die offizielle Auflassung des Universitätslehrganges.
Vorhaben zur Auflassung von Universitätslehrgängen. Nr. Bezeichnung des Universitätslehrgangs geplante Umsetzung Bezug zur LLL-Strategie/EP
Vorhaben zur Auflassung von Universitätslehrgängen. Das Angebot an Universitätslehrgängen, das nicht von der Finanzierung durch die LV abhän- gig ist, wird an der PLUS laufend evaluiert und bei Bedarf konsolidiert (vgl. EP 5.6.).