Common use of Wann wird die Entschädigung fällig? Clause in Contracts

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Schadens und ihrer Lei- stungspflicht erforderlichen Unterlagen erhalten hat. 30 Tage nach Ein- tritt des Schadens kann als Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, solange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als - Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen; - eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versiche- rungsnehmer oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

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Samples: stephan-fuhrer.ch

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Schadens Scha- dens und ihrer Lei- stungspflicht Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen erhalten er- halten hat. 30 Tage nach Ein- tritt Eintritt des Schadens kann als Teilzahlung Teil- zahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, solange so- lange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten An- spruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als - Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen; - eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versiche- rungsnehmer Versicherungsnehmer oder Anspruchsberechtigten nicht abgeschlossen ist.

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Samples: www.generali.ch

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage nach dem Zeitpunkt fällig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Schadens und ihrer Lei- stungspflicht Leistungspflicht erforderlichen Unterlagen erhalten hat. 30 Tage nach Ein- tritt Eintritt des Schadens kann als Teilzahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, solange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten Anspruchbe- rechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als - Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten Anspruchberechtigen zum Zahlungsempfang bestehen; - eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versiche- rungsnehmer oder Anspruchsberechtigten Anspruchberechtigten nicht abgeschlossen abgeschossen ist.

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Samples: stephan-fuhrer.ch

Wann wird die Entschädigung fällig?. Die Entschädigung wird 30 Tage vier Wochen nach dem Zeitpunkt fälligfäl- lig, in dem die Gesellschaft die zur Feststellung der Höhe des Schadens und ihrer Lei- stungspflicht Pflichten erforderlichen Unterlagen erhalten erhal- ten hat. 30 Tage Vier Wochen nach Ein- tritt Eintritt des Schadens kann als Teilzahlung Teil- zahlung der Betrag verlangt werden, der nach dem Stand der Schadenermittlung mindestens zu zahlen ist. Die Zahlungspflicht der Gesellschaft wird aufgeschoben, solange so- lange durch Verschulden des Versicherungsnehmers oder Anspruchsberechtigten An- spruchsberechtigten die Entschädigung nicht ermittelt oder bezahlt werden kann. Die Fälligkeit tritt insbesondere so lange nicht ein, als - Zweifel über die Berechtigung des Anspruchsberechtigten zum Zahlungsempfang bestehen; - – gegen den Versicherungsnehmer oder Anspruchsberech- tigten eine polizeiliche oder strafrechtliche Untersuchung wegen des Schadens geführt wird und das Verfahren gegen den Versiche- rungsnehmer oder Anspruchsberechtigten diese nicht abgeschlossen abge- schlossen ist.

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Samples: www.generali.ch