Wartung des/der Mietprodukte(s). Unter der Voraussetzung, dass der Kunde das/die Produkt(e) in Übereinstimmung mit Klausel 13 der Bedingungen nutzt, ist der Kunde nicht für zusätzliche Gebühren für die Reparatur des/der Produkte(s) verantwortlich und profitiert während des Mietzeitraums von den Support- Dienstleistungen. Der Kunde erhält eine Gutschrift von 1/20 der Festmiete oder Mindestmiete (falls zutreffend) für jeden vollen Arbeitstag, an dem das/die Produkt(e) mehr als achtundvierzig (48) Stunden ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung von Optos durch den Kunden über das Problem nicht betriebsbereit ist/sind. Der Kunde ist verantwortlich für zusätzliche Kosten für Reparaturen an dem/den Produkt(en) (einschließlich, ohne Einschränkung, Teile, Arbeit, Reise und Aufenthalt) zu den Standardtarifen von Optos, wenn deratige Reparaturen auf einen Missbrauch des/der Produkt(e) gemäß Klausel 13 der Bedingungen zurückzuführen sind.