Trickdiebstahl Musterklauseln

Trickdiebstahl. C3>3.6.1 Versichert ist der Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes Trickdiebstahl im Sinne dieser Bedingungen ist ein Diebstahl, bei dem der Täter unter Vortäuschung
Trickdiebstahl. Versichert ist die Entwendung von versicherten Sachen durch Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsorts. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täuschung des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemein- schaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und versicherte Sachen entwendet. Werden Kredit-, Scheck- oder Kundenkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den Missbrauch dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Trickdiebstahl. Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb sich durch Täuschung Zutritt zu dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, oder zu der versicherten Wohnung selbst verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Die Täuschung muss gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person verübt werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt. Für alle im versicherten Haushalt lebenden Personen gilt der einfache Diebstahl von unmittelbar am Körper getragenen Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen (auch Geldbörsen) versichert. Entschädigung für den Inhalt der Tasche leisten wir, wenn dieser zusammen mit der Tasche entwendet wird. Es ist ein Nachweis dafür zu erbringen, dass die gestohlene Tasche und deren Inhalt nicht innerhalb von drei Wochen seit der polizeilichen Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 Euro begrenzt. Mitversichert ist der einfache Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer oder Reisetasche) und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas) bis zu drei Prozent der Versicherungssumme. Der Diebstahl muss sich zu einer Zeit ereignen, zu der sich das Gepäckstück weder im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, eines Beherbergungs- betriebes, eines Gepäckträgers noch einer Gepäckaufbewahrung befindet. Nicht versichert sind Wertsachen nach B 19.1, Mobiltelefone, elektronische Geräte, Organizer sowie Hand- und Tragetaschen. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro. Für alle im versicherten Haushalt lebende Personen, die am Schadentag das 50. Lebensjahr vollendet haben, ist der einfache Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser), Zähnen und Gebissen mitversichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf ein Prozent der Versicherungs- summe, maximal 1.500 Euro begrenzt. Entschädigt wird der Zeitwert. Je Versicherungsfall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro. Mitversichert ist der Missbrauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten nach Einbruchdiebstahl, Raub oder Trickdiebstahl. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz, wenn bei einem Raub nach B 4.3 zusätzlich die Herausgabe einer persönlichen Identifikationsnummer (PIN) erzwungen wird. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.500 Euro begrenzt. Mitversichert sind Schäden durch einfachen Diebstahl am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers. Versicherungsschutz besteht während der Büro- und...
Trickdiebstahl. Trickdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb sich durch Täuschung Zutritt zu dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, oder zu der versicherten Wohnung selbst verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Die Täuschung muss gegenüber dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person verübt werden. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 Euro begrenzt.
Trickdiebstahl. 1. Ergänzend zu A 4.3 VHB 2022 der Continentale ist auch die Entwendung von versicherten Sachen A 8 VHB 2022 der Conti- nentale durch Trickdiebstahl versichert.
Trickdiebstahl. Versicherungsschutz besteht je nach vereinbarter Produktlinie für Trickdiebstahl. Trickdiebstahl ist ein Diebstahl, bei dem der Täter
Trickdiebstahl. Wir leisten auch Entschädigung, wenn Sie Opfer eines Trickdiebstahls werden. Trickdiebstahl liegt vor,
Trickdiebstahl. Wir leisten Entschädigung, wenn Sie Opfer eines Trick- diebstahls werden. Trickdiebstahl liegt vor, wenn sich der Dieb durch Täu- schung des Versicherungsnehmers oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person Zutritt zum Versicherungsort verschafft und dort versicherte Sachen entwendet. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf ein Pro- zent der Versicherungssumme begrenzt.
Trickdiebstahl. 1. In Erweiterung von § A 3 VHB 2013 wird auch Entschädigung für versicherte Sachen geleistet, die durch Trickdiebstahl in der versicherten Wohnung entwendet werden. • unter Vortäuschung einer Befugnis, unter Vortäuschung einer Notlage mit Xxxxxx an die Hilfsbereitschaft oder unter Vortäu- schung einer persönlichen Beziehung oder • unter Anwendung eines sonstigen Täuschungsmanövers mit dem Ziel der Ablenkung oder • unter Ausnutzung eines zuvor geschaffenen Vertrauensverhältnisses versicherte Sachen entwendet.
Trickdiebstahl a) Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch einen Trickdiebstahl in der versicherten Wohnung abhandenkommen.