VRS-Ergänzung Musterklauseln

VRS-Ergänzung. Für alle Mitarbeiter, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und im Verbundraum VRR ein FirmenTicket (FirmenTicket 100/100 oder FirmenTicket Rabattmodell) im Rahmen eines FirmenTicket-Vertrages erwerben, kann in einem Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein FirmenTicket dann auch für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Verbundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrberechtigung in VRS- Verkehrsmitteln gilt. Der Geltungsbereich beinhaltet die für den Weg notwendigen Tarifgebiete nach dem VRS-Tarif. Die Bestimmung gilt analog für Mitarbeiter mit VRS-Job- Ticket innerhalb des Geltungsbereichs des Übergangstarifs VRR/VRS innerhalb des Verbundtarifraums VRR. Für die unentgeltliche Mitnahme von weiteren Personen, Hunden und Fahrrädern gelten die Bestimmungen des Unternehmens, in dessen Verkehrsmitteln sich der Fahrgast befindet. Hierbei gilt ein VRS-Job-Ticket mit erweitertem Geltungsbereich als Fahrausweis des VRR- FirmenTickets und ein Fahrausweis des VRR-FirmenTickets mit erweitertem Geltungsbereich als VRS-Job-Ticket. Die Bestimmungen über Fahrten über den Geltungsbereich eines VRR-Zeitfahrausweises hinaus mit VRR-ZusatzTickets gilt nicht für Inhaber von VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich. Gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß VRR-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRS in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in den Schnellbussen anerkannt; zu VRS-Job-Tickets mit erweitertem Geltungsbereich gelöste Zusatzwertmarken zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunt rnehmen gemäß VRS-Tarif werden im Verbundtarifraum des VRR in der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen und in bestimmten zuschlagpflichtigen Buslinien anerkannt. Zur Benutzung der 1. Wagenklasse der Eisenbahnverkehrsunternehmen bei einzelnen Fahrten zwischen den Verbundtarifräumen ist ein Zusatzfahrausweis/Zuschlag nach dem Verbundtarif zu lösen, dessen Geltungsbereich zuerst durchfahren wird.
VRS-Ergänzung. Für Mitarbeiter, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und Endabnehmer im Sinne eines Vertrages nach dem Großkunden-Rabattmodell im Verbund- raum VRR sind, kann in einem Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden, dass ein Ticket dann auch für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Ver- bundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrtberechtigung in VRS-Verkehrsmitteln gilt. Der Geltungsbereich beinhaltet die VRS- seitigen Tarifgebiete des Großen Grenzverkehrs nach Abschnitt C. Die Mitnahmeregelungen des VRR-GroßkundenTickets gelten für den gesamten Geltungsbereich. Der für alle Tickets einheitliche Preis ist der VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmen.
VRS-Ergänzung. Für Mitarbeiter:innen, die im Verbundraum des VRS (Verkehrsverbund Rhein-Sieg) wohnen und Endabnehmer:innen im Sinne eines Vertrages nach dem Großkunden-Vorteilsprogramm im Verbundraum VRR sind, kann in einem Zusatzvertrag zwischen den Vertragspartnern folgendes vereinbart werden: • Ein Ticket kann auch für den Weg zwischen Wohnort/Einstiegsort und Verbundraumgrenze innerhalb des VRS im Geltungsbereich des Kragentarifs VRR/VRS als Fahrtberechtigung in VRS-Verkehrsmitteln gelten. • Der Geltungsbereich beinhaltet die VRS-seitigen Tarifgebiete des großen Grenzverkehrs nach Abschnitt C. • Die Mitnahmeregelungen des VRR-GroßkundenTickets gelten für den gesamten Geltungsbereich. Der für alle Tickets einheitliche Preis ist der VRR-Fahrpreistabelle zu entnehmen.

Related to VRS-Ergänzung

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.