Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes Kind ins Krankenhaus begleiten?. Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbringung und Verpflegung eines Elternteils im Krankenhaus, ◼ solange das versicherte Kind stationär im Kran- kenhaus behandelt werden muss und ◼ wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht er- reicht hat.
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Was erstatten wir, wenn Sie Ihr versichertes Kind ins Krankenhaus begleiten?. Wir erstatten 100% der Kosten für die Unterbringung Unterbrin- gung und Verpflegung eines Elternteils im KrankenhausKranken- haus, ◼ • solange das versicherte Kind stationär im Kran- kenhaus behandelt werden muss und ◼ • wenn das Kind zu Beginn des Aufenthaltes im Krankenhaus seinen 16. Geburtstag noch nicht er- reicht hatkeine 16 Jahre alt ist.
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