Common use of Wann wird die Entschädigung fällig? Clause in Contracts

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Scha- dens und ihrer Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen er- halten hat. 30 Tage nach Eintritt des Schadens kann als Teil- zahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, so- lange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder An- spruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als – Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen; – eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage vier Wochen nach dem Zeitpunkt fälligfäl- lig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Scha- dens Schadens und ihrer Leistungspflicht Pflichten erforderlichen Unterlagen er- halten erhal- ten hat. 30 Tage Vier Wochen nach Eintritt des Schadens kann als Teil- zahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, so- lange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder An- spruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als – Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen; – gegen den Versicherungsnehmer oder Anspruchsberech- tigten eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder Anspruchsberechtigten diese nicht abgeschlossen abge- schlossen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Scha- dens Schadens und ihrer Leistungspflicht Lei- stungspflicht erforderlichen Unterlagen er- halten erhalten hat. 30 Tage nach Eintritt Ein- tritt des Schadens kann als Teil- zahlung Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, so- lange solange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder An- spruchsberechtigten Anspruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als - Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen; - eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Kombinierte Versicherung

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Scha- dens Schadens und ihrer Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen er- halten erhalten hat. 30 Tage nach Eintritt des Schadens kann als Teil- zahlung Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, so- lange solange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder An- spruchsberechtigten Anspruchbe- rechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als – Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten Anspruchberechtigen zum Zahlungsempfang bestehen; – eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder Anspruchsberechtigten Anspruchberechtigten nicht abgeschlossen abgeschossen ist.

Appears in 1 contract

Samples: Kombinierte Versicherung