Wann und für wen besteht kein Versicherungsschutz?. 2.1 Die Würzburger haftet nicht für die Gefahren des Krieges, Bürger- krieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich un- abhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegs- werkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen und Kernenergie.
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Wann und für wen besteht kein Versicherungsschutz?. 2.1 6.1 Die Würzburger haftet nicht für die Gefahren des Krieges, Bürger- krieges Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich un- abhängig unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegs- werkzeugen Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, Aufruhr, sonstige bürgerliche Unruhen und Kernenergie.
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Wann und für wen besteht kein Versicherungsschutz?. 2.1 1. Die Würzburger haftet nicht für die Gefahren des Krieges, Bürger- krieges Bürgerkrie- ges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich un- abhängig unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen Kriegswerk- zeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegs- werkzeugen Kriegswerkzeugen als Folge Fol- ge einer dieser Gefahren ergeben, politische Gewalthandlungen, AufruhrAuf- ruhr, sonstige bürgerliche Unruhen und Kernenergie.
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