Vorübergehend in die Familie eingegliederte Personen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht a) der vorübergehend in den Familienverbund ein- gegliederten unverheirateten Personen (z. X. Xxxxxx, Austauschschüler) während der Dauer der Eingliederung (mindestens drei Übernach- tungen in Ihrem Haushalt) sowie b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh- rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Barmenia Privathaftpflichtversicherung
Vorübergehend in die Familie eingegliederte Personen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
a) der vorübergehend in den Familienverbund ein- gegliederten eingegliederten unverheirateten Personen (z. X. Xxxxxx, Austauschschüler) während der Dauer der Eingliederung (mindestens drei Übernach- tungen Übernachtungen in Ihrem Haushalt) sowie
b) Ihrer minderjährigen Übernachtungsgäste wäh- rend deren Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushalt, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung
Vorübergehend in die Familie eingegliederte Personen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht
a(1) der vorübergehend in den Familienverbund ein- gegliederten unverheirateten Personen (z. X. Xxxxxx, Austauschschüler) während der Dauer der Eingliederung (mindestens drei Übernach- tungen in Ihrem Haushaltim Haushalt des Versicherungsneh- mers) sowie
b(2) Ihrer der minderjährigen Übernachtungsgäste wäh- rend deren im Haushalt des Versicherungsnehmers während der Aufenthaltsdauer in Ihrem Haushaltim Haushalt des Versiche- rungsnehmers, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung