Vorzeitige. Rückzahlung Für das Allgemein-Verbraucherdarlehen sieht das Gesetz die Möglichkeit der vor- zeitigen Erfüllung vor. Darunter ist das Recht des Darlehensnehmers zu verstehen, seine Verbindlichkeiten jederzeit ganz oder teil- weise vorzeitig zu erfüllen. Besteht für die Bank eine gesicherte Zinserwartung – wie dies typischerweise bei Festzinsvereinbarun- gen der Fall ist – steht ihr nach der gesetz- lichen Regelung eine Vorfälligkeitsentschä- digung zu.
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Samples: www.vbidr.de, www.volksbank-allgaeu-oberschwaben.de, www.bergische-volksbank.de